Wahlen zum Kirchenausschuss

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Volksentscheid zum Nichtraucherschutz am 04. Juli 2010
Advertisements

Wählen und gewählt werden
Information zu Werkstattratwahl 2013
Diese Präsentation soll Ihnen
CPCP Institute of Clinical Pharmacology AGAH Annual Meeting, 29. Februar 2004, Berlin, Praktischer Umgang mit den Genehmigungsanträgen gemäß 12. AMG Novelle.
Workshop zur Medienarbeit der katholischen Kirche Aspekte des Religionsmonitors Berlin, 02. April 2008.
-17 Konjunkturerwartung Europa September 2013 Indikator > +20 Indikator 0 a +20 Indikator 0 a -20 Indikator < -20 Europäische Union gesamt: +6 Indikator.
Wählen und gewählt werden
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Wahlvorstände
Diese Präsentation soll Ihnen
Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung 2010
Bild 1.1 Copyright © Alfred Mertins | Signaltheorie, 2. Auflage Vieweg+Teubner PLUS Zusatzmaterialien Vieweg+Teubner Verlag | Wiesbaden.
20:00.
Pfarrgemeinde St. Altfrid Gifhorn-Meine
SK / , , in Hochkössen und der Wildschönau flow Ski- und Snowboardschule Intersport Menzel.
Eigenverantwortliche Schule
Leistungsbeschreibung Brückenplanung RVS RVS
Informationen des Örtlichen Wahlvorstands zur Personalratswahl 2010
BESSER JETZT ALS NIE.
Betriebsratswahl Ein Betriebsrat für … Ihr Logo… Willkommen zur
...ich seh´es kommen !.
Präsentation läuft auch vollautomatisch ab … wie du möchtest
Die Betriebsratswahl 2010 aus Arbeitgebersicht
PR-Wahlen 2014 beim Staatlichen Schulamt Nürtingen 1 Präsentationsdauer: START: Die Präsentation ist selbsterklärend und läuft automatisch. Sie können.
Beispiel: Bundestagswahl am 22. September 2013
Diese Präsentation soll Ihnen
Informationen des Örtlichen Wahlvorstands zur Personalratswahl 2014
Ortschaftsrat Gemeinderat Kreisrat Europawahl
Personalratswahlen 2014 Gymnasien
WAHLBEKANNTMACHUNG Mittwoch, 29 April 2014 Wer kann wählen?
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Hilfe Beiratswahl.
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
Erlass Bundes- bzw. Landeswahlleiter:
Zentrale Abschlussarbeiten Ablaufplanung
1 (C)2006, Hermann Knoll, HTW Chur, FHO Quadratische Reste Definitionen: Quadratischer Rest Quadratwurzel Anwendungen.
Analyseprodukte numerischer Modelle
Analyseprodukte numerischer Modelle Tidekennwertanalysen des Schwebstofftransportes.
Schulung für Wahlausschüsse am Herzlich Willkommen!
2014 Januar 2014 So Mo Di Mi Do Fr Sa So
Pigmentierte Läsionen der Haut
Der NORDEN wählt! Informationen zur Wahl von Pfarrgemeinderat (=PGR)
Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten 20/05/14 Seite 1 Grundlagen XSoft Lösung :Logische Grundschaltung IEC-Grundlagen und logische Verknüpfungen.
AUFKREUZEN PGR- und KV-Wahl 06./07. Nov Informationen zur Wahl von Pfarrgemeinderat (=PGR) und Kirchenvorstand (= KV) Der NORDEN wählt!
Wahlordnung der Mitarbeiterseite
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
Wahlraum Bannmeile: keine gesetzliche Regelung im Bundeswahlrecht, aber Wahlprüfungsausschuss beim Bundestag hat mind. 20 m vom Gebäudeeingang empfohlen.
Ortsteilbürgermeisterwahl 2013 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben Ortsteilbürgermeisterwahl 2014 Gültige/ungültige Stimmabgaben - Beispiele.
Kreiswahlleiter/stellv. Kreiswahlleiter Europawahl:
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015
Schulung der Wahlvorstände
Der Erotik Kalender 2005.
Schulung der Briefwahlvorstände
Erzbischöfliches Generalvikariat – Rechtsabteilung
Gültige/ungültige Stimmabgaben zu § 39 Thüringer Landeswahlgesetz
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Wahl der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 14. September 2014 mit eventueller Stichwahl am 28.
Kompetenztraining Jura Martin Zwickel / Eva Julia Lohse / Matthias Schmid ISBN: © 2014 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston Abbildungsübersicht.
1 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt Wie.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – Oktober
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – November
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Herzlich Willkommen zum Bürgerinformationsabend des SPD Ortsvereins Erlensee zur Kommunalwahl 2016.
1 Bundespräsidentenwahl 2. Wahlgang 22. Mai 2016 Stadt Graz | BürgerInnenamt | 8011.
I.Grundsatzentscheidung über Einkammer- oder Zweikammersystem II.Die überarbeitete Ordnung für Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte (O-PGR) III.Die neu.
Die Betriebsratswahl 2018 aus Arbeitgebersicht
Die Betriebsratswahl 2018 aus Arbeitgebersicht
 Präsentation transkript:

Wahlen zum Kirchenausschuss 15./16. November 2014

Inhaltsverzeichnis Wahlen im norddeutschen Bereich 6 Seite Wahlen im norddeutschen Bereich 6 Rechtsgrundlagen 7 Grundsätzliches zu den Kirchenausschusswahlen 8 Zusammensetzung des Kirchenausschusses I. 9 Zusammensetzung des (gewählten) Kirchenaus- schusses II. 10 Zusammensetzung des Kirchenausschusses III. 11 Kontingentierung I. 12 Kontingentierung II. 13 Wahlberechtigung 14

Inhaltsverzeichnis Seite Wählbarkeit 15 Wählbarkeit / Ausnahmen 16 Territorialitätsprinzip / Besonderheit 17 Wahlvorstand 18 Wählerliste 19 Vorläufige Kandidatenliste I. 20 Vorläufige Kandidatenliste II. 21 Ergänzungsvorschläge 22 Endgültige Kandidatenliste 23 Bekanntgabe des Wahltermins I. 24 Bekanntgabe des Wahltermins II. 25

Inhaltsverzeichnis Seite Wahlraum 26 Wahlzeiten 27 Wahlhandlung 28 Stimmabgabe 29 Briefwahl 30 Auszählung der Stimmen 31 Auszählung der gültigen Stimmen I. 32 Auszählung der gültigen Stimmen II. 33 Wahlniederschrift 34 Bekanntgabe des Wahlergebnisses 35

Inhaltsverzeichnis Seite Einspruch und Beschwerde 36 Wahlannahme 37 Konstituierende Sitzung 38 Amtliche Mitteilung des Wahlergebnisses 39 Wahlbeteiligung 40 Arbeitsmaterialien 41

Wahlen im norddeutschen Bereich Gewählt werden die Kirchenausschüsse: In allen Kirchengemeinden (KiGe) im Bereich des Bischöflich Münsterschen Offizialates, zeitgleich in den (Erz-)Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück. (Dort werden zusätzlich die pastoralen Gremien wie Pfarrgemeinderäte und/oder Pastoralräte gewählt.) Gemeinsame Wahlvorbereitung und Durchführung im gesamten nordwestdeutschen Bereich Gemeinsame Homepage www.aufkreuzen.de

Rechtsgrundlagen Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) für den Oldenburgischen Teil der Diözese Münster vom 06.12.2013 Wahlordnung für die Kirchenausschüsse im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (WahlO) vom 06.12.2013 Geschäftsanweisung für Kirchenausschüsse vom 15.12.2003 (GaKA)

Grundsätzliches zu den Kirchenausschusswahlen Zusammensetzung des Kirchenausschusses(KA) Anzahl der zu wählenden Mitglieder des KA Wahlberechtigung Wählbarkeit Ausnahmen von der Wählbarkeit Kontingentierung

Zusammensetzung des Kirchenausschusses § 2 Abs.1 KVVG I. Der Pfarrer Ein weiterer vom Bischöflichen Offizial eingesetzter Geistlicher Die gewählten Mitglieder Ein zum Kirchenausschuss wählbares Mitglied des Pfarreirates Der Kirchenprovisor

Zusammensetzung des (gewählten) Kirchenausschusses § 3 KVVG und § 4 WahlO II. Anzahl der zu wählenden KA-Mitglieder: (geändert seit 2014) - Bis zu 1.500 Gemeindemitglieder 5 Bis 5.000 Gemeindemitglieder 8 Bis 8.000 Gemeindemitglieder 10, Bis 12.000 Gemeindemitglieder 12 Mit mehr als 12.000 Gemeindemitgliedern 14.

Zusammensetzung des KA III. Auf Antrag kann die Anzahl der KA-Mitglieder um bis zu jeweils 4 Mitglieder erhöht oder verringert werden (neue Regelung seit 2014) Antrag an BMO bis zum15.Juli2014

Kontingentierung § 4 Abs. 3 WahlO I. Möglich für die erste Wahl nach einer Zusammenlegung der KiGen in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus Antrag an BMO bis zum 15.Juli 2014

Kontingentierung § 4 Abs. 3 WahlO II. Keine Wahlbezirke Möglich für „ Gebietsteile“ einer KiGe Mindest-Anzahl von Mitgliedern für ein „Kontingent“ Jeder Wahlberechtigte kann jeden Kandidaten wählen Nach der (normalen) Auszählung die Kontingente pro Gebietsteil beachten

Wahlberechtigung § 6 KVVG und § 1 WahlO KiGe-Mitglieder : Hauptwohnsitz in der KiGe Mindestalter 16 Jahre

Wählbarkeit § 7 KVVG i. V. m. 2 WahlO Jeder Wahlberechtigte KiGe- Mitglied (Hauptwohnsitz in der KiGe ) Aber: Mindestalter 18 Jahre Neu: Besonderheit sog. Territorialitätsprinzip

Ausnahmen von der Wählbarkeit § 6 Abs. 3 KVVG i.V. m. § 2 Abs. 2 WahlO Geistliche und Ordensangehörige Arbeitnehmer der KiGe und in der KiGe tätige pastorale Mitarbeiter Leitende Mitarbeiter des BMO und Mitarbeiter, die bei der Wahrnehmung der Aufsicht über KiGen mitwirken Vom BMO entlassene Mitglieder des KA, denen die Wählbarkeit entzogen worden ist Strafgefangene

Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip § 7 KVVG i. V. m. § 2 WahlO Katholiken hatten in der Vergangenheit ihren Hauptwohnsitz in der KiGe Katholiken haben einen Nebenwohnsitz in der KiGe Katholiken arbeiten seit über einem Jahr in einem Ausschuss des KA als sachverständige Dritte mit

Wahlvorstand § 5 WahlO Zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl 2. Zusammensetzung: der Vorsitzende des KA und 2 – 4 vom KA zu wählende Mitglieder der KiGe, die wahlberechtigt sein müssen und selbst nicht zur Wahl stehen Bildung bis spätestens zum 30./31. August 2014

Wählerliste § 6 WahlO KA stellt Wählerliste auf BMO stellt die Wählerliste zur Verfügung Wahlberechtigte haben Auskunftsrecht Einspruchsmöglichkeit der Wahlberechtigten ……

Vorläufige Kandidatenliste § 7 WahlO I. …… Wahlvorstand stellt auf Einverständniserklärung jedes Kandidaten Soll mindestens 2 Namen mehr enthalten als zu wählen sind Bei Kontingentierung gesondert für den kontingentierten Bereich

Vorläufige Kandidatenliste § 7 WahlO II. Alphabetische Reihenfolge der Namen Veröffentlichung 9 Wochen vor der Wahl mit Hinweis auf Ergänzung

Ergänzungsvorschläge § 8 WahlO Möglichkeit der Ergänzung der Kandidatenliste Unterzeichnung von Wahlberechtigten Schriftliche Erklärung des Vorgeschlagenen zur Annahme der Wahl Innerhalb von 2 Wochen Einreichung beim Wahlvorstand

Endgültige Kandidatenliste § 9 WahlO Prüfung durch Wahlvorstand Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenliste durch Aushang

Bekanntgabe des Wahltermins § 10 WahlO I. Aushang + Bekanntgabe in den Gottesdiensten Spätestens 4 Wochen vor der Wahl: spätestens 18./19.10 2014 …..

Bekanntgabe des Wahltermins II. Inhalt: s. § 10 WahlO Wahlzeit Wahlraum/ Wahlräume Wahlverfahren Hinweis zur Wahlberechtigung Anzahl der zu Wählenden

Wahlraum § 12 WahlO Möglichkeit von mehreren Wahlräumen Je Wahlraum eine Wahlkabine und eine Wahlurne Anwesenheit von mindestens 2 Mitgliedern des Wahlvorstandes oder 2 Wahlhelfer, die selbst nicht zur Wahl stehen Wahlvorstand übt Hausrecht aus

Wahlzeiten § 13 WahlO Wahlvorstand legt Wahlzeiten fest Mindestens nach jedem Gottesdienst in der Pfarrkirche Pfarrkirche

Wahlhandlung § 14 WahlO Öffentliche Wahlhandlung Auf Verlangen des Wahlvorstandes ist Wahlberechtigung nachzuweisen Überzeugung des Wahlvorstandes vor der Abgabe des ersten Stimmzettels, dass Wahlurne leer ist Aufnahme einer Niederschrift

Stimmabgabe § 15 WahlO Vermerk des Wahlvorstandes über die Stimmabgabe Kennzeichnung des Wählers auf dem Stimmzettel die Namen der Personen, die er wählen möchte Anzahl der Kreuze höchstens so viele Namen, wie Mitglieder zu wählen sind Keine Vertretung bei der Stimmabgabe

Briefwahl § 16 WahlO Vorzeitige Stimmabgabe wird ermöglicht Antrag auf Aushändigung eines Briefwahlscheines Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis 18 Uhr des Vortages des Wahltages beim Wahlvorstand eingegangen sein

Auszählung der Stimmen § 17 WahlO Öffentliche Auszählung der Stimmen Zusammenbringung aller Wahlurnen in einen Wahlraum, wenn mehrere Wahlräume Abgleich der Anzahl der Stimmzettel mit der Anzahl der in der Liste vermerkten Stimmabgaben Aussonderung der ungültigen Stimmen Über die Ungültigkeit entscheidet der Wahlvorstand

Auszählung der gültigen Stimmen § 18 WahlO I. Die gültigen Stimmen werden laut vorgelesen Vermerken in einer Liste Ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes führt eine Gegenliste Feststellung der Anzahl der gültigen Stimmen pro Kandidat Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los

Auszählung der gültigen Stimmen § 18 WahlO II. Wahlvorstand stellt fest, wer gewählt worden ist Nicht gewählte Kandidaten sind Ersatzmitglieder Wahlergebnis ist im Wahlraum öffentlich bekannt zu geben Sind weniger Mitglieder gewählt worden, so wählt der KA in seiner konstituierenden Sitzung die Mitglieder hinzu Bei Kontingentierung: Beachtung der Mitgliederkontingente

Wahlniederschrift § 19 WahlO Vom Vorsitzenden und 2 weiteren Mitgliedern zu unterschreiben Wahlunterlagen (Wahlniederschrift und Stimmzettel) sind vom Vorsitzenden in Verwahrung zu nehmen Wahlniederschriften in das Pfarrarchiv (ohne Stimmzettel) nach Ablauf der Amtszeit § 26 WahlO

Bekanntgabe des Wahlergebnisses § 20 WahlO + Aushang Bekanntgabe in den Gottesdiensten am Sonntag nach der Wahl : 22./23.11.2014 Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruches bis zum 29./30.11.2014 ……

Einspruch und Beschwerde § § 21 und 22 WahlO Jeder Wahlberechtigte Zulässigkeit des Einspruches innerhalb einer Woche nach Bekanntmachung: 29./30.11.2014 Bisheriger Kirchenausschuss entscheidet innerhalb von 2 weiteren Wochen über den Einspruch : bis zum 13./14.12.2014 Beschwerde innerhalb einer Woche nach Zugang des Einspruchsbescheides BMO entscheidet

Wahlannahme § 23 WahlO Die Wahl bedarf der Annahme Amtszeit 4 Jahre Beginn der Amtszeit: konstituierende Sitzung bis zur konstituierenden Sitzung nach der nächsten Wahl Ersatzmitglieder rücken nach, wenn die Wahl nicht angenommen wird oder bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft

Konstituierende Sitzung § 24 WahlO Innerhalb von 3 Monaten nach dem Wahltermin: spätestens 15./16. 02.2015 Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden Hinweis auf die Regelungen im KVVG, insbesondere zu den Sorgfaltspflichten, zu den Pflichten zur Erhaltung des Kirchenvermögens und zu den Verschwiegenheitsverpflichtungen und Befangenheitsregelungen (§§ 8, 9 und 13)

Amtliche Mitteilung des Wahlergebnisses § 25 WahlO Mitteilung an BMO über den (gewählten) Kirchenausschuss Mitteilung über Veränderungen während der Amtszeit an das BMO

Wahlbeteiligung KA-Wahlen PGR-/Pfarreirats-Wahlen 2002: 17,3 % 2002: 17,3 % 2006: 16,5 % 2010: 11,88 % 2009: 12,5 % 2014: 2013: 9,4 %

Arbeitsmaterialien Plakate Kandidatenflyer Stellenanzeigen Scheckkarten Terminplan und Formularblock Pappaufsteller (ca. 63,-- €)

Gutes Gelingen … bei der Vorbereitung und Durchführung der KA-Wahl 2014 während der Amtszeit des neuen KA Bei Fragen: 04441/872-170