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Urteilen zwischen Intuition und Reflexion

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Präsentation zum Thema: "Urteilen zwischen Intuition und Reflexion"—  Präsentation transkript:

1 Urteilen zwischen Intuition und Reflexion
Mark Schweizer

2 Von hundert getesteten Autofahrern ist einer betrunken.
Bei 95% der betrunkenen Autofahrer zeigt das Röhrchen an, dass sie betrunken sind. Bei 5% der nicht betrunkenen Autofahrern zeigt das Röhrchen ebenfalls an, dass sie betrunken sind. Das Röhrchen zeigt ein positives Resultat. Wie gross ist die Wahrschein-lichkeit, dass der getestete Autofahrer betrunken ist?

3 „Nur 0,01% aller Männer, die ihre Frau schlagen, bringen sie auch um.“
(Dershowitz) Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine ermordete Frau von ihrem schlagenden Mann getötet wurde?

4 Der Trugschluss des Anklägers
10‘000 betrunken nüchtern 9‘900 100 5% 95% 95 5 495 9‘405 95 : ( ) = 0,16

5 Inverse fallacy Wahrscheinlich-keit, dass ein schlagender Mann seine Frau tötet Wahrscheinlich-keit, dass eine getötete Frau von ihrem schlagenden Mann getötet wurde (0,1%)

6 Inverse fallacy Gemäss Dershowitz: 1 von 1‘000 Männern, die ihre Frau schlagen, bringen diese irgendwann um. Nehmen wir an, die Beziehung dauert im Schnitt 10 Jahre, bis es zum Mord kommt. Dann wird jedes Jahr eine von 10‘000 geschlagenen Frauen von ihrem Mann ermordert. Irvin Good: das Risiko für jeden Amerikaner, in einem beliebigen Jahr vorsätzlich getötet zu werden, beträgt 1 zu 10‘0000 (25‘000 Morde pro 250 Mio. Einwohner; Zahlen 1995, heute rund die Hälfte. ERGO: siehe nächste Slide.

7 Inverse fallacy Von 10‘000 geschlagenen Frauen wird eine von ihrem Mann getötet, und eine weitere von einem Dritten. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine geschlagene Frau von ihrem Mann getötet wurde, beträgt daher 50%.

8 Zwei Systeme des Denkens
intuitiv, assoziativ reflexiv, deduktiv Psychologen haben über die Jahre mehr als ein Dutzend verschiedene so genannte „dual process“ Modelle des Denkens entwickelt[1] – die Idee, zwischen Intuition und Vernunft zu unterscheiden, ist natürlich schon viel älter und geht auf Aristoteles zurück.[2] Die verschiedenen dualen Modelle unterscheiden sich in Terminologie und in Details, stimmen in ihren Grundzügen jedoch überein.[3] Sie alle unterscheiden zwischen einem schnellen, automatischen, mühelosen System, das assoziativ verknüpft, unbewusst abläuft und fähig ist, Informationen parallel zur verarbeiten. Es verarbeitet vorzugsweise affektive, konkrete Inhalte.[4] Das andere, reflexive, System ist langsam, anstrengend, bewusst; es ist fähig, logisch-deduktive Schlüsse zu ziehen. Es verarbeitet abstrakte Inhalte, die nicht emotional belastet sind.

9 Zwei Systeme des Denkens
automatisch mühelos assoziativ schnell, parallel unbewusst System 2 beherrscht anstrengend deduktiv langsam, seriell bewusst

10 Zwei Systeme des Denkens
affektiv kausal konkret, spezifisch System 2 neutral statistisch abstrakt Das Verhältnis der beiden Systeme des Denkens ist kompliziert. Da Intuition automatisch, schnell und unbewusst ist, kann sie die Entscheidungsfindung beherrschen, wenn der Entscheidende sich wenig Zeit nimmt. Aber auch dort, wo anschliessend eine Phase des bewussten, strukturierten Nachdenkens folgt, kann die ursprüngliche Intuition den Ausgang des Entscheidungsfindungsprozesses beeinflussen.[1] Kahneman/Frederick schlagen ein Modell vor, bei dem der Entscheidende ein anfängliches intuitives Urteil (basierend auf System 1) unter gewissen Umständen durch das bewusste System 2 korrigiert: „Das System 1 schlägt schnell eine intuitive Antwort auf ein Entscheidungsproblem vor, System 2 überwacht die Qualität dieser Vorschläge und bestätigt, korrigiert oder ersetzt sie. Das letztlich ausgedrückte Urteil wird intuitiv genannt, wenn es den hypothetischen ursprünglichen Vorschlag ohne wesentliche Änderungen beibehält.“[2]

11 Einfluss auf richterliche Urteile
Ankereffekt (anchoring) Darstellungseffekt

12 Ankereffekt (anchoring)
65 10

13 10 65 25% 45% (35%)

14 Ankereffekt (anchoring)
Strafantrag: 12 Monate 34 Monate Strafmass: 28 Monate 36 Monate

15 Spiel um Gewinne Würden Sie lieber Fr. 240 sicher erhalten oder
eine Chance von 25%, Fr. 1‘000 zu gewinnen und eine Chance von 75%, nichts zu gewinnen?

16 Spiel um Verluste Würden Sie lieber Fr. 750 bezahlen oder
ein Risiko von 75% eingehen, Fr. 1‘000 zu verlieren und eine Chance von 25%, nichts zu verlieren?

17 Erwarteter Wert 1. Fr. 240 < 0,25 x Fr. 1‘000 84%
87%

18 Risikoscheu bei möglichen Gewinnen

19 Risikogeneigt bei möglichen Verlusten

20 Kläger wählt zwischen möglichen Gewinnen

21 Beklagter wählt zwischen möglichen Verlusten

22 Darstellungseffekt Folge: Beklagte gehen zu hohe Risiken ein und schlagen selbst günstige Vergleichsangebote aus

23 Kläger Beklagte 50% 50%

24 Kläger Beklagte 70% 30% Erstens bedeutet es, dass Beklagte zu grosse Risiken eingehen. Wie kann man das prüfen? Man kann es dann prüfen, wenn man sowohl das letzte Vergleichsangebot kennt als auch den Ausgang des Verfahrens. Erhalten die Beklagten im Urteil systematisch weniger zugesprochen, als sie gemäss letztem Vergleichsangebot erhalten hätten, verhalten sie sich irrational und nehmen zu grosse Risiken auf sich. Wie Rachlinski nachgewiesen hat, ist genau das der Fall: die Beklagten wären im Schnitt $ 66'106 besser gefahren, wenn sie sich verglichen hätten, während die Kläger vom Urteil im gleichen Umfang profitierten.[1] Dies gilt auch dann, wenn beide Parteien juristische Personen sind (die sich theoretisch rationaler verhalten sollten). Die unterlassene Einigung kostete die beklagten juristischen Personen im Schnitt $ 550'282 pro Streitfall – ohne Anwaltskosten. [Erfolgsquote vor Arbeitsgericht Bern: Kläger gewinnen 69% der Verfahren (2003) HG AG: 78% der Klagen ganz oder teilweise gutgeheissen (2002)

25 Vergleichsangebot Kläger: Fr. 50‘000 sicherer Gewinn oder
Beklagter zahlt Fr. 50‘000 an Kläger Kläger: Fr. 50‘000 sicherer Gewinn oder 50% Chance Fr. 100‘000 zu gewinnen und 50% Chance nichts zu gewinnen Beklagter: Fr. 50‘000 sicherer Verlust oder 50% Risiko Fr. 100‘000 zu verlieren und 50% Chance nichts zu verlieren Zweitens sind es nicht nur die Parteien, die sich von der Perspektive beeinflussen lassen. Auch Richter raten in einem Forderungsprozess einem Kläger eher zum Vergleich als einem Beklagten.[1] Damit trifft der Vergleichsdruck genau diejenigen verstärkt, die ohnehin schon (zu) risikoscheu sind, nämlich die Kläger.[2]

26 Vergleichsempfehlung durch Richter
___ Vergleichsempfehlung durch Richter Sicht Kläger Sicht Beklagter CH 57% 43% USA 40% 25%

27

28 Fehlervermeidung Intuitive Fehler zu vermeiden ist nicht einfach. Es gibt kein eigentliches Patentrezept. Ziel muss es sein, das regelbasierte System 2 zum „einschalten“ zu bringen. Dazu sind einige Faktoren nützlich.

29 Fehlervermeidung Ausbildung Zeit
Ausbildung: Insbesondere eine Einführung in die Grundzüge der (Bayes’schen) Statistik, obwohl kein Allheilmittel,[1] trägt dazu bei, dass elementare Fehler bei der Beweiswürdigung vermieden werden. Zeitdruck verhindert, dass das langsame System 2 zum Zuge kommt. Lassen sie sich genügend Zeit. Druck hilft nicht. Ein gestresster Richter ist kein guter Richter. Zeit

30 schriftliche Begründung
Fehlervermeidung keine Begründung freies Ermessen, wenig Präjudizien mündliche Begründung eingeschränktes Ermessen, wenig Präjudizien Das werden Sie jetzt vielleicht weniger gerne hören: Je freier die Entscheidung, je grösser das Ermessen, desto stärker spielt die Intuition eine Rolle. Wie der Entscheid zu begründen ist, beeinflusst ebenfalls, ob das schnelle System 1 oder das langsame, strukturierte System 2 zum Zuge kommt. Gefährlich sind nicht oder nur summarisch zu begründende Entscheidungen. Besser sind schriftlich detailliert begründete Urteile[1] – wer hat nicht schon die Erfahrung gemacht, dass ein „eigentlich ganz einfacher“ Fall plötzlich recht verzwickt erschien, als man seine Gedanken ausformulieren und zu Papier bringen musste? Naheliegende Folgerung aus dieser Erkenntnis ist, dass auch Vergleichsvorschläge wenn immer möglich schriftlich formuliert werden sollten, auch wenn sie den Parteien nur mündlich eröffnet werden. Wichtig ist, dass die Entscheidgründe niedergeschrieben werden, bevor die Entscheidung gefallen ist.[2] Das Schreiben soll nicht bloss eine bereits getroffene Entscheidung rechtfertigen, sondern den Entscheidungsprozess unterstützen. schriftliche Begründung eingeschränktes Ermessen, viele Präjudizien

31 Nicht beachten von P(I | ¬H)
Die Beweiskraft eines Indizes ergibt sich aus Beantwortung der Fragen Wie häufig kommt das Indiz bei der Haupttatsache vor? Wie häufig kommt das Indiz (auch) bei der Nicht-Haupttatsache vor? Wo kommt das Indiz häufiger vor, bei a) oder b)? Sie mögen sich sagen, dass diese Ausführungen zu intuitiven Fehlern weitgehend theoretisch sind. In der Praxis lassen sich juristische Entscheidungen, und insbesondere die Beweiswürdigung, kaum je auf eine einfache Fragestellung wie das Eingangs gestellte „Alcotest-Problem“ reduzieren. Das ist sicher richtig, und eine Antwort auf diesen berechtigten Einwand ist, dass die Forschung immer vom Einfachen zum Komplexen fortschreitet. Zuerst müssen wir verstehen, wie Menschen standardisierte Aufgaben lösen, ehe wir uns komplexeren Alltagssituationen zuwenden können. Das folgende Beispiel zeigt aber, dass intuitive Fehler bei der Beweiswürdigung nicht nur in akademischen Studien vorkommen.

32 Nicht beachten von P(I | ¬H)
Intuitiv schliesst man aber daraus, wie typisch ein Indiz bei Vorliegen der Haupttatsache ist, auf seine Beweiskraft Am 20. September 2004 wurde in einer Luzerner Gemeinde ein Primarlehrer verhaftet, dem man schwersten Kindsmissbrauch vorwarf. Der Angeschuldigte bestritt die ihm zur Last gelegten Taten von Anfang an. Im Juli 2005 wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das im Februar 2006 erstattet wurde.

33 Nicht beachten von P(I | ¬H)
aus Weltwoche 18/2009

34 Nicht beachten von P(I | ¬H)
Aber: das Bestreiten der Schuld ist noch viel wahrscheinlicher bei einem Unschuldigen, der keine pädophilen Neigungen hat.

35 Nicht beachten von P(I | ¬H)
Ergo: Bestreiten der Schuld bleibt ein entlastendes Indiz, wenn auch nur schwach entlastend Der ehemalige Primarlehrer, inzwischen invalid, wurde am 25. März 2009 vom Luzerner Kriminalgericht vollumfänglich frei gesprochen.

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