Vorbereitung zur Veranstaltung am Bielefeld

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 Präsentation transkript:

Vorbereitung zur Veranstaltung am 22.5.2007 - Bielefeld Gerhard Stranz, 22.5.2007 KiBiz Quantität statt Qualität Was können wir von einem neuen Kindergartengesetz erwarten? Vorbereitung zur Veranstaltung am 22.5.2007 - Bielefeld Persönliche Vorstellung Mitarbeiter der Waldorfkindergartenvereinigung Forum Förderung von Kindern Schlusssatz: Sei kein Frosch

22.5.2005 Regierungswechsel in NRW CDU am 21.5.2007: Zwei gute Jahre für NRW! Mehr Arbeit und Bildung – 3.000 Lehrerstellen zusätzlich Investitionen in Kinder und Familien – 260 Mio. € 2006 mehr als 2005 Erinnerungslücken – Wahrnehmungsstörungen – Therapiemüdigkeit ? Wahlversprechen/Koalitionsvertrag: Verbesserung / Beteiligung / Ausbau Kürzungen 2006 / 2007: Fortsetzung der Kürzungen aus den Vorjahren, obschon die Sachkostenkürzung nicht fortgesetzt werden sollten! zusätzliche Kürzungen im Umfang von 194 Mio. € (alleine 104 Mio. im Jahr 2006 bei Tageseinrichtungen zusätzlich) Aufmerksamkeit durch 2 Volksinitiativen mit mehr als 600.000 Stimmen gegen die Kürzungen – FDP bei der LT-Wahl 508.354! Aufwendungen für den Schulbereich können nicht zweimal und als Investitionen im Elementarbereich ausgewiesen werden Persönliche Vorstellung Mitarbeiter der Waldorfkindergartenvereinigung Forum Förderung von Kindern Schlusssatz: Sei kein Frosch

Der Kiebitz: Der Vogel des Jahres 1996 Das KiBiz: Das Kuckucksei des Jahres 2007: Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern

Kabinett verabschiedet Kindergarten-Novelle – Laschet: Konsens steht dpa-Meldung vom 22.5.2007: Kabinett verabschiedet Kindergarten-Novelle – Laschet: Konsens steht zentrales Reformvorhaben Ausbau u3 frühkd. Bildung Sprach- förderung Wahlversprechen eingelöst: Vereinbarkeit Familie und Beruf Konsens steht – Missverst- ständnisse ausgeräumt Eltern haben Wahlmöglich- keit bei ÖZ Deckelungs- vorbehalt nicht vorgesehen Erstattung Kaltmiete, Definition der Fachkräfte-Ausstattung Kindpauschalen- Änderung durch Gesetz Ausweis der Unwissenheit – Obergrenzen durch KJHG geregelt Obergrenze Kiga-Gruppe 25 – mehr im Einzelfall – u3 europ. Standard Landes- Förderung + 140 Mio. = 2008 959 Mio. € / 2010 1 Mrd. Verabschie- dung – im Herbst Gültigkeit 8/08 Persönliche Vorstellung Mitarbeiter der Waldorfkindergartenvereinigung Forum Förderung von Kindern Schlusssatz: Sei kein Frosch

Etappen der Veränderung 1971 Kindergartengesetz Fixierung der Landesförderung 1980 Novelle Kiga-Gesetz Einführung der Elternbeitragsfreiheit ab 1.1.1980 – „kassiert“ am 16.12.1979 im Haushaltsgesetz 1990 Gesetz über Tageseinrichtung für Kinder Ausgangslage: halbherzige Verbesserungen nur bei Personalschlüsseln - Einbeziehung aller Kinder - Gruppenstärkenreduzierung auf den Zeitpunkt des Geburtenrückgangs „verschoben“ GTK – BKVO und Vereinbarung zusammen beraten 1998 Novelle des GTK – Kontrakt für die Zukunft Neu: § 18a, Kürzungen zu Gunsten der Trägerentlastung Einsparung von da ab jährlich 220 Mio. € - 13.000 Vollzeitstellen 2004 Doppelhaushalt 2004-2005 Sachkostenkürzungen: 2004 50,7 Mio.€ - 2005 75,1 Mio. € 2005 Landtagswahl Wahlversprechen und Koalitionsvertrag: Verbesserung / Beteiligung / Geld im System lassen 2005/6 Novellierung des KJHG durch das TAG und KICK – in 2. Etappen – Anpassungsbedarf zum GTK 2006 Landeshaushalt 2006 / Novellierung des GTK (Elternbeitragsverfahren) Kürzungen insgesamt zusätzlich 194 Mio. €: 70 Mio. Sachkosten / 80 Mio. Elternbeiträge / 44 Mio. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2007 Landeshaushalt 2007 vergleichbar wie 2006 Konsenspapier 26.2.2007 – Referentenentwurf 20.3.2007 – Regierungsentwurf 22.5.07 ? Neufassung des Landesausführungsrechts: u.a. weiterer Standardabbau – unechte Pauschalierung – Erhöhung der Elternbelastung – Finanzierung nach Kassenlage – Verwaltungsaufblähung – Entlastung des Landes. In der heutigen Diskussion müssen das Konsenspapier, dass 1 : 1 umgesetzt werden soll und Grundstrukturen des Referentenentwurfs betrachtet werden, der mehr als das Konsenspapier regelt.

derzeitiges Finanzierungssystem – 1 – aus Trägersicht Anerkennungsfähige Betriebskosten tatsächliche Personalkosten Miete (evtl.) Pauschalen der Sachkosten = davon erhält der Träger den Zuschuss nicht berücksichtigt: Verwaltungskosten des freien Trägers nicht anerkannte Betriebskosten Kommunen finanzieren den Trägeranteil aus öffentlichen Mitteln 13 % 80 % 113 % 96 % 91 % EI – 7 % Arme – 14 % Kom. 27 % Kirchl. 53 % Prozentwerte geben die Anteile der Trägerschaften an. Stadtelternrat Bochum – 26.4.2007

derzeitiges Finanzierungssystem - 2 + Berücksichtigung der tatsächlichen Personalkosten landeseinheitliche Standards: Kinder–Personal-Verhältnis landeseinheitliche Standards zur Gruppenbildung Berücksichtigung der Aufwendungen für Verfügungszeit, Leitungsfreistellung, Vertretung (nach den ursprünglichen Regelungen) zusätzlich möglicher Einsatz von Berufspraktikantinnen –(zusätzliche Finanzierung - da Teil der dualen Ausbildung) Finanzierung aller Kinder einer Einrichtung – „Betriebsstättenprinzip“ landeseinheitlicher Elternbeitrag landeseinheitliche Grundfinanzierung für die Trägerarten - Aber auch: Nichteinhaltung der Standards durch Kommunen und einige Träger – ohne Konsequenz für die Betriebserlaubnis Abrechnungsprobleme der Kommunen nach Übernahme der Aufgaben ab 1992 / Entstehen einer „Bugwelle“ Kommunalisierung der Elternbeitragsfestsetzung – Aufgabe der Ausgleichsfunktion des Landes 2006

zukünftig vorgesehenes Finanzierungssystem Kindpauschalen nach (neuen) Gruppenformen nach unterstellten Standards nach durchschnittlichen Personalkosten aus der „Vergangenheit“ (Grundlage 2005 für 2008! ) nach Öffnungszeit Sachkosten-pauschalen Grundpauschale Erhaltungspauschale Tagesstättenpauschale Sondertatbestände Übernahme der Miete – Pauschalen angestrebt „von bis zu 15.000 € Zuschlag“ für eingruppige Einrichtungen - unter Vorbehalt Ab- und Zuschläge/Abzüge nach Nutzungszeit nach Unter- und Überschreitung der Gruppenstärke um mehr als 1 Kind für Kinder mit Behinderungen – nur für therap. Zusatzhilfen Zuschlag für Sprachförderung und als Familienzentrum an das Jugendamt Voraussetzungen fraglich: Bedarfsmeldung der Eltern an das Jugendamt Bedarfsmeldung des Jugendamtes an das Land bis zum 15.3. (?) keine Bereitstellung der Landesmittel unmittelbar an den Träger Bedarfsbestätigung im Jugendhilfeplan Betriebserlaubnis für die neue Einrichtungsformen

personelle Besetzung bisher vorgesehen landeseinheitliche Regelung für alle Träger und Gruppenformen mind. 2 Kräfte pro Gruppe, je nach tatsächlicher Öffnungszeit, den örtlichen Bedingungen und Nutzung der Einrichtung Kindpauschalen, die sich an Gruppenformen orientieren, gehen von Arbeitsstunden von Fachkräften aus. Die Pauschalen werden jedoch dem Träger als „Geld“ zur Verfügung gestellt. Sicherung des Einsatzes von zusätzlich benötigten Mitarbeiterinnen grundsätzliche Definition der Verfügungszeit = 25 % der tarifvertraglichen Arbeitszeit grundsätzliche Definition der Gruppenfreistellung = 25 % pro Kindergartengruppe 50 % pro Kindertagesstättengruppe zusätzliche Einsatz von Berufspraktikantinnen möglich Festlegungen in Bezug auf ein Verhältnis Kinder – Mitarbeiterinnen besteht nicht. In die Pauschalen nach Öffnungszeit und Gruppenform sind Zuschläge für Verfügungszeit (+ 10 % der Öffnungszeit) und für Leitungsfreistellung (+ 20 pro Gruppe) sowie für sonstige Tatbestände, je nach Gruppenform, zwischen 20 und 40 % vorgesehen zur Abdeckung aller sonstigen Personalkosten (Vertretung, Berufspraktikantinnen) keine Erstattung der Personalkosten für hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen, Verwaltungsmitarbeiterinnen, Hausmeister Pauschalsummen für die Träger Festlegung der Anzahl, Stundenanteile und Höhe der Vergütung im Einzelfall notwendig Einige Regelungen aus Personalvereinbarung und Betriebskostenverordnung wurden „ausgehebelt“! Wenn der erweiterte Schlüssel des EU-Netzwerks zugrunde gelegt würde, müssten 2 Fachkräfte für 6 bzw. 10 Kinder pro Gruppe tätig sein können! Wer davon ausgehen, dass man mit den Pauschalen auskommt, hat eine Rechnung mit mehreren Unbekannten gemacht: Personalkostenkürzung durch falsche Ansätze Keine Sicherung von irgendwelchen Standards Einlassen auf schlechtere Standards Unklarheit über Buchungsverhalten der Eltern wg. Der ÖZ 25 Stunden Unklarheit über Bedarfsbestätigung Unklarheit über tatsächlich zur Verfügung stehende Kontingente Unklarheit über Betriebserlaubnis (Bedingungen für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren ohne Investitionsprogramm?)

geteilte Öffnungszeit Öffnungszeiten bisher vorgesehen nicht vorgesehen 25 Stunden geteilte Öffnungszeit Öffnungszeit über Mittag im Rahmen der Budgetvereinbarung 35 Stunden Tagesstätte mit mind. 42,5 Stunden oder mehr ausschließlich: 45 Stunden keine Regelung bei verlängerter Öffnungszeit Werden die Elternbeiträge nach Öffnungszeit festgelegt? Werden Doppelnutzungen von 2 x 25 Stunden angestrebt, um Einrichtung zu sichern? WARUM GIBT ES DIE GRUPPENSTÄRKE 25 KINDER – warum gab es getrennte Öffnungszeiten?

Gruppenformen Form Alter der Kinder Öffnungs-zeit Gruppen-größe 1 2 Jahre bis Schuleintritt (mind. 4 - max. 6 Zweijährige) 25/35/45 20 2 unter 3 (Kinder unter 1 Jahr im Bedarfsfall ohne Auswirkung auf Pauschale und Gruppengröße ) 10 3a 3 Jahre bis Schuleintritt (max. 3 Zweijährige) 35 Wst. 25 3b 45 Wst. Auch wenn es Gruppentypen gibt, diese sind nur als Berechnungsgrundlage herangezogen. Es gibt unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die Bedeutung der Pauschale und der Gruppentypen

Pauschal-Zuschläge Gruppenform 1 30 % 2 40 % 3a 20 % 3b 10 % für Verfügungszeit 20 % für Leitungsfreistellung ... der Öffnungszeit 1 Sonstige Personalkosten 30 % (Abgeltung z.B. für Vertretung und den Einsatz von Berufspraktikan-tinnen!) 2 40 % 3a 20 % 3b Es handelt sich nur um Beträge, die in den Pauschalbetrag eingerechnet wurden. Diese Summen stehen nicht zusätzlich zur Verfügung. Es gibt keine Finanzierung von Vertretungskräften und Berufspraktikantinnen

Mindestbelegung – Ab- und Zuschlagsregelung Gruppenform volle Pauschale bei Durchschnittsbelegung mit (Abschlag bei Unterschreitung – Zuschlag bei Überschreitung) Abschläge - Zuschläge (Über- und Unterschreiten um ein Kind soll sich nicht auf die Förderung auswirken) 1 19 Kindern Abschlag bei 18 Kindern Zuschlag ab 22 Kindern 2 9 Kindern Abschlag bei 8 Kindern Zuschlag ab 12 Kindern 3a 24 Kindern Abschlag bei 23 Kindern Zuschlag ab 27 Kindern 3b

Zusätzliche Förderungen für: Sondertatbestände Zusätzliche Förderungen für: Sprachförderung Kinder- und Familienzentren Kinder mit Behinderungen (3,5-facher Satz = 4.225 x 3,5 = 14.787,50 € - aber Einzelpauschale 2c 15.215 €!) Zuschlag bei bestehenden eingruppigen Einrichtungen – bis zu 15.000 €, falls zur Sicherung erforderlich und vom Jugendamt im Benehmen mit Träger entschieden. Tagespflege: Landeszuschuss 725 € pro Kind/Jahr

einschließlich der Zuschläge! Pauschalen (Diese Werte entstammen dem „Konsenspapier“ vom 26.2.2007. Sie sind in dieser Form nicht dem Referentenentwurf vom 20.3.2007 „unterlegt“ worden.) Gruppe Gruppenform Gruppengröße Öffnungszeit Wochenstunden einschließlich der Zuschläge! Gruppen-pauschale - Kindpauschale - € 1 2 Jahre-Schuleintritt 20 25 55 FK-Std. 85.774 4.289 s.o. 35 77 FK-Std. 114.934 5.747 45 99 FK-Std. 147.395 7.370 2 unter 3 Jahren 10 88.417 8.842 118.634 11.863 152.152 15.215 3 3 Jahre – Schuleintritt 1 FK – 27,5 Std. 1 EK – 27,5 Std. 79.131 3.165 1 FK – 38,5 Std. 1 EK – 38,5 Std. 105.634 4.225 1 FK – 49,5 Std. 135.437 6.772

Pauschalen-Probleme I

Pauschalen-Probleme II

Sachkosten Grundpauschale: 10.311 € Erhaltungspauschale: 2.559 € - nicht für Mieter Tagesstättenpauschale: 3.299 € - bei Öffnungszeit 45 Std. Miete – „spitz“ abzurechnen – Pauschalen können Mieter anstreben – Überprüfung der Mietverträge vorgesehen – Neu-Regelungen soll bei neuen Mietverträgen erfolgen

Die Trägeranteile sollen betragen: 21 % für Kommunen 12 % für Kirchen (75% der Kosten für die Absenkung von 20 % übernimmt das Land.) 9 % für freie Träger 4 % für Elterninitiativen Ein Berechnungsmodell steht zur Verfügung unter: www.waldorfkindergarten-nrw.de/aktuell/novellierungdesgtk/ausderpolitik/index.php

Sonstiges Weitere Aspekte: Revisionsklausel – 2011 = Überprüfung der Finanzstruktur – unter Einbeziehung der Spitzenverbände und Kirchen Ständiger Arbeitskreis soll weitere Umsetzungsschritte erörtern und verabreden

Elternbeiträge bisher vorgesehen Abschaffung der Elternbeiträge zum 1.1.1980 wurde nicht umgesetzt Elternbeiträge nach Festlegung durch das Jugendamt oder durch Gemeinden landeseinheitliche Elternbeiträge nach Einkommen der Eltern, nach Alter und nach Einrichtungsform Beitragsstaffelung als „soziale Staffelung“ und Betreuungszeit Abhängigkeit von der Definition von „Regelmäßigkeit“ und der Gruppenform, z.B. Kindergartenbeitrag für Kinder unter 3 Jahren in Regelgruppen – erhöhter Beitrag in kleinen altersgemischten Gruppen Geschwisterermäßigung für Geschwisterkinder ermäßigte Beiträge oder Beitragsfreiheit möglich keine Ermäßigung in sonstigen Fällen – also muss in jeder Kommune ein Beitrag erhoben werden! Beitrag zum Mittagessen / Frühstücksgeld Träger können Beitrag für Mahlzeiten und Sachausstattung verlangen Ausgleichsregelung zwischen Land und Kommunen, soweit das Soll des Elternbeitrages im Umfang von 19 % nicht erreicht werden konnte 2006: Kommunalisierung der Elternbeitragsfestsetzung – Erhöhung der Elternbeiträge in Nothaushaltskommune Ausstieg des Landes aus der Ausgleichsregelung

Elternmitwirkung bisher vorgesehen landeeinheitliche Mindestformen der Mitwirkung von Eltern und Kindern: Elternversammlung Elternrat Rat der Tageeinrichtungen Kindermitwirkung in Horten Zusammenarbeit mit Eltern nach den Regelungen des Träger oder der Einrichtung mit den Eltern in einem Elternbeirat. Keine Regelung zur Mitwirkung von Kindern weitergehende Formen wurden als möglich und anzustreben bezeichnet. keine Regelung zur Mitbestimmung keine Regelung zur Zusammenarbeit von Elternvertretungen auf der Ebene der Stadt, des Jugendamtes oder auf Landesebene

Unzulänglichkeiten des „Konsenspapiers“ vom 26.2.2007: ausschließliche Finanzierungs-regelung - falsche Ausgangsdaten akzeptiert - vielfältige Auswirkungen nicht beachtet isolierte Detailregelungen hinsichtlich der Gesamtaus-wirkungen nicht berücksichtigt – Rechnungen wurden ohne den „Wirt“ gemacht Verbände sind durch die das Verfahren „weichgeklopft“ worden verschlechterte Rahmen-bedingungen sind unterlegt (Kinder-Mitarbeiterin-Verhältnis, Verfügungszeit, Freistellung) Verbände haben Interessen der Kinder, Eltern und Erzieherinnen nicht berücksichtigt – Trägerinteressen in den Fordergrund gestellt unzureichende Regelungen zur Tagespflege vereinbart Aufgabe des Ausbildungs-anspruchs von Berufspraktikan-tinnen unberücksichtigt blieben u.a.: Elternbeitrags-regelung, Fortbildungs-vereinbarung Akzeptanz der Sachkostenkürzung Bildungsverständ-nis durch Zustimmung für Sonderförderungen verändert! Kinder gleichen Alters als unterschiedlich „viel wert“ angesehen. Ausgrenzung von Schulkindern akzeptiert! Verkomplizierung durch Umstellung auf etwa 60 Varianten

zentrale Kritikpunkte – 1 - kurz: unzutreffendes Bildungsverständnis fachliches Unverständnis für Kinder unter 3 Jahren Bildungspolitik nach Kassenlage (Haushaltsvorbehalt, Kontingentierung) nicht das Kind steht im Mittelpunkt Verkomplizierung statt Vereinfachung Risikoverlagerung auf Eltern, Mitarbeiterinnen, Träger, Jugendämter Verunsicherung der Eltern Verschlechterung der Rahmen-bedingungen Keine landeseinheitlichen Standards und Regelungen (Gruppen, Personal, Elternbeiträge) Pauschalen von Kindern sind unpassend und ungleich bemessen unzureichende Regelungen für Kinder im Schulalter falsche Berechnungsgrund-lagen (Personalkosten, Platzbedarf) unzureichende Regelung für Tagespflege

zentrale Kritikpunkte – 2 - kurz: Elternmehrbelastung durch Sachkostenbeiträge Elternbeitrags-erhöhungen in Nothaushaltskommunen Elternbeitragsunterschiede in Kommunen nach Haushaltslage Risikoverlagerung auf Eltern, Mitarbeiterinnen, Träger und Jugendämter Verkomplizierung (64 Pauschalen und Stechuhrregelung) Sonderfördertatbestände für Regelaufgaben Benachteiligung von Kindern mit Behinderungen Kleinkrämerpolitik in einer globalisierten Welt Enteignung von Trägern

zentrale Kritikpunkte – 3 - kurz: strukturelle Kindeswohl-gefährdung Unübersichtlichkeit zu den vorgesehenen Regelungen und Umsetzungen bisher: „handwerkliche“ Mängel in der Gesetzes-formulierung Weckung von Erwartungen – Angeberei mit Leistungen, die das Land nicht erfüllt fehlendes Ausbauprogramm fehlende Ausführungsregelungen zur Abschätzung der Auswirkungen in der Praxis – fehlender Wirksamkeitsdialog keine Erarbeitung im zugesagten Dialog Beratungsergebnis ist kein Konsens – Regierungsentwurf entsprach nicht dem Konsens

Haushaltsentwicklung Die Werte für die Jahre 2008 bis 2010 stammen aus den Ankündigungen der Landesregierung. In der Erhöhung für das Jahr 2008 sind mind. 60 Mio. € für die besondere Entlastung der konfessionellen Träger und auch die Mittel für die Hort- und zusätzliche Sprachförderung enthalten! Unklar ist, ob auch die Sprachfördermittel, 23 Mio. €, in diesem Ansatz berücksichtigt sind! Die Hochrechnung basiert auf der Basis der vorhandenen Plätze. Es sind darin keine zusätzlichen Aufwendungen für Ausbauprogramme vorgesehen! Bei der Hochrechnung sind keine Erhöhungen durch Preissteigerungen berücksichtigt worden.

unzutreffende Grundannahmen der Planung:

unzutreffende Grundannahmen zur personellen Besetzung:

zur personellen Situation – Etappe der Verschlechterung: Kontrakt für die Zukunft - 1998 Auf Druck der Kirchen verständigten sich die Verbände der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege am 18.5.1998 im „Kontrakt für die Zukunft – Kindergartenlandschaft NRW sichern“ darauf, dass das hervorragende Kindergartenangebot aufgrund der engen Finanzspielräume aller Verantwortlichen konsolidiert werden müsse. In 10 Punkten wurde u.a. verabredet: Die Personalbemessung soll nachfrageorientiert angepasst werden (Konsequenz: Wochenstundentabelle). Eine Entkoppelung von Sach- und Personalkosten soll erfolgen. Aber auch: „Die Höhe der Pauschalen soll nach einem Jahr überprüft werden.“ Folgen waren:

unzulängliche Angebotssituation: Ausgewiesene Anzahl der vorhandene Plätze im Landeshaushalts 2007 – verändert zu den Vorjahren: 552.019 Kindergartenplätze 43.729 Hortplätze 11.039 Plätze für Kinder unter 3 Jahren Daten zur Anzahl der Kinder aus dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik: Diese Daten bedeuten u.a.: Es ist kein Ausbau für Kinder unter 3 Jahren vorgesehen. Angesichts des völlig unzureichenden Ausbaustandes für Kinder unter 3 Jahren, kann also nicht davon ausgegangen werden, dass der Bedarf durch die Umwandlung von Kindergartenplätzen erfolgen kann. 38.000 Hortplätze entfallen, da nur noch 5.800 Hortplätze erhalten bleiben sollen. Faktische Bedarfsdeckungsquote im Kindergartenbereich am 31.12.05: 80,14 %/2010: 87,8%

Perspektiven einer Veränderung Erfahrungen mit Pauschalen – Beispiel: BayKiBiG keine Marktorientierung – da kein Überangebot keine Bedarfsorientierung – Deckelung der Nachfrage durch Elternbeiträge und fehlende Kindorientierung keine Berücksichtigung der Bedarfslage von Kindern mit Behinderungen keine Verwaltungsvereinfachung – durch Nebenregelungen stärkere Kommunalisierung – schafft Ungleichheiten keine Qualitätsverbesserung – fehlendes Ausbauprogramm Mehrbelastung auf Mitarbeiterinnen abgewälzt

Von wem wurde bereits Kritik an den Grundlagen für eine Novellierung des GTK geäußert? In Stellungnahmen zum Referentenwurf wurde u.a. geäußert: Kommunale Spitzenverbände: Der Entwurf geht hinter das Konsenspapier zurück. Elternbeiträge müssen erhöht werden. Handwerkliche Unzulänglichkeiten. Evangelische Kirche: Ob durch das Gesetz Entlastungen für Kirchen entstehen bleibt abzuwarten. Die Rahmenbedingungen verbessern sich durch dieses Gesetz nicht! Freie Wohlfahrtspflege: Der Referentenentwurf bedarf einer grundlegenden Korrektur und Weiterentwicklung. Landeselternrat: Die Mitwirkungsrechte werden eingeschränkt. ver.di NRW: Der Gesetzentwurf wird in Gänze abgelehnt. GEW NRW: Der Gesetzentwurf wird in der vorliegenden Fassung abgelehnt. Landschaftsverband Westfalen-Lippe: u.a. Regelungen des Referentenentwurfs sind nicht nachvollziehbar. Waldorfkindergartenvereinigung: Weiterentwicklung sollte nicht auf der Basis dieses Referentenentwurfs erfolgen.

Und wie könnte z.B. eine Alternative aussehen? Das GTK ist nach wie vor eine geeignete Grundlage für die Weiterentwicklung. Es gibt keine Notwendigkeit für die Einführung von Personalkostenpauschalen – genau so wenig wie für die Einführung von Mietpauschalen. Eine komplexe Förderungslage bedarf komplexer Lösungen. Einfach ist nicht besser, sondern risikoreicher. Einführung einer neuen Regelung nicht im Feldversuch. Rücknahme der Kürzungen und der Elternbeitragsregelung. Aufstockung der Finanzmittel insbesondere für die Verbesserung des Kinder-Erzieherinnen-Verhältnisses und für Fortbildungen durch Förderprogramme und die Finanzierung von Vertretungskosten. Schaffung einer Stellenreserve wie im Schulbereich. Sicherung der Freistellungsregelung für alle Tageseinrichtungen. Verzicht auf Sonderprogramme, die eher Ungleichheiten schaffen (Familienzentren), Aktionismus darstellen (Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4) oder überhaupt nicht dem ausgewiesenen Zweck zugute kommen (Sonderprogramm Frühe Förderung). Beteiligung von Eltern und Erzieherinnen – bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten Landesausführungsgesetzes, dass die Kinder in den Mittelpunkt stellt!

Wer muss handeln, damit sich etwas ändert? Mitarbeiterinnen Ende der Erträglichkeit! Eltern Priorität für Bildung von Anfang an! Träger Bessere Bedingungen fordern, statt Abfinden mit Kürzungen! Kommunen Verantwortung des KJHG wahrnehmen Prioritäten für Kinder setzen Jugendämter Kinderfreundlichkeit als Querschnittsaufgabe Einrichtungen und Träger der Jugend- und Familienhilfe, Familienberatungsstellen Kinder in den Mittelpunkt stellen – keiner kann‘s allein Betriebe Kinder sind die Zukunft – nicht wegen ihrer ökonomischen Bedeutung Bündnisse für Familien Weiterer: Örtliche Netzwerke Kommunale Spitzenverbände Freie Wohlfahrtspflege Kirchen Landespolitik Parteien - Fraktionen Landtag als Gesetzgeber Zusammenschlüsse auf Landesebene Verbände, Gewerkschaften, Bündnisse

Es gibt nichts Gutes - außer man tut es! Wir haben jetzt noch etwa 5 Monate Zeit, um tatsächlich verbesserte Bedingungen zu fordern! Terminplanung: 22.5.2007 Landeskabinett / 13.6. Einbringen in den Landtag NRW Um die Anforderungen politisch Verantwortlichen vorzustellen, wurden bisher u.a. folgende Formen vorbereitet: Informationen für Eltern „So nicht Herr Minister!“ Sie sollen zur Reduzierung der Komplexität beitragen. Informationsveranstaltungen 22.5. in Bielefeld Gemeinsame Veranstaltung der Landtagsfraktionen SPD/Grüne mit Eltern und Erzieherinnen 12.6., Düsseldorf – 16.00 Uhr Info-Veranstaltung mit Minister Laschet – nach der Sommerpause Aktionswochen: 11.-16.6. – ver.di und dezentrale Veranstaltungen 03.-13.9. – vbe im Forum Förderung von Kindern: „Politik und Praxis im Dialog“ Weitere Informationen, u.a.: www.waldorfkindergarten-nrw.de /www.weil-kinder-zukunft-sind.de Gerhard Stranz Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V. – Region NRW Mergelteichstraße 59 – 44225 Dortmund – Telefon: 0231/9761570 / Email: inter.waldorf.nrw@t-online.de

Elternflyer

Schluss: Wenn man einen Frosch ins kochende Wasser wirft – was keiner versuchen sollte -, versucht er, so schnell wie möglich herauszuspringen.   Setzt man ihn aber in lauwarmes Wasser und erhöht langsam die Temperatur, passiert überraschenderweise nichts. Der Frosch fühlt sich offenbar sauwohl und beginnt bei lebendigem Leibe zu kochen, ohne es auch nur zu merken.  Also: Sei kein Frosch! Bleiben Sie tätig. BITTE UNTERSTÜTZEN SIE DEN AUFRUF!

abschließender Hinweis Diese Folien sind morgen auf folgender Internetseite „zu finden“: Bleiben Sie tätig. BITTE UNTERSTÜTZEN SIE DEN AUFRUF! www.waldorfkindergarten-nrw.de/aktuell/novellierungdesgtk/veranstaltungen