„Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“ Haftpflichtprozess

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 Präsentation transkript:

„Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“ Haftpflichtprozess Gerichtspräsident / Gerichtsschreiber: Pierino Orfei, Adrian Spühler Vertreter des Geschädigten (Kläger): Rechtsanwalt (RA), Roger Zenari Beklagter: Gerüstersteller Rechtsanwalt (RA), Michel Meier

Vereinfachungen wurden vorgenommen: Es wurde nur einer der Fehlbaren ins Recht gefasst und nicht mehrere in Streitgenossenschaft. Es wurde keine BVG-Invaliden-Komplementärrente eingerechnet. Bei IV- und UVG-Ansprüchen wurden geringfügige Vereinfachungen vorgenommen. Auf Erläuterungen zur Zinsberechnung wurde verzichtet.

Ablauf Haftpflichtprozess: Der Straftatbestand wird übernommen Das Rechtsbegehren wird eröffnet Plädoyer, Kläger Plädoyer, Beklagter Urteil und Begründung 3

Beklagter Gerüstersteller, Ernst Wälchli 4

Kläger RA Roger Zenari, Vertreter des Geschädigten Direktschadenberechnung – Leonardo Plädoyer Direktschadenberechnung/Plädoyers können unter folgendem Link vollständig nachgelesen werden: Plädoyer Kläger

Schadenersatzforderungen Erwerbsausfall Fr. 646‘310.— Haushaltsschaden Fr. 459‘590.— Pflegeschaden Fr. 10‘540.— Schadenszins Fr. 3‘025.— Vorprozessualer Aufwand Fr. 20‘000.— Genugtuung Fr. 25‘240.— Total Fr. 1’164’705.— Parteienentschädigung + Gerichtskosten vollumfänglich zu Lasten des Beklagten. 6

Beklagter Ernst Wälchli, Gerüstersteller Michel Meier, RA, Vertreter des Beklagten Plädoyer Plädoyers können unter folgendem Link vollständig nachgelesen werden: Plädoyer Beklagter

Anträge: Die Klage sei abzuweisen: Die Haftung entfällt, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen der Kausalzusammenhang unterbrochen wird. Namentlich bei Drittverhalten und Selbstverschulden des Geschädigten. Der Forderungsbetrag sei zu reduzieren: Wenn das Gericht davon ausgeht, dass das Selbstverschulden nicht ausreicht, um den Kausalzusammenhang zu unterbrechen, so kommt mindestens eine Kürzung des Schadenersatzes (entsprechend dem Grad des Selbstverschuldens) in Frage. Im vorliegenden Fall ist der unglückliche Zufall durch den Richter zu beurteilen und die Schadenersatzpflicht zwingend zu mindern.

Der Gerichtspräsident eröffnet das Urteil Das Urteil kann unter folgendem Link vollständig nachgelesen werden:

Zivilurteil Schuldig infolge Werkeigentümerhaftung: Werkmangel und Kausalhaftung sind gegeben. Verschulden wurde durch Vorinstanz beurteilt. Direkte Haftung (Gerüst wurde begutachtet) ist angezeigt. 10

Zivilurteil Keine Haftungsreduktion wegen Alkoholkonsum und Ausbildung zum Bauführer des Verunfallten Valideneinkommen wird ab Alter 45 um 6000.- gekürzt (normalerweise Austrittsalter von Freiwilligen der Feuerwehr) Haftungsreduktion wegen Zufall = Minderung* Genugtuung wird entsprechend der Suva-Leistung (Integritätsentschädigung) herabgestuft. *Folgeblatt

Begründung der Minderung von 20 % Was ist die Zufälligkeit, die das bewirkt? In der Literatur wird die Zulässigkeit der Zufallskürzung nicht in Frage gestellt. Die Handhabung in der Schweiz ist unterschiedlich, weil klare Regeln fehlen. Die Minderung basiert einerseits auf dem Steinhaufen, dieser kann dem Gerüstersteller nicht vorgeworfen werden und andererseits auf die 10 cm zu viel Abstand, dies ist nicht eine extrem gravierende Überschreitung.

Urteil Gerüstbauer zivilrechtliches Verfahren Erwerbsausfall Haushaltsschaden Pflegeschaden Vorprozessualer Aufwand Genugtuung Parteienentschädigung Gerichtskosten, 70 % (30% zu Lasten Kläger) Total Fr. 389‘805.60 Fr. 367‘672.— Fr. 8‘400.— Fr. 16‘000.— Fr. 5‘200.— Fr. 25‘000.— Fr. 40‘320.— --------------------- Fr. 852‘397.60 13

Gerichtsurteile – Bemerkungen Strafprozess: Die Urteile können akzeptiert oder angefochten werden. Zivilprozess: Das Urteil kann akzeptiert oder angefochten werden. Der Verurteilte Gerüstersteller kann zwecks Entlastung seiner Betriebshaftpflichtversicherung einen weiteren Zivilprozess gegen die Bauleitung und den Gerüstbenutzer anstrengen.

Die Aufmerksamkeit ist gross 15

Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung Suva Regress Fr. 1‘300‘000.00 IV Regress Fr. 400‘000.00 BVG Regress …………………. Zivilurteil Fr. 852‘397.60 Gesamtschaden Fr. 2‘552‘397.60 16