Schutz des Grundwassers

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Schutz des Grundwassers Modul 6: Schutz des Grundwassers

Inhaltsverzeichnis Modul 6 Schutz des Grundwassers 01 Grundwasserschutz – wichtige Aspekte 02 Bewertung im Zulassungsverfahren 03 Expositionsabschätzung für das Grundwasser 04 Metaboliten im Grundwasser 05 Risikomanagement zum Schutz des Grundwassers 06 Beispiele zum Risikomanagement Grundwasser 07 Standortgerechter Mitteleinsatz durch den Anwender

Grundwasserschutz – wichtige Aspekte Höhlenflohkrebs Niphargus aquilex Schutz des Grundwassers als wichtigste Ressource zur Trinkwassergewinnung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Schutz des Grundwassers in seiner Gesamtheit unabhängig von einer Nutzung Schutz des Grundwassers als Lebensraum für Nichtzielorganismen und als Quelle neuen Oberflächenwassers Muschelkrebs Mixtacandona laisi 01 / 07

Bewertung im Zulassungsverfahren Gesetzliche Zulassungsvoraussetzung (PflSchG) : Keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser durch die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels als absolutes Schutzgut der menschlichen Gesundheit gleichgestellt (keine Abwägung gegenüber dem Nutzen der Anwendung vorgesehen) Einträge von Wirkstoffen oder relevanten Metaboliten in das Grundwasser in Konzentrationen von > 0,1 µg/L nicht hinnehmbar (Grenzwert aus der Trinkwasserrichtlinie) Bewertung aufgrund von prognostizierten Sickerwasserkonzentrationen (Computersimulationen, Lysimeterstudien, Feldversickerungsstudien) 02 / 07

Expositionsabschätzung für das Grundwasser Abschätzung der Einträge durch Versickerung bzw. Uferfiltration aus Oberflächengewässer wichtige Eingangsgrößen: Aufwandmenge Interzeption durch die Kulturpflanze (Stadium der Kultur) Abbau (DT50) und Adsorption (Koc-Wert) im Boden Zeitpunkt der Anwendung Berechnungen (Computer- modelle PELMO/ PEARL und EXPOSIT) Untersuchung zur Versickerung (z.B. Lysimeter-Studie) Oberflächenabfluss ggf. mit Erosion Drainage Uferfiltration Grundwasser 03 / 07

Metaboliten im Grundwasser Werden für Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Konzentrationen von > 0,1 µg/L im Grundwasser prognostiziert, ist eine Prüfung der Relevanz erforderlich. Wenn der Metabolit eine mit dem Wirkstoff vergleichbare pestizide Aktivität (Wirkung) aufweist, toxikologisch unerwünschte Eigenschaften hat (z.B. gentoxisch), oder unvertretbare Auswirkungen auf Gewässerorganismen zeigt, wird er als relevant eingestuft und wie der Wirkstoff bewertet, d.h. es gilt der Grenzwert von 0,1 µg/L. Metaboliten, die nicht als relevant eingestuft werden, sollten Konzentrationen von > 10 µg/L im Grundwasser grundsätzlich nicht überschreiten. 04 / 07

Risikomanagement zum Schutz des Grundwassers Überschreitet die prognostizierte Konzentration im Grundwasser den Grenzwert, kann eine Zulassung nur erfolgen, wenn durch zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen die zu erwartende Konzentration verringert wird. Mögliche Risikomanagementmaßnahmen bei der Zulassung: Ausschluss der Anwendung auf bestimmten Bodenarten (z.B. Sand) Ausbringung nur unter Bedingungen, die den Abbau im Boden begünstigen und die Versickerung gering halten (z.B. Anwendung nur im Frühjahr statt im Herbst) Begrenzung der Wirkstoffaufwandmenge (z.B. Zahl der Behandlungen reduzieren, Anwendungszeitraum beschränken) Festlegung einer maximalen Wirkstoffmenge pro Jahr, die auf einer Fläche ausgebracht werden darf (unter Berücksichtigung aller den Wirkstoff enthaltenden Mitteln) 05 / 07

Beispiele zum Risikomanagement Grundwasser Anwendungsbestimmungen, die den Anwendungszeitpunkt regeln, z.B.: Keine Anwendung zwischen dem 1. September und dem 1. März. Keine Anwendung auf drainierten Flächen zwischen dem 1. Juni und dem 1. März. Anwendung auf bestimmten Böden untersagen, z.B.: Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg) kleiner als 1 %. Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt > 30 %.

Standortgerechter Mitteleinsatz durch den Anwender Der Grundwasserschutz erfordert einen standortgerechten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ungünstige Standortfaktoren zusammenkommen und Mittel verwendet werden sollen, für die ohnehin Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Grundwassers erteilt sind. Standorteigenschaften, die auf eine extreme Durchlässigkeit von Böden hinweisen: flachgründiger Boden steiniger, grobstrukturierter Untergrund Humusarmut geringer Tongehalt sehr hohe Niederschläge