1 Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze vom 10.03.2006.

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 Präsentation transkript:

1 Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze vom

2 Wesentliche Änderungen des SGB II Änderung des § 7 Abs.2 S.2: Einschränkung der Leistungsberechtigung von Ausländern Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 2 und Nr.4: Erstreckung der Minderjährigkeit auf 24 Jahre im Rahmen der Zugehörigkeit von Kindern zu Bedarfsgemeinschaft (bis zur Nichtvollendung des 25. Lebensjahres!)

3 Wesentliche Änderungen des SGB II Änderung des § 9 Abs.2 S.2: Streichung des Wortes minderjährigen – dadurch implizit auch hier Erstreckung auf bis zu 25-jährige Kinder !! Änderung des § 11 Abs.1 S.3: minderjährige wird durch die Wörter zur Bedarfsgemeinschaft gehörende ersetzt

4 Wesentliche Änderungen des SGB II Änderungen des § 20 SGB II: § 20 Abs.1 S.2 wird aufgehoben § 20 Abs.2 wird neu gefasst: monatl. RL für Alleinstehende usw. Ost und West: 345 Euro, für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bg: 80 % Einfügung eines Abs.2a: Personen bis 25, die ohne Zusicherung des Trägers umziehen, erhalten 80 % der RL § 20 Abs.3: Angehörige wird durch Partner ersetzt und Satz 2 gestrichen

5 Wesentliche Änderungen des SGB II Änderungen des § 22 SGB II: Einfügen des § 22 Abs.2a: Sonderregelung der Unterkunftsleistungen für Personen bis 25 § 22 Abs.3: Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden § 22 Abs.5 und 6: Neuregelung der Mietschuldenübernahme nach SGB II entsprechend der Vorschrift nach dem SGB XII

6 Wesentliche Änderungen des SGB II Änderung des § 23 SGB II: Einfügen von § 23 Abs.5 (Härtefallregelung bzgl. Vermögen) und § 23 Abs.6 (Leistung für Erstausstattung für u-25 Jährige) Änderung des § 24 Abs.3 Nr.3 SGB II: das Wort minderjährig wird gestrichen

7 Änderung des SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) § 166 Abs.1 Nr.2a SGB VI: die fingierten beitragspflichtigen Einnahmen der Alg II- Bezieher werden von 400 Euro auf 205 Euro (als Basis für den Rentenbeitrag) reduziert!!! Diese Änderung tritt zum in Kraft!

8 Inkrafttreten der Änderungen des SGB II Die Änderungen traten zum bzw. zum in Kraft! Dem Gesetz zur Änderung des SGB II folgte das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, welches überwiegend zum in Kraft trat!