Auszug aus dem Schwerbehindertenrecht

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Auszug aus dem Schwerbehindertenrecht „Schön, dass Sie da sind!“ Freitag, 31. März 2017 Erstellt: Sven R. Weber Stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und Vertreter der Menschen mit Behinderung im Sozialverband VdK Kreisverband Lippe-Detmold

Interessenvertretung Der VdK steht als Sozialverband ein für:  Menschen mit Behinderungen,  Chronisch kranken Menschen,  Pflegebedürftigen Menschen,  Rentnerinnen und Rentnern,  Arbeitslosen und bedürftigen Menschen,  Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfern.

Hilfestellungen des Sozialverbandes VdK Professionelle Hilfestellung und Unterstützung bei der… Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, Rente, beruflichen und medizinischen Rehabilitation, Pflegegeld und Hilfsmitteln, Krankengeld sowie bei Hilfs- und Arzneimitteln, ALG I, Grundsicherung / Hartz IV.

Änderungsantrag BSG, Urteil vom 24.04.2008: Jeder hat ein Recht auf Feststellung des tatsächlichen Grad der Behinderung (GdB) …aber Vorsicht: bei Neuantrag Überprüfung des gesamten Gesundheits-zustandes, also Risiko der Aberkennung! Also: Vorher Beratung einholen!

(Quelle: www.wikipedia.org) Grundlage Die Versorgungsmedizin-Verordnung (kurz: VersMedV) - im Langtitel „Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes” - löste zum 1. Januar 2009 die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (kurz: AHP) ab. (Quelle: www.wikipedia.org)

(Quelle: www.wikipedia.org) Grundlage Die Versorgungsmedizin-Verordnung (kurz: VersMedV) - im Langtitel „Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes” - löste zum 1. Januar 2009 die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (kurz: AHP) ab. (Quelle: www.wikipedia.org)

Grundlage Bundesweit einheitliche Bewertung anhand der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“. Je nach Art und Ausmaß der Beeinträchtigung wird ein Grad der Behinderung (GdB) vom Amt zugeordnet.

Nachteilsausgleiche Besonderer Kündigungsschutz, Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Zusatzurlaub, Vorzeitige Altersrente, Steuerpauschbetrag ab GdB von 20, etc.

Altersrente für sbM Die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen (sbM) wird ab 2012 stufenweise angehoben von 63 auf 65 Jahre (im Jahr 2029). Altersgrenze für die früheste vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente wird von 60 auf 62 Jahre angehoben. Maximaler Abschlag: 10,8 %

Altersrente für sbM Auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat Anspruch, wer das 63. Lebensjahr (zukünftig 65. LJ) vollendet hat, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat. Vertrauensschutz für abschlagsfreie Altersrente ab 60. LJ für sbM, die bis zum 16.11.1950 geboren sind und die bereits am 16.11.2000 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Jahrgang 1952 Anhebung um … Monate neues Renteneintritts- alter vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab … 1951 und jünger 63 Jahre (wie bisher) 60 Jahre Januar 1952 1 63 Jahre und 1 Monat 60 Jahre und 1 Monat Februar 1952 2 63 Jahre und 2 Monate 60 Jahre und 2 Monate März 1952 3 63 Jahre und 3 Monate 60 Jahre und 3 Monate April 1952 4 63 Jahre und 4 Monate 60 Jahre und 4 Monate Mai 1952 5 63 Jahre und 5 Monate 60 Jahre und 5 Monate Juni bis Dezember 1952 6 63 Jahre und 6 Monate 60 Jahre und 6 Monate 1953 7 63 Jahre und 7 Monate 60 Jahre und 7 Monate

Jahrgang Anhebung um … Monate neues Renteneintritts- alter vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab … 1954 8 63 Jahre und 8 Monate 60 Jahre und 8 Monate 1955 9 63 Jahre und 9 Monate 60 Jahre und 9 Monate 1956 10 63 Jahre und 10 Monate 60 Jahre und 10 Monate 1957 11 63 Jahre und 11 Monate 60 Jahre und 11 Monate 1958 12 64 Jahre 61 Jahre 1959 14 64 Jahre und 2 Monate 61 Jahre und 2 Monate 1960 16 64 Jahre und 4 Monate 61 Jahre und 4 Monate 1961 18 64 Jahre und 6 Monate 61 Jahre und 6 Monate 1962 20 64 Jahre und 8 Monate 61 Jahre und 8 Monate 1963 22 64 Jahre und 10 Monate 61 Jahre und 10 Monate 1964 und später 24 65 Jahre 62 Jahre

Politischer Ausblick Gesetzliche Überprüfungsklausel: Die Bundesregierung hat ab 2010 alle vier Jahre zu überprüfen, „ob eine Anhebung der Regelaltersgrenze zur langfristigen Dämpfung des Beitragssatzanstiegs erforderlich ist und vertretbar erscheint unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer.“

Bewertung VdK Situation auf dem Arbeitsmarkt: Keine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation, sondern nur von prekärer Beschäftigung. Nur ein Viertel der 60- bis 65-Jähringen ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Vollzeitbeschäftigung bei 63-Jährigen: 9,2%; bei 64-Jährigen: 6,3%. Wirtschaftliche und soziale Situation: Wachsende Altersarmut: schon heute gelten in Deutschland mehr als 3 Millionen ältere Menschen als armutsgefährdet. Fast die Hälfte aller neuen Altersrenten mit Abschlägen. Voraussetzungen für Anhebung der Altersgrenze nicht erfüllt: Mehr Prävention und Rehabilitation erforderlich.

 Pflegende Angehörige brauchen mehr… Pflege geht jeden an Mit der Kampagne will der Sozialverband VdK auf die Situation von pflegenden Angehörigen in Deutschland aufmerksam machen: …denn:  Pflegende Angehörige brauchen mehr… Pflege geht jeden an …Anerkennung! …Unterstützung! …finanzielle Hilfe!

Nützliche Links Anerkennung der Schwerbehinderung: www.anhaltspunkte.de Nachteilsausgleiche: www.integrationsaemter.de Sozialverband VdK NRW: www.vdk.de/nrw

Den VdK finden Sie auch ganz in Ihrer Nähe… Lippe-West Barntrup Blomberg Hörste Lügde Detmold Schieder-Schwalenberg Belle-Billerbeck-Wöbbel Geschäftsstelle VdK Kreisverband Bad Meinberg Lippe-Süd 17

Ihre sozialrechtliche Beratung und Rechtsabteilung – direkt in Detmold: Vormittags: jeden 2. Dienstag im Monat: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Nachmittags: jeden 4. Dienstag im Monat: 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr Rechtsabteilung: Termine nur nach Vereinbarung Sozialrechtliche Beratung und Sozialrechtliche Rechtsabteilung: Klaus Otto und Sebastian Olliges Telefon: 05231 / 93 34 48 (Beratung) oder 05231 / 99 91 15 (Rechtsabteilung) Ort: Paulinenstraße 21a, 32756 Detmold (gegenüber dem Sparkassengebäude) Barrierefreies Parken: Schwerbehinderten-/Parkplätze und Fahrstuhl direkt im Haus 18

Weitere Schulungsangebote im VdK Kreisverband Lippe-Detmold: Sprechen Sie uns an! “Barrierefreies Bauen in NRW” “Ein Sozialverband stellt sich vor” “Inklusion & UN-Behindertenkonvention” “Psychische Belastungen am Arbeitsplatz” 19

Für Ihre Rechte setzen wir uns ein… Der Vorstand des VdK Kreisverbandes Lippe-Detmold: Vordere Reihe (von links): Sven R. Weber, stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und Vertreter der Menschen mit Behinderung, Gudrun Pohl, Kreisverbandsvorsitzende und Vertreterin der Frauen, Natascha Mayer, Kassenprüferin, Ilona Westphal-Seiter, Vertreterin der Opfer von Krieg und Gewalt sowie Siegfried Seiter, Vertreter der Sozialversicherten. Hintere Reihe (von links): Ernst-Otto Schumacher, Beisitzer, Tanja Juilfs, Kreiskassiererin, Wolfgang Hirt, Schriftführer. Es fehlen auf dem Bild: Lothar Buschhart, stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und stellvertretender Schriftführer, Baldur Grothe, stellvertretender Kassierer, Stephanie Grothe, Vertreterin der jüngeren Mitglieder, Helga Grothe, Beisitzerin, Wilfried Sprute, Kassenprüfer. 20

für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank Für Ihr Interesse und für Ihre Aufmerksamkeit!

www.vdk.de/kv-lippe-detmold