Einschulungskriterien
Wann ist ein Kind schulpflichtig? Vollendung 6. Lebensjahr Kind kann auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn es nach dem 30.6. das 6.Lebensjahr vollendet hat es nach Dafürhalten der Erzieherinnen und Erzieher, der Schule, der Schulärztin und der Schulpsychologin schulfähig ist. Auf Antrag der Eltern kann das Kind, wenn es die Schulfähigkeitskriterien nach der Diagnostik nicht erfüllt, vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Wer stellt Schulfähigkeit fest? Eltern Erziehungseinrichtung Schule Schulärztin Schulpsychologin
Schulfähigkeit Freude am Lernen Selbstvertrauen Bedürfnisaufschub Loslösung von Eltern Konfliktfähigkeit Gruppenfähigkeit mit Enttäuschungen umgehen können
Sprachlicher Bereich deutliche Aussprache Deutsche Sprache verstehen Wortschatz ( auch Begriffe wie mehr – weniger, vor – hinter) Merkfähigkeit
Motorischer Bereich Umgang mit Stift, Schere, Kleber Stifthaltung An- und Ausziehen, Schuhe binden, Reißverschluss Balancieren, Gewicht halten Rhythmische Bewegungsaufgaben nachvollziehen Ausdauer für 4-5 Stunden haben Fitness haben, um Tasche allein tragen zu können
Sonstiges Schulweg mit Busfahren können In Ansätzen Umgangsformen beherrschen wie „bitte, danke, darf ich“ anstatt „gib mal, hol mal…“ , angemessener Umgangston den Mitmenschen gegenüber.