Bodenschutz ist Grundwasserschutz

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 Präsentation transkript:

Bodenschutz ist Grundwasserschutz Wissenswertes für BetreiberInnen von Wasserversorgungsanlagen Dr. Harald Wimmer, 15.10.2010

Bodenschutz ist Grundwasserschutz Ansatz: Der (kostenlose) Beitrag eines gesunden Bodens zum Grundwasserschutz

Waldböden sind perfekte Grundwasserschützer Laubwälder haben für das Grundwasser generell eine stärkere Filterwirkung als reine Nadelwälder. geringerer Schadstoffeintrag durch weitgehenden Ausschluss zivilisatorischer Einflüsse Filterfunktion des hohen Humusgehaltes der Waldböden mit seinen vielfältigen Bodenorganismen und der ganzjährig guten Durchwurzelung und Belüftung Wasserrückhalt und Abflussdämpfung

Da muss der Boden als Filter wirken! Einträge in den Boden Mehr oder weniger belastetes Niederschlagswasser Emissionen aus Verkehr, häusliche Abwässer, Verbrennungsprodukte, Öl und Schmierstoffe, Korrosionsprodukte (z.B. Chrom), mineralischer Staub und Eluate aus Abfällen, Rotschlamm (neuerdings) Düngestoffe aus der Landwirtschaft Da muss der Boden als Filter wirken!

Wie geht der Boden mit diesen Schadstoffen um? Bei der Durchströmung des Bodens bis hin zum Grundwasser werden die enthaltenen Schadstoffe zum Teil abgebaut oder im Boden angelagert. Zu den Reinigungsvorgängen im Boden gehören im Wesentlichen Filtration und Verdünnung (mechanisch), Sorption und Ionenaustausch (physikalisch), Fällung, Oxidation und Reduktion (chemisch) sowie Enzymreaktionen und Abbau durch Mikroorganismen (biologisch). Während organische Bestandteile vollständig abgebaut werden können, werden Schwermetalle nur gebunden, aber nicht abgebaut. Durch z.B. Veränderungen des pH-Wertes kann es zur erneuten Freisetzung von Schwermetallen kommen.

Je mehr der Boden leistet, umso weniger belastet ist das Grundwasser ! Aber worauf reagieren Böden allergisch?

Der Boden verliert seine Schutzfunktion, wenn er abgegraben oder erodiert wird versiegelt wird zu stark verdichtet wird Schadstoffen konzentriert ausgesetzt wird einseitig ausgelaugt oder gedüngt wird ständig durchnässt wird vollständig ausgetrocknet wird seiner schützenden Vegetation beraubt wird

Hier setzt der vorbeugende Grundwasserschutz an! Fast alle Wasserversorgungsanlagen, die über den Haus- und Wirtschaftsgebrauch hinaus betrieben werden, müssen wasserrechtlich bewilligt werden und brauchen ein Schutzgebiet. Dieses erstreckt sich in Richtung Grundwasseranstrom. Je größer die Versorgung, umso größer ist der Schutzbedarf und umso größer muss das Schutzgebiet sein. Je schlechter die Überdeckungen und die Böden sind, umso strenger müssen die Anordnungen sein.

Ein Schutzgebiet am flachen Land Was soll ein Schutzgebiet leisten?

Ein Schutzgebiet im Gebirge Und wie steckt da der Boden drinnen? Zone III Zone III Nord Zone III Süd Zone II Quellen mit 2 Zonen I Und wie steckt da der Boden drinnen?

Schutzzone III (Weiteres Schutzgebiet) Schutz vor schwer bis nicht abbaubaren Grundwasser- verunreinigungen Schutz der Ergiebigkeit Schutz der Überdeckung umfasst maximal den Jahreszustrombereich

bodenbezogene Verbote Schutzzone III bodenbezogene Verbote keine Entnahme von mineralischen Rohstoffen; keine bleibende Aufgrabungen keine Ablagerung von Baurestmassen, sowie von Reststoff- und Massenabfällen kein Einbau von Schlacke, Bauschutt oder Asphaltfräsgut zB in Straßen und Wegen keine Anlage von Felddüngerlagerstätten und unbefestigten Gärfuttermieten keine Errichtung und Erweiterung von gewerblichen und industriellen Anlagen keine Errichtung überregionaler Verkehrsflächen

Schutzzone II Schutz vor Verkeimungen (Engeres Schutzgebiet) Schutz vor Verkeimungen Bereich soll weitgehend anthropogen unbeeinflusst sein umfasst den 60-Tage-Zustrombereich

Schutzzone II bodenbezogene Ver- und Gebote keine Viehweide, Wildtierfütterung sowie keine Ausbringung von Gülle, Jauche und Stallmist keine Ausbringung von häuslichen Abwässern und Klärschlamm; keine Abwasserkanäle keine Versickerung von Straßenwässern, keine Errichtung von Forststraßen keine Bauführungen und Grabungen keine Erdwärmenutzung keine Rodungen Wald oder Grünland muss bestehen bleiben

Schutzzone I (Fassungsschutzgebiet) Schutz der Wasserfassung und des unmittelbaren Fassungsbereiches (rund 5-10 Meter um die Brunnen- oder Quellfassung)

Schutzzone I bodenbezogene Ver- und Gebote keine Lagerung oder Ablagerung von Schmutzstoffen und Abfällen keine Düngung und keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine weitere Nutzungen außer die der Wassergewinnung keine Bäume und Buschgruppen im Nahbereich der Fassungen Oberflächenwässer müssen von den Fassungen wegrinnen können

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!