1 Diözesanrat 2013 1 16.03.2013 Diözesankonferenz04. – 05. Mai in Siedlinghausen Kurse Starter-KIT01. – 07. April Einführungskurs22. - 28. März Basisausbildung02.

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Januar 2016 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag
 Präsentation transkript:

1 Diözesanrat Diözesankonferenz04. – 05. Mai in Siedlinghausen Kurse Starter-KIT01. – 07. April Einführungskurs März Basisausbildung02. – 07. April Go Smart / Smartyjederzeit buchbar! (ehemals I want to go to Nieheim) Kindergroßveranstaltung13. – 14. Juli in Arnsberg Jugendpolitische Praxiswoche21. – 26. April in Düsseldorf Freizeitleitertag20. April in Hörste

2 Diözesanrat Bundeskinderschutzgesetz

3 Diözesanrat zum 01. Januar in Kraft getreten direkter Einfluss auf uns als Jugendverband: Vorlage von erweiterten Führungszeugnisse Neues Bundeskinderschutzgesetz

4 Diözesanrat §72a Kinder- und Jugendhilfegesetz Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen.

5 Diözesanrat § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen § 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und … § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge … § 234 Menschenraub § 235 Entziehung Minderjähriger § 236 Kinderhandel Auszug Straftaten nach §72a

6 Diözesanrat Was heißt das jetzt für uns? Jedes Jugendamt ist zur Schließung einer Vereinbarung mit jedem Jugendverband vor Ort verpflichtet Darin wird u.a. geregelt, wer beim Vorstand ein Führungszeugnis vorlegen muss Ihr braucht nicht aktiv zu werden, ihr werdet angesprochen BDKJ Regionalverbände koordinieren die Angelegenheiten Optional: Mitmischen im Jugendhilfeausschuss! Bitte informiert uns, solltet ihr aufgefordert werden, einen Vertrag abzuschließen

7 Diözesanrat Weitere Schritte von uns: Information auf der nächsten Diözesankonferenz Schreiben mit allen wichtigen Infos an alle Kolpingjugenden Beratung der Kolpingjugenden durch das Jugendreferat

8 Diözesanrat Weitere Informationen: Jugendreferat Kolpingjugend BDKJ Regionalverband BDKJ DV Paderborn