„Das bessere Gesetz zur direkten Demokratie“

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„Das bessere Gesetz zur direkten Demokratie“ „Wenn Demokratie etwas Gutes ist, dann ist wohl mehr Demokratie etwas noch Besseres.“ (Drysek)

Initiative für mehr Demokratie Die Initiative für mehr Demokratie besteht bereits seit 1994. wurde am 6. Mai 2000 als Organisation neu gegründet. ist KEINE Partei und will keine werden. zählt an die 400 Mitglieder. leistet die Arbeit innerhalb der Organisation großteils ehrenamtlich.

Initiative für mehr Demokratie Ziele der Initiative für mehr Demokratie Mitentscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in allen Belangen, die sie angehen. Ein freieres Wahlrecht: Listenübergreifende Auswahl der Kandidaten, Gewaltenteilung. Gemeindeautonomie: Entscheidungsrecht der Gemeinden über ihr Territorium und über ihren Haushalt . Ein besseres Gesetz für direkte Demokratie.

Vorzüge der politischen Mitbestimmung Mehr Mitbestimmung hat zur Folge: Sparsameren Umgang mit öffentlichen Geldern. Mehr Verantwortlichkeit aller für das Gemeinwesen. Mitdenken aller an den für alle wichtigen Fragen. Mehr Identifikation mit unserem Land. Größere Gerechtigkeit, weil die Mehrheit über das wachen kann, was für alle gelten soll. Dass Entscheidungen zu den wirklich wichtigen Fragen auch breit mitgetragen werden.

Das bessere Gesetz für direkte Demokratie kann 2009 in der ersten landesweiten Volksabstimmung in Südtirol von den Bürger/innen in Kraft gesetzt werden. Es müssen sich mindestens 40 % der wahlberechtigten Südtiroler (= 156.126 Stimmberechtigte) an der Abstimmung beteiligen und eine Mehrheit für den Gesetzesvorschlag der Initiative für mehr Demokratie stimmen. stärkt die politische Mitbestimmung und Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger Südtirols. „Ohne auch nur das geringste zu riskieren, haben wir Bürgerinnen und Bürger alles zu gewinnen! Wir haben aber auch unabschätzbar viel zu verlieren, wenn wir uns nicht bewusst machen, um was es in dieser ersten landesweiten gesetzeseinführenden Volksabstimmung geht.“

Das bessere Gesetz für direkte Demokratie Das echte Referendum bietet die Möglichkeit für die Stimmbürger/innen, über ein Gesetz des Landtages oder einen relevanten Beschluss der Landesregierung in einer Volksabstimmung zu entscheiden, ob es in Kraft treten soll. Sieht Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung vor, wenn diese von Landesinteresse sind. Volksabstimmungen sind auch über Beschlüsse der LR von lokalem Interesse möglich, die sich auf mindestens 10 Gemeinden und/oder Gemeinden mit 10% der Bevölkerung auswirken.

= Das bessere Gesetz für direkte Demokratie Volksabstimmungen können auch von mindestens 10 Gemeinderatsversammlungen veranlasst werden, die mindestens 10% der Bevölkerung vertreten (= Gemeindeinitiative). 10 Gemeinderatsversammlungen = 10% der Bevölkerung

Die Volksbefragung und die Petition: Das bessere Gesetz für direkte Demokratie Die Volksbefragung und die Petition: Eine befragende (unverbindliche) Volksbefragung kann sowohl auf Landesebene als auch auf Bezirksebene durchgeführt werden. Sie kann nicht nur vom Landtag, sondern auch von Bürger/Innen veranlasst werden. Die Volksbefragung bietet die Möglichkeit der Auswahl unter verschiedenen Varianten der Problemlösung. Die Petition (Eingabe oder Bittschrift) gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, eine Eingabe an den Landtag oder an die Landesregierung zu richten, die behandelt und beantwortet werden muss. (bisher nicht vorgesehen)

Unterschriftensammlung und Beteiligungsquorum: Das bessere Gesetz für direkte Demokratie Unterschriftensammlung und Beteiligungsquorum: Um eine Volksabstimmung zu erwirken, müssen 7.500 Unterschriften (Referendum) bzw. 10.000 (Volksinitiative) gesammelt werden. (bisher 13.000 Unterschriften) Die Unterschriften können innerhalb von 6 Monaten gesammelt werden. (bisher 3 Monate) Die Beglaubigung kann auch durch einfache, vom Bürgermeister beauftragte Bürger/Innen in der eigenen Gemeinde erfolgen. (bisher nur Gemeinderäte und höhere Beamte) Eine Volksabstimmung ist mit einer Beteilung von 15% der Wahlberechtigten gültig. (bisher 40% Beteiligung)

Die Garantieklauseln und das Abstimmungsheft: Das bessere Gesetz für direkte Demokratie Die Garantieklauseln und das Abstimmungsheft: Der Gesetzentwurf garantiert mit folgenden Rechten eine gute und sinnvolle, transparente, faire und gleichberechtigte Anwendung der Instrumente direkter Demokratie: das Recht auf Rechtsberatung (Promotoren einer Volksinitiative haben den gleichen Zugang zur Rechtsberatung wie die Landtagsabgeordneten) die gleichberechtigte Berichterstattung die Fairnessregel (von der Verwaltung aufgewandte finanzielle Mittel zur Bewerbung ihres Standpunkts müssen in gleichem Maße den Promotoren zur Verfügung gestellt werden)

Das Abstimmungsheft: Das bessere Gesetz für direkte Demokratie Beispiel eines Abstimmungsheftes: amtliche Information Zustellung an alle Stimmberechtigten einen Monat vor der Abstimmung per Post Beschreibung des Gegenstandes der Abstimmung und sachliche Wiedergabe des Für und Wider

Das bessere Gesetz für direkte Demokratie Die Mitwirkung des Landtages, die Aufwertung der parlamentarischen Vertretung: Der Landtag kann einen Gegenentwurf zum Vorschlag einer Volksinitiative beschließen, so dass das Volk unter zwei Vorschlägen wählen kann. Zugleich kann es mit der Beantwortung der Stichfrage entscheiden, welcher Vorschlag in Kraft treten soll, wenn beide mehrheitlich angenommen werden. Der Gesetzentwurf ermöglicht auch eine Volksinitiative über Politikergehälter. Die Qualität der politischen Vertretung kann dadurch verbessert werden. Die direkte Demokratie gibt den Bürger/innen ein politisches Mitbestimmungsrecht und beinhaltet Formen der unmittelbaren, politischen Entscheidungsfindung, in Sachfragen, durch mündige Bürger.

Unterschiede der Vorschläge Initiative / Union f. S. Initiative für mehr Demokratie: Petition vorgesehen Mind. 20 Promotoren und 10.000 Unterschriften für einführende oder abschaffende Volksabstimmung Komm. zur Überprüf. der Zulässig- keit: Volksanwalt, Landtagspräsid., vom Promotorenkom. u. Landtags- präsid. vorgeschlagene Person Echte bestät./ablehn. Referendum: 20 Promotoren u. 7.500 Unterschr. können zu Landtagsgesetz oder LR- beschluss Volksab. durchführen Beteiligungsquorum 15 % 3 Abstimmungstermine pro Jahr werden innerhalb 15.12. jeden Jahres festgelegt Union für Südtirol: Petition nicht vorgesehen Mind. 3 Promotoren und 8.000 Unter- schriften können einführende Volksab- stimmung erwirken Landtagspräsid. aufgrund Gutachten von Komm. bestehend aus 3 Richtern von 3 verschiedenen Gerichten nach dem Zufallsprinzip Ist nur für Gesetze mit denen Regierungsform geregelt wird vorgesehen (Wahlgesetz/Direkte Demokratie) kein Quorum Volksabstimmungen nicht binnen 6 Monaten vor Landtagswahlen u. nicht binnen 3 Jahren zur gleichen Sache

Direkte + repräsentative Demokratie = VOLLSTÄNDIGE DEMOKRATIE Direkte und repräsentative Demokratie ergänzen sich und haben eine gegenseitig verbessernde Wirkung. Politische Entscheidungen Politische Entscheidungsträger Die Bürger/innen nehmen unmittelbar an politischen Entscheidungen teil und haben auf diese direkten Einfluss. Die Bürger/innen wählen alle 5 Jahre Vertreter/innen, die im Landtag und in der Landesregierung die politischen Entscheidungen treffen. Direkte Demokratie Repräsentative Demokratie Die direkte Demokratie ist ein Teil der Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar selbst die politischen Entscheidungen fällen und dies nicht gewählten Vertretern (Repräsentanten) überlassen. Die repräsentative Demokratie ist ein Teil der Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen nicht direkt selbst treffen, sondern sie - auf Zeit - gewählten Vertretern (Repräsentanten) überlassen, die für sie stellvertretend tätig sind. Direkte + repräsentative Demokratie = VOLLSTÄNDIGE DEMOKRATIE

Bündnisorganisationen

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Initiative für mehr Demokratie Adressen und Kontakte Koordinationsbüro Bozen Silbergasse 15 39100 Bozen Tel. / Fax.: ++39 0471 324987 Email: info@dirdemdi.org www.dirdemdi.org