Antidiskriminierungsstelle OÖ Mag. Martina Maurer 17. Oktober 2013
Diskriminierungsgründe ethnische Zugehörigkeit Religion Weltanschauung Behinderung Alter sexuelle Orientierung Geschlecht
Anwendungsbereich des Oö. ADG Gesundheit Soziales Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen Zugang zu Wohnraum Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und Berufsberatung Dienstrecht
Rechtsfolgen von Diskriminierung und Belästigung in begründeten Fällen Schadenersatzanspruch (einklagbar bei den ordentlichen Gerichten) Dienstpflichtverletzung Verwaltungsübertretung (einzubringen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde) : Strafe bis zu € 7.000,-
Besonderheiten des Verfahrens Umfang des Schadenersatzes Beweislastumkehr Benachteiligungsverbot
Herausforderungen des Verfahrens fehlende Informationen über rechtliche Möglichkeiten und Beratungsstellen wenig Transparenz, schwierige Beweislage Abhängigkeiten Kostenrisiko
Wie unterstützt die Antidiskriminierungsstelle? Beratung von Betroffenen Vorlage von Empfehlungen und Durchführung von unabhängigen Untersuchungen im Zus. mit dem Diskriminierungsverbot Begutachtung und Anregung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Vernetzung mit Nichtregierungsorganisationen Öffentlichkeitsarbeit Monitoringstelle
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Antidiskriminierungsstelle des Landes OÖ Klosterstraße 7 4021 Linz Tel: 0732/7720 11737 www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/antidiskriminierung