Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb
Steuerrechtliche Neuerungen Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen Steuerrechtliche Neuerungen Klaus Oberkalmsteiner, Leiter der HGV-Steuerberatung
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Klaus Oberkalmsteiner Workshop Kurhaus Meran 6.4.2011
2010 Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 MwSt-Guthaben - Querverrechnung Bargeldbewegungen => € 5.000,00 Black List - Meldungen Kunden- und Lieferantenliste
2011 Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Kompensierungsverbot von Steuerguthaben Geschäfte im EU Raum - Verzeichnis VIES Kunden- und Lieferantenliste: neue Limits Steuerbegünstigung auf Energiesparmaßnahmen Neue Besteuerung der Mieteinkünfte von Privatpersonen Steuerliche Verluste – Kontrollen angekündigt Ausgabenmaßstab (Spesometro)
MwSt.-Guthaben – Querverrechnung Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 MwSt.-Guthaben – Querverrechnung Guthaben aus der MwSt-Jahreserklärung: bis € 10.000,00 - keine Auflagen von € 10.000,00 - € 15.000,00: - vorher Abgabe einer autonomen MwSt.-Jahreserklärung - Verrechnungsmöglichkeit erst ab 16.ten des Folgemonats über € 15.000,00: wie vorhergehender Punkt, aber zusätzlich - Konformitätsbescheinigung eines Freiberufler Verrechnung MwSt Guthaben.doc
MwSt.-Guthaben – Querverrechnung Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 MwSt.-Guthaben – Querverrechnung Guthaben aus Trimestralabrechnung: Erst nach Abgabe des Antrages möglich bis € 10.000,00: Verrechnung sofort nach Abgabe möglich über € 10.000,00: - Verrechnung erst ab 16.ten des Folgemonats möglich; - Konformitätsbescheinigung nicht notwendig Verrechnung MwSt Guthaben.doc
Bargeldbewegungen Häufige Barzahlungen = Verdachtselement Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Bargeldbewegungen Limit auf 5.000 € gesenkt Inkassi (Bar- oder Scheckzahlungen von Gästen) Zahlungen (Bar- oder Scheckzahlungen an Lieferanten, Personal, Gewinnentnahmen, Gesellschafterfinanzierungen usw.) Häufige Barzahlungen = Verdachtselement Meldepflicht für Steuerberater, Banken u. Vermittler Geldstrafen: 1% - 40% des Betrages (Min. 3.000 €) Dieselbe Strafe erhält auch derjenige, welcher der Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Barzahlungen.doc
Black List Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Black List - Länder (siehe Beilage) Geschäftsvorfälle mit Unternehmen u. Freiberuflern Telematische Meldung: - Trimestral bis € 50.000,00 - Monatlich über € 50.000,00 Blacklist-Länder.doc
Kunden- und Lieferantenliste 2010 Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Kunden- und Lieferantenliste 2010 Wiedereinführung mit Untergrenze Geschäftsvorfälle mit Rechnungen Untergrenze: € 25.000,-- und mehr Teilzahlungen, periodische Lieferungen Telematische Meldung für Jahr 2010 innerhalb 31.10.2011
Unbezahlte Steuerzahlkarten Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Unbezahlte Steuerzahlkarten Unbezahlte Steuerzahlkarten von mehr als € 1.500,00 Querverrechnung von Steuerguthaben verboten ab 16.03.2011 Möglichkeit, verfallene Steuerschulden aus Steuerzahlkarten mit F24-Accise mit Guthaben zu verrechnen
VIES Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Ein- und Verkäufe im EU-Raum Verzeichnis VIES (MIAS) ohne Eintragung keine innergemeinschaftlichen Geschäfte mehr erlaubt. ab Einreichung der Absichtserklärung 30 Tage Karenz Überprüfung möglich: www.agenziaentrate.it (Servizi online, Controllo delle partite IVA comunitarie, IT-Italia) Geschäfte im EU-Raum MIAS.doc
Kunden- und Lieferantenliste (neue Limits) Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Kunden- und Lieferantenliste (neue Limits) Ab 1.1.2011 Geschäftsvorfälle mit Rechnungen von € 3.000,-- und mehr Ab 1.5.2011 Ausdehnung auf Geschäfte mit Privatkunden Limit: € 3.600,-- und mehr Erfassung Steuerbelege + Kassabelege über diesem Limit Telematische Meldung innerhalb 30. April des folg. Jahres Kunden-Lieferantenlisten.doc
Energetische Sanierungen Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Energetische Sanierungen Steuerabsetzbetrag von 55 % Privatpersonen und Unternehmen Verlängerung der Steuerbegünstigung bis 31.12.2011 Abzugsperiode nunmehr 10 Jahre Meldung an ENEA innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss Energiesparmaßnahmen 11-2010.doc
Steuerliche Verluste Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Steuerliche Verluste in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: Kontrollen für solche Unternehmen angekündigt Vergütungen an Verwalter: Der steuerliche Verlust wird um die eventuellen Vergütungen an Verwalter bereinigt.
Mieteinkünfte Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Neue Besteuerung für Privatpersonen Einheitssteuer (cedolare secca) auf Mieteinkünfte aus Wohnungen und Zubehör (Garage, Stellplatz usw.): - 21 % bei freien Mietverträgen - 19 % bei Mietverträgen mit „vereinbarten“ Mietzins - die Registergebühr von 2% und die Stempelmarken entfallen Möglichkeit zur normalen Besteuerung mit progressiven Steuersätzen: in diesem Fall Mietzins zu versteuern = 85 % bzw. 60,50 %
Ausgabenmaßstab (Spesometro) Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Ausgabenmaßstab (Spesometro) Synthetische Ermittlungen: Einkommensmaßstab (redditometro) seit 1992 - aufgrund von Besitz von Wohnungen, Autos, Motorräder usw. Ausgabenmaßstab (spesometro) neu seit 2011: - aufgrund des Ausgaben in einem Steuerjahr (falls Ausgaben um 20% höher als erklärtes Einkommen)
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb
Rechte und Pflichten bei Kontrollen im Betrieb Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen Rechte und Pflichten bei Kontrollen im Betrieb Helmuth Rainer, Verbandssekretär des HGV-Bezirkes Meran/Vinschgau
FINANZKONTROLLEN 31.03.2017
Wer kontrolliert? Finanzwache Agentur der Einnahmen INPS Arbeitsinspektorat Sanitätseinheit
Steuerkontrollen im Betrieb Stichkontrollen (Überprüfung der Steuerbelege, Kassabelege, Schwarzarbeit usw.) Betriebskontrollen (Analytische Kontrolle – mehrere Jahre)
Wann wird kontrolliert? Geldaufwendiger Lebensstil (z.B. teuere Autos, Reisen, Kauf vom Liegenschaften) Unglaubwürdiger Umsatz lt. Branchenstudie Abweichende Richtwerte laut Branchenstudie Steuerliche Verluste mehrere Jahre Anzeigen
Wie wird kontrolliert? Während der Geschäftszeiten Fortführung der Überprüfung in den Räumlichkeiten der Finanzwache bzw. Agentur der Einnahmen
Anwesenheit des Betriebsinhabers Unterschrift des Eintrittsprotokolls Bevollmächtigte Person
Zu welchen Räumlichkeiten hat die Behörde Zugang? Betriebliche Räumlichkeiten Private Räumlichkeiten
Höchstdauer für die Ermittlung 30 Arbeitstage Bei komplexen Fällen zusätzliche Verlängerung um 30 Arbeitstage
Was kann kontrolliert werden? Jegliche Unterlagen, welche sich in den betrieblichen Räumlichkeiten befinden. (z.B. Steuerquittungen, Buchhaltungsunterlagen, Bankauszüge, Meldescheine, Zimmerpläne, PC, usw.) Betriebliche und private Bankkonten
Welche Dokumente werden von Seiten der Behörde erstellt? Eintrittsprotokoll Tagesprotokoll Feststellungsbescheid Ermittlungsbescheid - die Beanstandung wird akzeptiert - Antrag auf Steuerabfindung - Rekurs
Muss der Feststellungsbescheid unterschrieben werden? Unterschrift hat keinen Einfluss auf Gültigkeit des Protokolls Bei Verweigerung der Unterschrift Beschlagnahmung der Buchhaltung Erklärung zu den Beanstandungen
Muss das Protokoll in der Muttersprache verfasst werden? Nein, sowohl die Kontrolle wie auch das Protokoll müssen nicht in der Muttersprache verfasst werden. Steuerberater können hinzugezogen werden
Unsere Empfehlungen Bleiben sie bei der Kontrolle ruhig Unklarheiten sofort abklären Keine spontanen Erklärungen Unterschrift des Feststellungsbescheid Nach Erhalt des Feststellungsbescheid sofort mit dem eigenen Steuerberater besprechen
Weitere Hinweise Branchenstudie „Studi di settore“ ein wichtiges Instrument für die Steuerbehörde Strafen Bei vier Übertretungen in einem Zeitraum von 5 Jahren, welche eine Nichtausstellung von Steuerbelegen zur Beanstandung haben, kann es zu einer Betriebsschließung von 3 Tagen bis zu einem Monat kommen Freiwillige Berichtigung von verspäteten Einzahlungen