Veranstaltung Zuger Treuhänder - Vereinigung

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 Präsentation transkript:

Veranstaltung Zuger Treuhänder - Vereinigung Aktuelles aus dem Bereich Juristische Personen Kantonale Steuerverwaltung Zug Guido Jud Leiter juristische Personen Postfach 160 6301 Zug Tel. 041 728 36 98 guido.jud@fd.zg.ch www.zug.ch/tax

Themenübersicht 1. Gesetzgebung 2. Rechtsprechung 3. Internationale Entwicklungen 4. Zuger Steuerbuch: Neuer Teil "Juristische Personen"

1. Gesetzgebung Neues Fusionsgesetz per 1. Juli 2004 neues ESTV-Kreisschreiben Umstrukturierungen Entwurf auf www.estv.admin.ch (87 S. Text und 62 S. Beispiele) Vernehmlassung und allenfalls (Detail-)Anpassungen generelle Auswirkungen auf unsere Praxis heute grosszügige/flexible Praxis, die wir beibehalten möchten detailliertere Regeln als Chance (wertvoller Leitfaden, Planungssicherheit) aber auch Risiko (Einengung unserer Ermessensspielräume) Vorwirkungen allenfalls bereits heute vereinbar

1. Gesetzgebung (2) Wichtigste Einzelneuerungen im Fusionsgesetz bisherige 5-jährige Sperrfrist bei Ab-/Aufspaltungen entfällt dafür Diskussionen über Betriebseigenschaft, denn abgespal-tener und zurückbleibender Teil müssen Betrieb darstellen Diskussionen namentlich bei der Abspaltung von Immobilien, Beteiligungen und immateriellen Werten steuerneutrale Vermögensübertragungen zwischen inländischen Konzerngesellschaften Übertragung von Betrieben, Beteiligungen von mind. 20% und Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens Nachbesteuerung bei Veräusserung innert 5 Jahren Ersatzbeschaffung von Beteiligungen

1. Gesetzgebung (3) Weitere Gesetzgebungsprojekte auf Bundesebene Unternehmenssteuerreform II Bemerkungen von Philipp Moos Revision des Anlagefondsgesetzes neue Anlagevehikel und Rechtsformen Frage nach Beteiligungsabzug bei SICAV-Erträgen

2. Rechtsprechung Zuger Fälle interessante Fälle aus anderen Kantonen keine Fälle mit grundsätzlicher Bedeutung weder vor Verwaltungsgericht noch Bundesgericht interessante Fälle aus anderen Kantonen noch nicht entschieden und damit weiterhin hängig: Erbenholding-Fall aus dem Kanton OW BGE vom Januar 2004 betreffend steuerneutraler Übertragung von Altbeteiligungen im Konzern

BGE betr. Übertragung von Beteiligungen im Konzern Mutter-Ges. (Niederlande) Mutter-Ges. (Niederlande) Holding AG (Schweiz) Holding AG (Schweiz) Tochter-Ges. (Spanien) Holding AG verkauft Tochter-Ges. an die Mutter-Ges. und bildet 8 Mio. Rückstellung Tochter-Ges. (Spanien)

3. Internationale Entwicklungen OECD-Projekt Schädlicher Steuerwettbewerb Einigung zwischen OECD und CH (Bund) Anfang 2004: erweiterte Amtshilfe bei Holding-/Domizilgesellschaften bei der Revision von DBA's Rundschreiben cost-plus widerrufen  was nun? Fifty-Fifty-Praxis offengelassen  kommt sehr schnell wieder! eventuell Rückzug des Kreisschreibens (wie beim cost-plus-Rundschreiben)? im Projekt noch gar nicht aufgegriffen: Principal-Strukturen (Kreisschreiben wurde "zu spät" veröffentlicht)

3. Internationale Entwicklungen (2) Neues Phänomen: Zug ist steuerlich zu günstig bei Passiveinkünften z.B. aus Deutschland bei Wegzügen z.B. aus gewissen skandinavischen Staaten aus Zuger Sicht: unerklärliche Wegzüge oder Nichtzuzüge guter Steuerzahler Schwarze Listen Italien einzelne GUS-Staaten

4. Zuger Steuerbuch Verfügbarkeit Teil natürliche Personen: seit 2003 per Internet verfügbar (www.zug.ch/tax) Teil juristische Personen: fachliche Bearbeitung wurde Mitte April 2004 abgeschlossen jetzt EDV-technische Aufbereitung für Internet nach kurzer interner Testphase ab ca. Juni 2004 auf dem Internet sukzessive Ergänzung über die kommenden Jahre geplant (pragmatisches Vorgehen)

Zuger Steuerbuch (2) Inhalt unter anderem … zahlreiche Berechnungsschemen für Spartenrechnungen in verschiedenen Situationen Ersatzbeschaffung mit teilweiser Reinvestition Verlustverrechnung in speziellen Konstellationen (insbesondere bei Statuswechsel) Berechnungsbeispiele für Vereine (privilegierte und nicht-privilegierte Erträge und Aufwendungen) Kriterien und Sätze für Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen, Rücklagen etc. …

Zuger Steuerbuch (3) Der Gedanke dahinter Hilfestellung für externe und interne Interessierte einheitliche Praxis stärken nicht in Stein gemeisselte Weisungen, d.h. vernünftige Ermessensspielräume sollen gewahrt und sachgerechte Lösungen weiterhin möglich sein wir sind dankbar für Hinweise auf Unklarheiten, Widersprüche, Lücken und Fehler pragmatisches Vorgehen bei künftigen Überarbeitungen und Ergänzungen

Herzlichen Dank........... .............für Ihre Aufmerksamkeit