Die Vereinten Nationen
VN – Daten und Fakten offizieller Name: Vereinte Nationen (VN) oder United Nations (UN), inoffiziell auch UNO Gründung 26.6.1945 - Beschluss der UN Charta in San Francisco Heutiger Sitz: U.N. Plaza in New York Mitglieder der UN: 190 Staaten, d.h. alle Staaten der Welt (außer Sahara, Taiwan, Vatikanstaat) Mitarbeiter Sekretariat: 14.874 Hauptstreben der UN: Weltfrieden, internationale Sicherheit, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker, internationale Probleme lösen, Menschenrechte und Grundfreiheiten sichern
Gebäude der Vereinten Nationen in New York
UN-Gebäude „Knotted Gun“ (Verknotete Waffe) Ein Geschenk Luxemburgs an die UN im Jahre 1988. Der unbrauchbare Revolver als Symbol von Anti-Waffen-Bewegungen auf der ganzen Welt.
Aufbau / Struktur der UN Die Uno setzt sich zusammen aus Hauptorganen, Kommissionen, Instituten und Nebenorganen, Spezialorganisationen, Welt- und regionalen Entwicklungsbanken. Die 6 Hauptorgane (Internationaler Gerichtshof, Sicherheitsrat, Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat, Treuhandrat, Sekretariat) Alle diese Hauptorgane werden in der UN Charta aufgeführt
(UNSC Security Council) Sicherheitsrat (UNSC Security Council) Hauptorgan der UN 15 Mitglieder (5 ständige Mitglieder: VR China, Frankreich, GB, Russland, USA) 10 nicht ständige Mitglieder werden für 2 Jahre von der GV gewählt Beschlüsse die über Verfahrensfragen hinausgehen bedürfen Zustimmung von mind. 9 Mitgliedern, incl. aller ständigen Mitglieder Daraus ergibt sich das Vetorecht der ständigen Mitglieder Laut UN-Charta: Sicherheitsrat als „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“
UN-Sicherheitsrat in New York
(GV oder GA – General Assembly) Generalversammlung (GV oder GA – General Assembly) Zentrales politisches Beratungsorgan aller 190 Staaten Besteht aus Vertretern aller 190 Mitglieder Entscheidet über Haushalt, Zusammensetzung der Organe Zusammen mit Sicherheitsrat: Aufnahme, Ausschluss von Mitgliedern
Aufgaben der UN Frieden und Sicherheit Wirtschaftliche und Soziale Entwicklung Menschenrechte Umwelt Völkerrecht
Frieden und Sicherheit Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit Sicherheitsrat, Hauptorgan für Weltfrieden und Sicherheit Aktivitäten der Friedens- und Sicherheitspolitik Friedenskonsolidierung > dauerhafter Frieden Friedenssicherungseinsätze, derzeit 14 Einsätze, seit 1948 56 Einsätze. Kosten ca. 30Mrd Dollar
Wirtschaftliche und Soziale Entwicklung Die Ziele sind höhere Lebensstandards, Vollbeschäftigung und die Voraussetzungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie Entwicklung zu fördern (Charta) Frieden und Sicherheit nur möglich, wenn das Wohlergehen der Menschen sichergestellt ist Frauenförderung, Menschenrechte, Umweltschutz und gute Regierungsführung sind Notwendig für Entwicklung Probleme: Aids, Drogen
Menschenrechte Menschenrechte als zentrales Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(1948) Schutz dieser Menschenrechte
Umwelt Bis 1972 war das Thema Umwelt nicht so wichtig 1972: Gründung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) UNEP nicht stark genug, Vereinbarungen werden meist nicht umgesetzt
Völkerrecht Regelt Beziehung zwischen den Staaten zentrale Rolle bei der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit 500 multilaterale Abkommen gefördert waren an vorderster Front bei der Beschäftigung mit Problemen, die internationale Dimensionen annahmen
Die UN-Charta Kapitel I - Ziele und Grundsätze Kapitel II - Mitgliedschaft Kapitel III - Organe Kapitel IV - Die Generalversammlung Kapitel V - Der Sicherheitsrat Kapitel VI - Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten Kapitel VII - Maßnahmen bei der Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen Kapitel VIII - Regionale Abmachungen Kapitel IX - Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet Kapitel X - Der Wirtschafts- und Sozialrat
Die UN-Charta Kapitel XI - Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung Kapitel XII - Das internationale Treuhandsystem Kapitel XIII - Der Treuhandrat Kapitel XIV - Der Internationale Gerichtshof Kapitel XV - Das Sekretariat Kapitel XVI - Verschiedenes Kapitel XVII - Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit Kapitel XVIII - Änderungen Kapitel XIX - Ratifizierung und Unterzeichnung
Kapitel I: Ziele und Grundsätze Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit Wirksame Kollektivmaßnahmen, um Angriffshandlungen/ internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel nach Grundsätzen der Gerechtigkeit/ des Völkerrechts zu beseitigen Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Staaten auf dem Grundsatz der Gerechtigkeit/ Selbstbestimmung der Völker Lösung von intern. wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, humanitären Problemen Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder
Kapitel II: Mitgliedschaft Alle friedlebenden Staaten, die Verpflichtungen aus der Charta übernehmen Aufnahme eines Staates erfolgt durch Empfehlung des Sicherheitsrats, Beschluss der Generalversammlung
Kapitel III: Organe Festsetzung der Hauptorgane der Vereinten Nationen
Kapitel VI: Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten Beilegung der Streitigkeiten durch Verhandlungen, Untersuchung, Vermittlung, etc. Sicherheitsrat untersucht die jeweiligen Streitigkeiten; stellt fest ob der Weltfrieden gefährdet ist Sicherheitsrat spricht bei Streitigkeiten Empfehlungen aus/ wird selbst tätig
Kapitel VII: Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen Feststellung der Friedensgefährdung durch den Sicherheitsrat Sicherheitsrat kann beteiligte Parteien auffordern, die von ihm erachteten Maßnahmen Folge zu leisten; werden diese Maßnahmen ignoriert so müssen Konsequenzen getragen werden Sicherheitsrat kann, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen, die Parteien aufzufordern diese Maßnahmen durchzuführen Dabei können diese Maßnahmen die Unterbrechung von Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See-, und Luftverkehrs und Abbruch diplomatischer Beziehungen einschließen Verpflichtung aller Mitglieder dem Sicherheitsrat Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, Beistand zu leisten; Gewährleistung des Durchmarschrechts Pläne für die Anwendung von Waffengewalt werden aufgestellt vom Sicherheitsrat/ Generalstabausschuss
Literatur- und Quellenangaben Fischer Weltalmanach 2003, Fischer Taschenbuchverlag, 2002 http://www.bpb.de/wissen/82IRUV,0,0,Vereinte_Nationen_(UN).html Informationen zur politischen Bildung, Ausgabe 274, 1. Quartal 2002, Bundeszentrale für politische Bildung http://www.uno.de/