Werden die Aktionärsrechte der Pensionskassen wahrgenommen und wenn ja, wie ? BVG-Apèro vom 6. März 2006 im Käfigturm Bern Innovation Zweite Säule.

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 Präsentation transkript:

Werden die Aktionärsrechte der Pensionskassen wahrgenommen und wenn ja, wie ? BVG-Apèro vom 6. März 2006 im Käfigturm Bern Innovation Zweite Säule

These 1 Gibt es hinreichende Evidenz für einen Kausalzusammenhang zwischen dem finanziellen Erfolg der Pensionskasse und ihrer Aktivität als Aktionärin ?

These 2 Muss die Pensionskasse zur Wahrnehmung ihrer Aktionärsinteressen durch den Arbeitgeber und die Versicherten beauftragt (legitimiert) sein ? Ist mit der Verantwortung der Pensionskasse zur Kapitalanlage gemäss Artikel BVG die Aktionärsinteressenwahrnehmung im Interesse der Versicherten eingeschlossen ? Internationaler Vergleich

These 3 Welches sind die Hindernisse für eine aktive Wahrnehmung der Aktionärsinteressen der Schweizer Pensionskassen ? Mit welchen Anreizen kann man diese Aktivität der Pensionskassen fördern ? Welchen Einfluss auf die Pensionskassen haben diesbezüglich ihre Versicherten ?

These 4 Welche methodische Ansätze verfolgen die verschiedenen Dienstleistungsunternehmen für die Wahrnehmung der Aktionärsrechte der Pensionskassen ? Präsentation der CGAS durch Prof. Thomas Fischer, Geschäftsleiter (

These 5 Wie kontrollieren die Kontrollstellen und wie prüfen die Aufsichtsbehörden die Pflicht der Pensionskassen bezüglich Regelung über die Wahrnehmung der Aktionärsrechte ? Wie setzen die Aufsichtsbehörden allenfalls diese Pflicht durch?

These 6 Wie geht es weiter ?