Vorlesung Wasserwirtschaft & Hydrologie II

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Vorlesung Wasserwirtschaft & Hydrologie II Vorlesung 1-2 Themen: Die Grundsätze und Aufgaben der EG-WRRL Der gesetzliche Rahmen

Lehrziele der Veranstaltung erschaffen bewerten analysieren anwenden Sie erkennen die Abhängigkeiten und Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen europäischen und nationalen Regelungen. verstehen Sie verstehen die juristische Regelungspyramide bei der Anwendung der EG-WRRL. erinnern Sie kennen die Grundsätze und Aufgaben der EG-WRRL.

Grundsätze der EG – WRRL I Die Herangehensweise der Rahmenrichtlinie ist holistisch Der Schwerpunkt des Ordnungsrahmens liegt auf den ökologischen Belangen Die bisherige Trennung zwischen Fließgewässern und Grundwasser wird aufgehoben (sie werden zukünftig immer gemeinsam betrachtet und bewertet) Alle Betrachtungen sind grundsätzlich auf das Flusseinzugsgebiet zu beziehen; innerhalb des Betrachtungsraumes sind gewässertypenspezifische Ansätze zu berücksichtigen

Nationale Flussgebietseinheiten Bildzitat: www.wasserblick.net

Grundsätze der EG – WRRL II Die Belastungen der Fließgewässer werden stets kombiniert über die Emissionen und Immissionen dekliniert Dabei werden für die Belastungen jeweils Rahmenbedingungen sowohl mit Bezug auf Einzelstoffe als auch Stoffgruppen herangezogen Die mengenmäßigen Belange der Oberflächengewässer treten eindeutig hinter die ökologischen Ziele zurück (Hoch- und Niedrigwasserabflüsse sind nur Hilfsgrößen im Ordnungsrahmen)

Aufgaben der EG - WRRL Die Rahmenrichtlinie definiert feste Aufgaben, die in definierten Zeitabschnitten umzusetzen sind. In einer generalisierten Betrachtungsweise lassen sich diese wie folgt unterscheiden: Festlegung von verbindlichen Flusseinzugsgebieten und Zuordnung zu internationalen Flussgebietseinheiten Definition und Festlegung eines Typensystems für Oberflächengewässer Definition und Beschreibung von Referenzbedingungen für Fließgewässer Beschreibung der Grundwasserkörper Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten Bewertung des Gewässerzustandes Festlegung von Bedingungen zur Überwachung Erstellen einer wirtschaftlichen Analyse Ableiten von Maßnahmenprogrammen

Die Regelungspyramide EG - WRRL Wasserhaushaltsgesetz 16 Landeswassergesetze Landeseinheitliche Verordnungen & Erlasse

Umsetzung des EG – Rechtes in nationale Gesetze Der Ordnungsrahmen gibt vor, dass eine zeitnahe Umsetzung in die nationalen Gesetze erfolgen musste. Durch die föderale Struktur in der Bundesrepublik waren hierzu Änderungen im Rahmengesetz des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz) und den länderspezifischen Gesetzen (16 Landeswassergesetze) notwendig. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde fristgerecht novelliert (25.6.2002); eingebunden wurden in diese Novelle: die neuen begrifflichen Vorgaben der EG - WRRL die Verankerung des Grundsatzes zur Gewässerbewirtschaftung innerhalb von Flussgebietseinheiten die Einbindung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne als wesentliche Handlungsinstrumente die Verpflichtung zu länderübergreifender Gewässerbewirtschaftung die Beschreibung von Ausnahmeregelungen und möglichen zeitlichen Verlängerungen

Bewirtschaftung der Flussgebiete Die Bewirtschaftung gemäß der Rahmenrichtlinie muss grundsätzlich auf die Flussgebiete ausgerichtet sein; dabei spielen Ländergrenzen keine Rolle. Die Vorgaben der Bewirtschaftung müssen sowohl national als auch international koordiniert werden; eine rein national fixierte Bewirtschaftung gehört der Vergangenheit an.

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