DER ERPROBUNGSSTUFENBOGEN ALS DIAGNOSEINSTRUMENT STÄDTISCHES GYMNASIUM BERGKAMEN: DER ERPROBUNGSSTUFENBOGEN ALS DIAGNOSEINSTRUMENT Im einzelnen gliedert sich dieses Fördermodell für die Jgst. 5 u. 6 in folgende Phasen: 1.) BEOBACHTUNG In den ersten 8 Wochen des Unterrichts der Jahrgangsstufe 5 stellen diagnostische Aspekte hinsichtlich - der Fachkompetenz - des Arbeitsverhaltens und - des Sozialverhaltens einen unterrichtlichen Schwerpunkt dar. Hieran sind alle FachlehrerInnen beteiligt.
2.) ERFASSUNG DES INDIVIDUELLEN LERNENTWICKLUNGSSTANDES Dreimal im Schuljahr wird eine schriftliche Erhebung durchgeführt : Erfassung von - Lernentwicklungsstand - besondere Begabungen - Verhaltensauffälligkeiten auf dem Erprobungsstufenbogen. Stärken-Schwächen Darstellung obligatorisch für Deutsch, Englisch, Mathematik u. die Zweite Fremdsprache. Berücksichtigung folgender Bereiche nach Bedarf: - naturwissenschaftliche Fächer - gesellschaftswissenschaftliche Fächer - musisch-künstlerischer Bereich - Sport Termin: Schriftliche Erfassung bis zu den Erprobunsstufenkonferenzen im Herbst (Oktober/November) bzw. Frühjahr (März/April).
3.) DURCHFÜHRUNG DER KONFERENZEN Auf dieser schriftlichen Grundlage finden im ersten und zweiten Halbjahr die Erprobungsstufenkonferenzen statt: - Leiten der Dienstbesprechung des Klassenkollegiums durch den Erprobungsstufenkoordinator und den Klassenlehrern - Beschließen von Förderbedarf für einzelne SchülerInnen. - Ableiten entsprechender Fördermaßnahmen, z.B.: - Teilnahme am Förderband/Förderunterricht - Hausaufgabenhilfe - Differenzierung im Unterricht/Zusatzaufgaben/offene Unterrichtsformen. - außerschulische Hilfe (Beratungssysteme)
- der Informationsaustausch liegt in der Verantwortung des 4.) INFORMATION AN ELTERN UND SCHÜLER - Eltern und Schülerinnen werden über die beschlossene Fördermaßnahme in einem Anschreiben informiert. - der Informationsaustausch liegt in der Verantwortung des Erprobungsstufenkoordinators
WOZU DIENT DIESES FÖRDERMODELL? - DOKUMENTATION der individuellen LERNAUSGANGSLAGE und LERNENTWICKLUNG der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern. - verbindliche DOKUMENTATION von STÄRKEN und SCHWÄCHEN. - GRUNDLGAGE DES DIALOGS - in den Konferenzen. - mit den Eltern auf Elternsprechtagen und ggf. mit der Schülerin oder dem Schüler. - zwischen Fachlehrer und Förderlehrer (verbindliche Absprachen bei extrem versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern). - VERBINDLICHE ABSTIMMUNG von Unterrichtsschwerpunkten, Differenzierung im Unterricht und außerunterrichtlichen Förderangeboten.