Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht

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Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht Univ.- Ass. Mag. Martin Stricker

Fall 4 Um die Lebensversicherung seiner Frau X zu kassieren, beschließt A, diese töten zu lassen. Zu diesem Zweck bittet er B, die Tötung zu übernehmen. Gegen entsprechendes Entgelt ist B dazu bereit. B besorgt sich eine geeignete Waffe von C, der sie ihm in seinem Waffengeschäft in Graz aushändigt, ohne nähere Umstände wissen zu wollen. An einem Wochenende im Mai begibt sich A zu Freunden nach Innsbruck. Währenddessen schreitet B zur Tat: Er lauert X vor ihrer Villa in Wien Sievering auf und, als X gemeinsam mit ihrer Freundin Y erscheint, drückt er ab. Unglücklicherweise trifft er Y, die kurz darauf stirbt. Aufgrund der Sichtverhältnisse ist ein zweiter Schuss nicht möglich, so dass B nicht noch einmal schießen kann. Daher sucht er das Weite. Prüfen Sie die Strafbarkeit von A, B und C! Könnte über A, B und C Untersuchungshaft verhängt werden? Wer ist dafür zuständig? Welche Rechtsmittel und Rechtsbehelfe bestehen gegen die Verhängung der Untersuchungshaft?

Fall 4 - Lösung Strafbarkeit des B §§ 15, 75 StGB; § 80 aberratio ictus Strafbarkeit des A §§ 12 zweiter Fall, 15 Abs 1, 75 StGB; § 80 StGB Strafbarkeit des C §§ 12 dritter Fall, 15 Abs 1, 75 StGB- kein Vorsatz; § 80 StGB? Haft Fall der notwendigen Untersuchungshaft – § 173 Abs 6 StPO; Beschluss der ER auf Antrag der StA – § 173 Abs 1 StPO; Beschwerde nach § 87 StPO; GRB nach dem GRBG

Fall 4 Während der Hauptverhandlung gegen die drei Täter stellt sich heraus, dass B kurz nach dem Attentat – erfolgreich – einen Raubüberfall begangen hat. Was hat in der Hauptverhandlung zu geschehen? Ein Zeuge erscheint in der Hauptverhandlung nicht. Das Gericht beschließt, das Protokoll über die Einvernahme des Zeugen vor der Polizei zu verlesen. Ist das korrekt? Falls nein: Mit welchem (welchen) Rechtsmittel(n) können Sie den Verfahrensfehler geltend machen? Während C weiterhin leugnet, von den Plänen des B etwas gewusst zu haben, behauptet B fest, er hätte noch einmal schießen können, hätte es aber aus Mitleid unterlassen. Welche Fragen sind zu stellen?

Fall 4 - Lösung Zweite Tat Ausdehnung der Verhandlung auf Antrag gem § 263 StPO Verlesung Verstoß gegen § 252 StPO; Keine unmittelbare Beschwerde – § 238 StPO; Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil nach § 345 Abs 1 Z 4 StPO Fragen B: HF (§ 312 StPO) nach §§ 15, 75 StGB; HF nach § 80 StGB; HF nach § 142 StGB; Zusatzfrage § 16 StGB A: HF nach §§ 12/2, 15/1, 75 StGB, HF nach § 80 StGB C: HF nach §§ 12/3, 15/1, 75 StGB, HF nach § 80 StGB

Fall 4 Bei der Diskussion über die Strafe für A sind drei Richter für 12 Jahre, drei Richter für 14 Jahre, drei Richter für 16 Jahre und 2 Richter für 18 Jahre. Eine weitere Abstimmung bringt kein anderes Ergebnis. Wie hoch wird A bestraft? D wird wegen Diebstahls nach § 128 Abs 1 Z 4 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Ausschlaggebend für das hohe Strafmaß waren einige Vorstrafen. Das Urteil wird rechtskräftig. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass D vor dem Diebstahl einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht hat. In diesem Verfahren stellt sich heraus, dass D betrunken gefahren ist. Er wird deshalb wegen § 81 Abs 1 Z 2 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Auch dieses Urteil wird rechtskräftig. Sie werden von D beauftragt, seine rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, und kommen bei der Akteneinsicht auf den vorher genannten Sachverhalt. Was tun Sie und warum?

Fall 4 - Lösung Strafe Abstimmung nach § 41 Abs 2 StPO; 14 Jahre bei 8:3 Stimmen Anwaltstätigkeit Anregung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes – § 23 StPO, weil das Urteil rechtskräftig ist; Fehler bei der Bemessung der zweiten Strafe / Zusatzstrafe; Strafmaß um 6 Monate überschritten; wäre Nichtigkeit nach Z 11.