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Inklusion und UN-Behindertenkonvention

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Präsentation zum Thema: "Inklusion und UN-Behindertenkonvention"—  Präsentation transkript:

1 Inklusion und UN-Behindertenkonvention
„Kreisverband Lippe-Detmold“ Montag, 27. März 2017 Erstellt: Sven R. Weber Stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und Vertreter der Menschen mit Behinderung im Sozialverband VdK Kreisverband Lippe-Detmold

2 Interessenvertretung
Der VdK steht als Sozialverband ein für:  Menschen mit Behinderungen,  Chronisch kranken Menschen,  Pflegebedürftigen Menschen,  Rentnerinnen und Rentnern,  Arbeitslosen und bedürftigen Menschen,  Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfern.

3 Was ist Inklusion?

4 Bedeutung des Wortes „Inklusion“
Das Wort Inklusion (lateinisch inclusio, „der Einschluss“) bedeutet „Einbeziehung, Einschluss, Einbeschlossenheit, Dazugehörigkeit“ und tritt als Fachbegriff unterschiedlich und dadurch mehrdeutig auf: Inklusive Pädagogik in der Pädagogik und Bildungspolitik Inklusion = Teilmenge in der Mathematik Inklusionsabbildung in der Mathematik fetale Inklusion oder Foetus in foeto in der Medizin und Biologie soziale Inklusion in der Soziologie und sozialen Arbeit Inklusion (Mineralogie), Einschlüsse von andersartigen Materialien in Mineralien Quelle: „Inklusion“ ist in Deutschland folglich unterschiedlich definiert und löst somit Irritationen im Umgang mit diesem Begriff aus. In der Arbeits- und Sozialpolitik wird „Inklusion“ oft als die „Vollendung“ des Begriffes „Integration“ verstanden…

5 Wie muss ich mir Inklusion vorstellen?
Vom Außenseiter… …über die Aufnahme in bestimmte (Rand-) Gruppen… …mit dem Verständnis der (Gruppen-)Integration… …hin zum Ziel der Inklusion – dem „Einschluss“ von Integration in ein weltweites Gesamtsystem !!

6 Inklusion aller Menschen?
…bedeutet… ...Nutzen von Talenten und Möglichkeiten in der Gesellschaft...

7 Ein Umdenken ist erforderlich…
Die Gesellschaft muss weg vom verstandenen Begriff der „Integration“ hin zum umfassenderen Begriff der „Inklusion“ Die Gesellschaft muss lernen, dass „Inklusion“ für behinderte Menschen viel umfassender und viel bedeutender ist als „Integration“.

8 Was ist die UN-Behindertenkonvention?

9 „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte
Entstehung der UN-Behindertenkonvention … UN-Behindertenkonvention (kurz: BRK) ist die Kurzbezeichnung für das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ und trat am 03. Mai 2008 in Kraft. Nachdem Ecuador am 03. April 2008 als zwanzigster Mitgliedstaat die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hat, ist das Übereinkommen, vier Wochen später für alle Mitgliedstaaten, die bereits ratifiziert haben völkerrechtlich wirksam. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben. Die Europäische Union (EU) hat am 23. Dezember 2010 die UN-Behindertenkonvention ratifiziert. Damit ist die EU erstmals Partei eines internationalen Menschenrechtsvertrages geworden. Bis 2020 will die Kommission ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Behinderungen schaffen. Seither haben neben den EU-Mitgliedstaaten weitere 120 Länder den Vertrag unterzeichnet. Quelle: BMAS - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Stand 01/10, Seite 3

10 Bedeutung „Ratifikation“…
Der Staatsvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Gegenstand die Begründung oder Änderung völkerrechtlicher Rechte oder Pflichten ist und bei dem die vertragschließenden Staaten, nicht aber die Regierung oder ein Ressort als Vertragspartner erscheint. Staatsverträge werden formal durch den Bundespräsidenten abgeschlossen, inhaltlich werden sie von der Bundesregierung ausgehandelt. Wirksam wird der Staatsvertrag mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde oder dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Das Vertragsgesetz bewirkt die Transformation des Vertragsinhalts in innerstaatliches Recht. Quelle:

11 Ziel der UN-Behindertenkonvention …
Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von weltweit rund 650 Millionen behinderter Menschen dar. Die Originaldokumente sind in englischer und französischer Sprache geschrieben und werden jeweils in eine nationale, amtliche Schrift übersetzt. Quelle: VdK Sozialrecht + Praxis (Fachzeitschrift für Sozialpolitiker und Schwerbehindertenvertreter), Ausgabe 2/11, Seite 97

12 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
Was steht in dem Vertrag? Behinderte Menschen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch. Sie dürfen nicht schlechter behandelt werden. Sie sollen selbst über ihr Leben bestimmen. Sie sollen die Unterstützung und Hilfen bekommen, die sie brauchen. Behinderte Menschen sind wichtig. Sie sollen ernst genommen werden. Sie sollen überall mitreden können. Quelle: Provokation: Nur: „WAS SIND BEHINDERTE MENSCHEN ihrem Staat tatsächlich WERT?“

13 !! Deshalb können behinderte Menschen oft nicht mitmachen !!
Inhalte der UN-Behindertenkonvention… Was ist wichtig für behinderte Menschen? Barriere-Freiheit Behinderte Menschen sollen überall mitmachen können. Aber es gibt viele Hindernisse. Das sind zum Beispiel Hindernisse für Menschen im Rollstuhl: Treppen, Zu kleine Toiletten, Eingänge und Ausgänge auf Bahnhöfen, Stufen bei Zügen, Bussen und Flugzeugen. Das ist zum Beispiel ein Hindernis für Menschen mit Lernschwierigkeiten: Schwere Sprache. Das ist zum Beispiel ein Hindernis für gehörlose Menschen: Es gibt nicht genug Gebärden-Dolmetscher. Alle diese Hindernisse machen es für behinderte Menschen schwer. !! Deshalb können behinderte Menschen oft nicht mitmachen !! Quelle:

14 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
Auch über behinderte Kinder steht etwas in dem Vertrag: Sie sollen die gleichen Rechte haben wie alle Kinder. Viele Menschen haben ein schlechtes Bild über behinderte Menschen im Kopf. Die Länder müssen das ändern. Das Fernsehen und die Zeitungen sollen mehr über behinderte Menschen berichten. Alle Menschen sollen erfahren: Wie leben behinderte Menschen? Quelle:

15 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
Gleiche Rechte Sie können wie alle ein ordentliches Gericht anrufen. Die Richter und Richterinnen müssen behinderte Menschen ernst nehmen. Behinderte Menschen müssen Unterstützung für ihre Rechte bekommen, wenn sie welche brauchen. Beispiele: Eine Person erklärt die Gesetze. Sie kann helfen, wenn das die behinderte Person möchte. Aber sie darf nicht über die behinderte Person bestimmen. Was die behinderte Person will, ist wichtig. Sie soll entscheiden. Quelle:

16 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
Wohnen Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden: Wo möchte ich wohnen - mit wem möchte ich wohnen. Sie können ihre Wohn-Form aussuchen: In der eigenen Wohnung oder einem Wohn-Heim. Alleine oder in einer Wohn-Gemeinschaft. Oder mit dem Partner oder der Partnerin. In der Stadt oder auf dem Land. Und sie bekommen die nötige Hilfe, da wo sie wohnen. Niemand muss in ein Heim ziehen, nur weil er oder sie Unterstützung braucht. Die Unterstützung soll zu der Person kommen. Alle Menschen haben ein Recht auf Privat-Sphäre. Das heißt: Niemand darf in die Wohnung oder das Zimmer kommen, ohne zu fragen. Niemand darf die Post lesen, ohne zu fragen. Quelle:

17 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
Arbeit Behinderte Menschen sollen da arbeiten können, wo alle Menschen arbeiten. Beispiele: In der Auto-Fabrik in der eigenen Stadt. Oder im Super-Markt. Oder an der Universität. Oder im Krankenhaus. Sie können Unterstützung am Arbeits-Platz bekommen. Behinderte Menschen sollen gute Ausbildungen bekommen. Sie sollen ihren Beruf aussuchen können, wie alle Menschen. Die Betriebe und Firmen sollen mehr behinderte Menschen einstellen. Quelle:

18 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
Schule Alle Kinder sollen in die gleichen Schulen gehen. Behinderte Kinder und nicht behinderte Kinder sollen gemeinsam lernen. Es soll keine Sonder-Schulen geben. Die Lehrer und Lehrerinnen müssen für alle Kinder da sein. Sie müssen für jedes Kind die richtige Hilfe kennen. Dafür brauchen auch die Lehrer und Lehrerinnen eine gute Ausbildung. Manche Kinder brauchen viel Unterstützung. Das geht auch in der Schule für alle. Die Unterstützungs-Person kommt dann mit in die Klasse. Auch nach der Schule geht das weiter. Auch in der Ausbildung lernen alle zusammen. Und an der Universität. Quelle:

19 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
Partnerschaft Behinderte Menschen können sich ihre Partner und Partnerinnen genauso aussuchen wie alle Menschen. Sie können wie alle Menschen heiraten. Sie können wie alle Menschen Kinder bekommen, wenn sie Kinder wollen. Niemand darf ihnen die Kinder einfach wegnehmen. Wenn sie Unterstützung brauchen, kommt die Unterstützung in die Familie. Quelle:

20 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
Gesundheit Auch für behinderte Menschen muss es gute Ärzte und Ärztinnen geben. Die Ärzte und Krankenhäuser müssen auch für behinderte Menschen gut sein. Das heißt: Für Menschen im Rollstuhl muss es einen Fahr-Stuhl und ein Rollstuhl-WC geben. Blinde Menschen müssen den Weg im Krankenhaus gut finden können. Die Ärztinnen und Ärzte müssen in Leichter Sprache erklären können, was wichtig bei der Krankheit ist. Alle Menschen sollen die Medizin und die Hilfen bekommen, die sie brauchen. Deshalb dürfen die Hilfen und die Medizin nicht zu teuer sein. Menschen mit Behinderungen müssen gefragt werden. Sie dürfen nicht gegen ihren Willen untersucht oder operiert werden. Quelle:

21 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
Informationen Behinderte Menschen sollen mitreden - dafür brauchen sie gute Informationen. Sie müssen wissen um was es geht - zum Beispiel in der Politik. Alle Menschen müssen die Informationen so bekommen, dass sie sie gut verstehen. Beispiele: Blinde Menschen müssen Internet-Seiten am Computer lesen können. Gehörlose Menschen brauchen Gebärden-Sprache im Fernsehen. Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen Bücher und Zeitungen in Leichter Sprache. Quelle:

22 Inhalte der UN-Behindertenkonvention…
In der UN-Konvention stehen noch sehr viele andere wichtige Dinge. Zum Beispiel: Alle Menschen haben ein Recht auf Leben. Auch behinderte Menschen. Alle Menschen sollen sicher vor Gewalt sein. Das müssen die Länder jetzt machen: Gesetze ändern oder neue Gesetze machen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Behinderte Menschen müssen gefragt werden, wenn neue Gesetze gemacht werden. Quelle:

23 Wer überwacht die UN-Behindertenrechtskonvention?
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit Jahren für Deutschland bereits verbindlich. Die Bundesrepublik Deutschland muss daher die Konvention entsprechend einhalten und aktiv umsetzen. Es geht schließlich darum, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland voll zu verwirklichen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte - mit Sitz in Berlin - wurde daher mit der neutralen Begleitung der Umsetzung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention fixierten Rechte fördern und schützen. Die Aufgaben der "Monitoring-Stelle„ sind unter anderem: Politikberatung, Anwendungsorientierte Forschung, Durchführung von Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie, Bereitstellung von Informationen (Bibliothek). Die Monitoring-Stelle hat nicht die Aufgabe, Beschwerden entgegen zu nehmen oder rechtsberatende Unterstützung zu leisten. 23

24 Nützliche Links… Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: (Hubert Hüppe) Monitoring-Stelle: Sozialverband VdK NRW:

25 Den VdK finden Sie auch ganz in Ihrer Nähe…
Lippe-West Barntrup Blomberg Hörste Lügde Detmold Schieder-Schwalenberg Belle-Billerbeck-Wöbbel Geschäftsstelle VdK Kreisverband Bad Meinberg Lippe-Süd 25

26 Ihre sozialrechtliche Beratung und Rechtsabteilung – direkt in Detmold:
Vormittags: jeden 2. Dienstag im Monat: 8.30 Uhr bis Uhr Nachmittags: jeden 4. Dienstag im Monat: Uhr bis Uhr Rechtsabteilung: Termine nur nach Vereinbarung Sozialrechtliche Beratung und Sozialrechtliche Rechtsabteilung: Klaus Otto und Sebastian Olliges Telefon: 05231 / (Beratung) oder 05231 / (Rechtsabteilung) Ort: Paulinenstraße 21a, Detmold (gegenüber dem Sparkassengebäude) Barrierefreies Parken: Schwerbehinderten-/Parkplätze und Fahrstuhl direkt im Haus

27 Weitere Schulungsangebote im VdK Kreisverband Lippe-Detmold:
Sprechen Sie uns an! “Barrierefreies Bauen in NRW” “Das Schwerbehindertenrecht” “Ein Sozialverband stellt sich vor” “Psychische Belastungen am Arbeitsplatz” 27

28  Pflegende Angehörige brauchen mehr… Pflege geht jeden an
Mit der Kampagne will der Sozialverband VdK auf die Situation von pflegenden Angehörigen in Deutschland aufmerksam machen: …denn:  Pflegende Angehörige brauchen mehr… Pflege geht jeden an …Anerkennung! …Unterstützung! …finanzielle Hilfe!

29 Für Ihre Rechte setzen wir uns ein…
Der Vorstand des VdK Kreisverbandes Lippe-Detmold: Vordere Reihe (von links): Sven R. Weber, stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und Vertreter der Menschen mit Behinderung, Gudrun Pohl, Kreisverbandsvorsitzende und Vertreterin der Frauen, Natascha Mayer, Kassenprüferin, Ilona Westphal-Seiter, Vertreterin der Opfer von Krieg und Gewalt, Siegfried Seiter, Vertreter der Sozialversicherten. Hintere Reihe (von links): Ernst-Otto Schumacher, Beisitzer, Tanja Juilfs, Kreiskassiererin, Wolfgang Hirt, Schriftführer. Es fehlen auf dem Bild: Lothar Buschhart, stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und stellvertretender Schriftführer, Baldur Grothe, stellvertretender Kassierer, Stephanie Grothe, Vertreterin der jüngeren Mitglieder, Helga Grothe, Beisitzerin, Wilfried Sprute, Kassenprüfer. 29

30 Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit!

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