Das Arbeitszeugnis §109 der Gewerbeordnung
Arten von Arbeitszeugnissen Zwischenzeugnis einfaches Arbeitszeugnis qualifiziertes Arbeitszeugnis einfaches Ausbildungszeugnis* qualifiziertes Ausbildungszeugnis* *§16 BBiG wird hier nicht weiter berücksichtigt
Das Zwischenzeugnis Anspruch gesetzlich ungeregelt Grundsätze per Arbeitsgericht nahendes Ende des Arbeitsverhältnis innerbetrieblicher Wechsel Wechsel der Führungskraft Vor Elternzeit
einfaches Arbeitszeugnis Gemäß § 109 Abs.1 der Gewerbeverordnung steht jedem Arbeitnehmer zum Ende seines Beschäftigungs- verhältnisses ein schriftliches Zeugnis zu. Mindestinhalt: Personendaten Art der Tätigkeit Dauer der Tätigkeit Ort, Datum und Unterschrift einer erkennbaren Führungskraft
qualifiziertes Arbeitszeugnis Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist ihm ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen (§109, Abs. 1 GewO) Zusätzlich sind dann folgende Informationen enthalten Leistungsbewertung des Arbeitnehmers Verhalten des Arbeitnehmers Erworbene Zusatzqualifikationen Art und Umstände des Ausscheidens Eine zukunftsweisende Abschlussformulierung
Anforderungen an ein Zeugnis Klare verständliche Formulierungen Keine Codierungen Es muss der Wahrheit entsprechen Individuelle Gestaltung Es muss wohlwollend abgefasst sein Nicht in elektronischer Form Gemäß §109 Abs. 2&3 GewO
Codierungen Zeugnistext Bedeutung ...bewies stets Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft. Er suchte Sexkontakte im Betrieb. ... war ein gewissenhafter Mitarbeiter. Er war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar. ... trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Er hat vielleicht Alkoholprobleme ... galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter. Er kam nicht mit den Vorgesetzten zurecht ... hat die ihm übertragenen Arbei-ten stets zu unserer vollen /vollsten Zufriedenheit erledigt. Er arbeitet gut. ... Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich. Er arbeitet nicht mehr als befriedigend (Mitarbeiter wird vor dem Vorgesetzten genannt!) ... Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich. Quelle: http://www.bewerben.de/informationen/zeugnis.htm
Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses Quelle http://www.Zeugnistest.de