Informationsabend Kita St Informationsabend Kita St. Josef – Erich-Kästner-Schule – Overbergschule „Der Ernst des Lebens“
Bilder zum Buch der Ernst des Lebens - I
Schulanfang Es ist der erste gesetzlich verbindliche, staatlich überprüfte und beaufsichtigte Schritt für die Kinder in einer öffentlichen Erziehungsinstitution: „Der Ernst des Lebens beginnt“
Schuleintrittsalter Die Schulpflicht besteht für alle Kinder, die bis zum 31. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben. Neufassung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG);Beginn der Schulpflicht 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG Verlegung des Stichtags in drei Schritten. Abweichend von § 64 Abs. 1 Satz 1 werden schulpflichtig: 1. bis zum Schuljahr 2009/2010 alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2009, 2. mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 alle Kinder,die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Juli 2010, 3. mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 alle Kinder,die in der Zeit vom 1. August 2010 bis zum 31. August 2011 das sechste Lebensjahr vollenden.
Altersbereich der 1. Klasse Er umfasst 6 bis 7- jährige Kinder. Daraus ergeben sich sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen und –niveaus Die generelle Entwicklung eines Kindes spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle
Darum nicht nur Schulreife Physische / körperliche Reife Haltungsschäden Sprachvermögen Sehfähigkeit Hörvermögen U9 beim Kinderarzt
Gruppenarbeit I. Der sozial-emotionale Bereich (Sozialverhalten und Gefühlswelt des Kindes) II. Der kognitive Bereich (Denkvermögen des Kindes) III. Der motorische Bereich (Bewegungsfähigkeit des Kindes) IV. Die körperliche Entwicklung
Beobachtungsbögen
Zurückstellung?? Sollten bestimmte Faktoren der Schulfähigkeit nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, das Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurück zu stellen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Informationsabend Kita St. Josef – Erich-Kästner-Schule – Overbergschule Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!