Haftung Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter.

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Wenn aus einem Risiko ein Schaden geworden ist……
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Haftung Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Haftung Unterscheidung in zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Haftung Beide sind nebeneinander möglich!! Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Strafrechtliche Haftung Anspruch des Staates, verbotene Verhaltensmuster zu sanktionieren Hauptanwendungsfälle im Sport: > Körperverletzung > Tötungsdelikte insbesondere durch Unterlassen!! Sehr selten! Beispielsfall:Sachsen-Anhalt Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Zivilrechtliche Haftung Auf Ersatz eines entstandenen Schadens bzw. auf Erfüllung gerichtet Kann entstehen aus Verträgen oder unerlaubter Handlung Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Unerlaubte Handlung Haftungsvoraussetzungen im Straf- u. Zivilrecht ähnlich: Haftungsgrund Keine Rechtfertigung Verschulden Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Haftungsgrund Aktives Handeln > z.B. Schlagen => im Kanusport nahezu ohne Bedeutung Unterlassen > wenn eine Pflicht zum Handeln bestand Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Unterlassen Rechtspflicht zum Handeln (z.B. Unterlassene Hilfeleistung) Vorausgegangenes Handeln Garantenstellung Verkehrssicherungspflichten Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Sorgfaltsmaßstab Je gefährlicher die Aktion, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (-> Wildwasser) Keine überzogenen Maßnahmen! Nur solche, die vernünftigerweise zumutbar sind! Besondere Vorsicht bei Kindern und Jugendlichen! Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Rechtfertigung Wenn die Handlung oder das Unterlassen vom Recht gebilligt wird: Notwehr Notstand Selbsthilfe Einwilligung (Achtung: Bei Minderjährigen immer von den Erziehungsberechtigten einholen! Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Verschulden Vorsatz (mit Wissen und Wollen) Fahrlässigkeit (wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt) Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Haftungsausschluss Satzung Einzelabreden Teilnahmebedingungen Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Haftungsausschluss Durch Satzung „Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für Schäden, die aus einem (leicht) fahrlässigen Verhalten entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die bei der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte entstehen, sowie für Schäden bei Unfällen oder Diebstählen“ Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Haftungsausschluss Einzelabreden „ Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Vereins und seiner Hilfspersonen für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“ Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Haftungsausschluss Teilnahmebedingungen „Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Vereins und seiner Hilfspersonen für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit Teilnahme an der Veranstaltung wird dieser Haftungsausschluss akzeptiert.“ Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Planung und Durchführung Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen können Checklisten eine wertvolle Hilfe sein. Sie sollten aber immer allgemein gehalten werden und keine verbindlichen Anweisungen an Mitarbeiter enthalten,da ansonsten bei Missachtung einzelner Punkte sehr leicht das Fehlverhalten dokumentiert und damit die Haftung begründet werden kann! Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter