Amt für Umweltschutz Vereinigung Solothurner Abwasser- Präsident(innen)-Treffen 21. November 2007 Abwasserunternehmung im Kanton Uri
Amt für Umweltschutz 2 Inhaltsverzeichnis 1/2 1.Ausgangslage 2.Ziele des kantonalen Umweltrechts 3.Abwasserunternehmung 4.Demokratische Mitbestimmungsrechte 5.Übertragung der Abwasseranlagen 6.Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden
Amt für Umweltschutz 3 Inhaltsverzeichnis 2/2 7.Abwassergebühren 8.Lastenausgleich 9.Abfallunternehmung 10.Ausblick
Amt für Umweltschutz 4 Ausgangslage Kennzahlen Kanton Uri: EinwohnerInnen - 20 Gemeinden km 2, davon 7 % besiedelbar - 11 kommunale Kläranlagen Kanton Uri kennt ein obligatorisches Gesetzes- referendum Urner Volk nimmt am 11. März 2007 die Vorlage zum KUG mit 57 % Ja an Die Urner Gemeinden gründen am 29. Juni 2007 die Abwasser Uri
Amt für Umweltschutz 5 Ziele des kantonalen Umweltrechts 1/3 Ein kantonales Umweltgesetz (KUG) für Umwelt- und Gewässerschutz mit dazugehöriger Umweltverord- nung (KUV) Stärkung der Zusammenarbeit im Abwasserbereich Bessere Nutzung von Synergien und Kosteneinspa- rungen im Abwasserbereich Sicherstellung und Stärkung demokratischer Mitbe- stimmungsrechte
Amt für Umweltschutz 6 Ziele des kantonalen Umweltrechts 2/3 Personelle und finanzielle Entlastung der Gemeinden Finanzielle Entlastung des Kantons Reduktion der Regelungsdichte (1 statt 20 Abwasser- reglemente) Kantonsweit harmonisierte Abwasservorschriften Sicherstellung langfristige Werterhaltung der Abwas- seranlagen
Amt für Umweltschutz 7 Ziele des kantonalen Umweltrechts 3/3 Einheitliche Planungen (z. B. GEP), Beschaffungen, Anlagen (z. B. Wasserzähler) Solidarität und Lastenausgleich im Abwasserbereich Erhaltung dezentrale Besiedlung Faire Übertragung der Abwasseranlagen von den Gemeinden an die Abwasserunternehmung Klare Verfahren und Zuständigkeiten
Amt für Umweltschutz 8 Abwasserunternehmung 1/7 Gründe für eine Urner Abwasserunternehmung : –Zusammenarbeit, Synergien, Kosteneinsparungen –Einheitliche Abwasservorschriften –Einheitliche überregionale Planungen (z. B. GEP) –Sicherstellung Werterhaltung der Abwasseranlagen –Entlastung der Gemeinden –Professionelle Unternehmungsführung, personelle Konstanz, Fachkompetenz –Transparentes Rechnungswesen
Amt für Umweltschutz 9 Abwasserunternehmung 2/7 Rechtsformen des öffentlichen Rechts: Anstalt Öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft Zweckverband Kantonalisierung Kriterien für die Wahl der Rechtsform: Öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Rechtsver- hältnisse zwischen Abwasserunternehmung und ihren Kunden (Benutzerinnen und Benutzer)
Amt für Umweltschutz 10 Abwasserunternehmung 3/7 Mitbestimmungsrechte der (Gemeinde-) Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Demokratische Abstützung Trennung der strategischen von der operativen Ebene Professionelle Unternehmungsführung Transparentes Rechnungswesen
Amt für Umweltschutz 11 Abwasserunternehmung 4/7 Wahl der Rechtsform: Die öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft verbindet in optimaler Weise die Anforderungen an die: –Zulassung demokratischer Elemente –unterschiedliche Gewichtung der eingebrachten Abwasseranlagen der einzelnen Gemeinden (mit Hilfe unterschiedlicher Aktienbeteiligungen) –professionelle Unternehmungsführung
Amt für Umweltschutz 12 Abwasserunternehmung 5/7 Die Abwasserunternehmung befindet sich zu 100 % im Eigentum der Gemeinden Eine Beteiligung des Kantons ist nicht vorgesehen (Kanton hat Aufsichtspflicht) Beteiligung der Gemeinden (mit Aktien): –1/3 paritätisch –2/3 bevölkerungsabhängig
Amt für Umweltschutz 13 Abwasserunternehmung 6/7 GemeindeEinwohner Anteil Einwohner Anteil paritätisch Anteil Total Altdorf %1.7%18.1% Andermatt %1.7%4.1% Attinghausen %1.7%4.6% Bauen1950.4%1.7%2.0% Bürglen %1.7%9.2% Erstfeld %1.7%8.9% Flüelen %1.7%5.2% Göschenen4650.9%1.7%2.5% Gurtnellen6411.2%1.7%2.9% Hospental2230.4%1.7%2.1% Isenthal5541.1%1.7%2.7% Realp1620.3%1.7%2.0% Schattdorf %1.7%10.8% Seedorf %1.7%4.7% Seelisberg6391.2%1.7%2.9% Silenen %1.7%5.9% Sisikon3670.7%1.7%2.4% Spiringen9401.8%1.7%3.5% Unterschächen7471.4%1.7%3.1% Wassen4640.9%1.7%2.5% Total %34 %100.0%
Amt für Umweltschutz 14 Abwasserunternehmung 7/7 Organe der Abwasserunternehmung: OrganeWahl durch Generalversammlung der Aktionäre Gemeindeversammlung der einzelnen Gemeinden VerwaltungsratGeneralversammlung GeschäftsleitungVerwaltungsrat RevisionsstelleGeneralversammlung
Amt für Umweltschutz 15 Demokratische Mitbestimmungsrechte 1/2 Instrumente zur Sicherstellung der demokratischen Mitbestimmungsrechte: Obligatorische Volksabstimmung über das KUG Fakultatives Referendum über die KUV Verteilung der Gewichte der einzelnen Gemeinden an der Generalversammlung Wahl der GemeindevertreterInnen für die GV durch die Gemeindeversammlungen (oder nach Gemeinde- ordnung)
Amt für Umweltschutz 16 Demokratische Mitbestimmungsrechte 2/2 Wahl von VR und Revisionsstelle durch die gewählten GemeindevertreterInnen Referendumsmöglichkeit bei folgenden Entscheiden: –Investitionen > 10 Mio. Franken (obligatorisches Referendum) –Investitionen > 5 Mio. Franken (fakultatives Referendum) –Höhe der Anschluss- und Benutzungsgebühren –Zusammenschlüsse
Amt für Umweltschutz 17 Übertragung der Abwasseranlagen Die Abwasseranlagen werden in einer transparenten und fairen Regelung von den Gemeinden an die neue gemeindliche Abwasserunternehmung über- tragen Abgeltung der Gemeinden für ihre Abwasseranlagen (nach Abzug von Bundes- und Kantonsbeiträgen) Berücksichtigung Alter und Zustand der Anlagen Spezialfinanzierungen der Gemeinden im Abwasser- bereich verbleiben den Gemeinden
Amt für Umweltschutz 18 Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden 1/2 Den Gemeinden verbleiben nach Abzug der Aktienzeichnung und allfälliger Schuldentilgung im Abwasserbereich: –Bestände der Spezialfinanzierungen –Abgeltung ihrer Abwasseranlagen Gemeinden können über diese Mittel frei verfügen (z. B. Steuersenkungen, Schuldenabbau, Finanzierung geplanter Investitionen etc.)
Amt für Umweltschutz 19 Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden 2/2 Kapitalisierung Abwasserunternehmung mit 20 Mio. Franken durch die Gemeinden Aktien à Fr per Aktien à Fr per Aktien à Fr per Abgeltung der Gemeinden für ihre Abwasseranlagen resp ca Mio. Franken Restfinanzierung Abwasserunternehmung über Darlehen
Amt für Umweltschutz 20 Abwassergebühren 1/5 Abwasserentsorgung kostet künftig mehr (schweizweit) Gründe für die Kostensteigerung: –Keine Beiträge von Bund und Kanton mehr –Höherer Aufwand zur Finanzierung der Nettoinvestitionen –Rückgang der Einnahmen aus Anschlussgebühren –Höhere Ersatz- und Erneuerungskosten im Siedlungsbereich
Amt für Umweltschutz 21 Abwassergebühren 2/5 Aufwand Abwasserentsorgung im Kanton Uri 2010 bis 2015: Rund 7,5 Mio. Franken pro Jahr –35 % Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen (inkl. Personalkosten) –5 % Betrieb der Abwasserkanäle, Sonderbauwerke, Pumpwerke etc. (inkl. Personalkosten) –40 % Abschreibungen der getätigten Investitionen –20 % Verzinsung der Darlehen
Amt für Umweltschutz 22 Abwassergebühren 3/5 Zukünftiges Gebührensystem: –Anschlussgebühren –Benutzungsgebühren (Grundgebühr 30 % und Mengengebühr 70 %) Zur Zeit keine Rückstellungen bei gemeinsamer Aufgabenerfüllung (Abwasserunternehmung) notwendig
Amt für Umweltschutz 23 Abwassergebühren 4/5 Abwassergebühren 2010 bis 2015 pro Person und Jahr: –Grundgebühr Fr bis Fr –Mengengebühr Fr pro m 3 Abwasser –Durchschnittliche Abwassergebühren Fr bis Fr pro Person und Jahr
Amt für Umweltschutz 24 Abwassergebühren 5/5 Anzahl Personen im Haushalt HaustypGrundstücks- fläche Abwassergebühren (pro Jahr) HaushaltPro PersonGrundgebühr pro Person 2) Mengengebühr pro Person 1) 2Einfamilienhaus600 m Einfamilienhaus600 m Mietwohnung Mehrfamilienhaus (6 Wohnungen) 1500 m Mietwohnung Mehrfamilienhaus (6 Wohnungen) 1500 m ) Durchschnittlicher Wasserverbrauch pro Person und Jahr: 80 m 3 2) Grundgebühr inkl. Mietgebühr Wasserzähler
Amt für Umweltschutz 25 Lastenausgleich 1/3 Einheitliche Gebühren für die Abwasserentsorgung im ganzen Kanton Lastenausgleich zwischen den Gemeinden bzw. ihren Einwohnerinnen und Einwohnern Lastenausgleich bis Ende 2007 via Kantonsbeiträge Lastenausgleich ab 2008 im Rahmen der Abwasser- gebühren
Amt für Umweltschutz 26 Lastenausgleich 2/3 Solidaritätsbeitrag geht von den grösseren Gemeinden an die kleineren Gemeinden. Solidaritätsbeitrag ermöglicht allen Gemeinden, die Abwasser-Infrastruktur ihrer Siedlungen mittel- und langfristig zu finanzieren.
Amt für Umweltschutz 27 Lastenausgleich 3/3 Solidaritätsbeitrag beträgt 2010 bis 2015 im Durchschnitt: –ca. Fr pro Jahr und Person (Grundgebühr) –ca. Fr pro m 3 Abwasser (Mengengebühr) Insgesamt Fr pro Jahr und Person (Fr. 3.- pro Monat und Person)
Amt für Umweltschutz 28 Abfallunternehmung 1/2 Heutige Rechtsform des Zweckverbands Abfallbe- wirtschaftung im Kanton Uri ZAKU: Zweckverband Künftige Rechtsform: Öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft Umwandlung der Rechtsform bringt folgende Vorteile: –Stärkung der demokratischen Mitbestimmungs- rechte –Analoge Mitbestimmungsrechte wie bei der Abwasserunternehmung –Gleiche Strukturen wie Abwasserunternehmung
Amt für Umweltschutz 29 Abfallunternehmung 2/2 Abfallunternehmung bleibt zu 100 % im Eigentum der Gemeinden Eigentumsverhältnisse wie heute (neu mit Gemeinde Seelisberg) Beteiligung der Gemeinden (mit Aktien): 100 % bevölkerungsabhängig Die Urner Gemeinden wandeln den ZAKU am 19. November 2007 in eine öffentlich-rechtliche Aktien- gesellschaft um.
Amt für Umweltschutz 30 Ausblick bis Gemeinden erfüllen die Aufgaben der Abwasserentsorgung im Auftrag der Abwasserunternehmung 2008 Inkrafttreten Abwasserreglement Kanton Uri 2008 bis 2009 Bewertung der Abwasseranlagen und Vorbereitung der Sachübernahme Übernahme der Abwasseranlagen der Gemeinden durch die Abwasserunternehmung Ab Abwasserentsorgung durch Abwasserunternehmung
Amt für Umweltschutz 31 Besten Dank Weitere Informationen sind einsehbar unter: Besten Dank Weitere Informationen sind einsehbar unter: Weitere Themen Kantonales Umweltgesetz KUG