Freizügigkeit in der 2. Säule

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Freizügigkeit in der 2. Säule innovation zweite Säule Freizügigkeit in der 2. Säule Seit 10 Jahren ohne goldene Fesseln !? BVG-Apéro vom 5. September 2005 im Käfigturm Bern

1) Welch‘ eine Geschichte ! Altes System der Freizügigkeit (bis 31. Dezember 1994) - Mutationsverluste; verbunden mit der Eigentumsfrage - Mobilitätshemmnisse; fremd in moderner W & G Die Genesis des FZG - Widerstand von Pensionskassen und Experten (Manifest!) - Harte Auseinandersetzung im Parlament - Durchbruch durch Überzeugung & Einsicht

2) Sind dies alle Grundsätze des FZG ? Volle Freizügigkeit (wenn VE-1 = VE-2) Keine Mobilitätshürden mehr bezüglich - Austrittsleistung - Gesundheitsvorbehalt Drehtürprinzip

3) Störende Regelung im FZG? Regelung der Teil- oder Gesamtliquidation in Artikel 23 FZG und in Artikel 53b – 53d BVG Finanzielle Nebenfolgen bei Scheidung Klappt z.B. die Koordination zwischen Versicherungsgericht und Scheidungsgericht

4)Barauszahlung der Austrittsleistung Ist die Regelung bedürfnisgerecht? Ist sie praxisfreundlich, auch für die VE? Wie ist der Vorschlag der CVP betreffend die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung als Grund der Barauszahlung zu beurteilen?

5) Was ergab die Wirkungsanalyse ? Vorstellung der BSV-Studie von B. Sterchi E & Y Diskussion

Reform des FZG. 6) Revision des FZG Reform des FZG? 6) Revision des FZG? Gibt es einen akuten Reformbedarf oder soll man die Freizügigkeitsregelung ruhen und in der Praxis richtig und vollständig nutzen?

7) Internationaler Aspekt Wo steht die Freizügigkeitsregelung der CH im internationalen Vergleich In Europa - EU-Pensionsrichtlinie - Deutschland mit den USA ?

8) Fazit Zusammenfassung - Freizügigkeitsregelung der CH ist international Spitze. - Mängel & Lücken sind ohne Gesetzesrevision behebbar. Ausblick - Internationale Harmonisierung der Freizügigkeit - Portabilität ist dringend, v.a. im Rahmen der EU - CH Regelung könnte als Modell dienen