Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund Projekt GleichbeRECHTigt?! Ein Projekt der Hans-Böckler-Stiftung „Mach meinen Kumpel nicht an!“ e.V.
Menschen mit Migrationshintergrund… …sind alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der BRD Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Das sind ca. 15,3 Mio. Menschen. Definitionsquelle: Mikrozensus 2005 Warum Migrationshintergrund? Auch viele Kinder von Zugewanderten, und Eingebürgerte sind weiterhin von Diskriminierung betroffen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Aber: Migrationshintergrund ist eine Zuschreibung. Es handelt sich, wie beschrieben, um einen heterogenen Personenkreis, und es bestehen erhebliche Unterschiede in Bezug auf Herkunft, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer, rechtlichem Status, Deutschkenntnissen, Bildungshintergrund und beruflicher Integration. Es besteht somit die Gefahr, dass die beschriebene Gruppe mit Stereotypen belegt wird. Nicht jede, in diese Gruppe fallende Person definiert sich über den ihr von außen zugewiesenen Migrationshintergrund.
Ausländerinnen und Ausländer…. …sind Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ca. 6,7 Mio. Menschen haben in Deutschland ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit 80 % von ihnen kommen aus Europa Wichtige Herkunftsländer: Türkei (25 %), Italien (8%), Polen (6%) Durchschnittliche Aufenthaltsdauer: 17,7 Jahre
Personen mit Migrationshintergrund
Diskriminierung I Definition Bewertung von Menschen anhand von ihnen zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen Ethnische Zugehörigkeit Herkunft Geschlecht Religion oder Weltanschauung Behinderung Alter Sexuelle Orientierung Voraussetzung: Vorurteile:
Diskriminierung II Formen bewusste und unbewusste Diskriminierung direkte und indirekte Diskriminierung alltägliche und strukturelle Diskriminierung individuelle und institutionelle Diskriminierung unmittelbare und mittelbare Diskriminierung Bewusster und direkter Diskriminierung vorgelagert sind Vorurteile. Vorurteile müssen jedoch nicht in diskriminierendem Handeln münden. Gleichstellungsgebote und gesetzliche Sanktionen gegen Diskriminierung setzten an diesem Punkt an. Diskriminierung vollzieht sich oft jedoch nicht individuell, sondern auf einer strukturellen oder institutionalen Ebene Institutionelle Diskriminierung basiert auf gesetzlichen oder administrativen Regelungen. Ein Beispiel hierfür sind die Zugangsbeschränkungen zum deutschen Arbeitsmarkt auf Grund einer ausländischen Staatsbürgerschaft. Hier ist die Ungleichbehandlung von AusländerInnen institutionell festgeschrieben Eine strukturelle Diskriminierung muss nicht intendiert sein: sie kann sich auch durch informelle Praktiken und Routinen heraus entfalten Studie hat sich auf Strukturelle und alltägliche Diskriminierung konzentriert: Alltägliche Diskriminierung: Von Beleidigungen, den sogenannten „dummen sprüchen“, Ausgrenzung bis zu Gewalt
Diskriminierung III Strukturelle Diskriminierung nachweisen auf Entscheidungsebene schwer nachweisbar Statistik als Indikator für bestehende Ungleichheiten Ungleichheit muss über einen längeren Zeitraum messbar sein Vorsicht: Statistik ist nur ein Indikator, es muss nicht zwangsläufig Diskriminierung als Ursache haben Wenn aber Ungleichheiten wie die Über- oder Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen über längere Zeit nachweisbar sind, weist dies auf Diskriminierung hin: Es existieren Mechanismen, die verhindern, dass Gruppen ihre Potentiale entfalten können
Quelle: Erhebung der Bundesagentur für Arbeit 2008 Arbeitslosigkeit Quelle: Erhebung der Bundesagentur für Arbeit 2008
Atypische Beschäftigung Die Grafik zeigt die Ausweitung atypischer Beschäftigung im Vergleich von 1997-2007 Bei den Deutschen ist das Merkmal „Migrationshintergrund“ jedoch nicht differenziert dargestellt. Ausländische beschäftigte und hier vor allem diejenigen aus Nicht-EU-Staaten sind besonders betroffen. Quelle: Erhebung des Statistischen Bundesamtes 2007
Beschäftigungsstruktur Quelle: Erhebung des Statistischen Bundesamtes 2006
Bildungsabschlüsse Vergleichsjahr 1995 (nur Werte für ausländische Jugendliche) ohne Abschluss: 17,6 % Hauptschule: 39,00 % Realschule: 29,5 % Abitur: 13,9 % Quelle: Erhebung der Bundesbeauftragten für Migration und Flüchtlinge 2005
Ausbildungsquote ausländischer Jugendlicher Anteil von Auszubildenen an der Gesamtheit der ausländischen Jugendlichen: Ausbildungsquote der deutschen Jugendlichen: 2004: 59% 2005: 57,7 % Diese Statistiken ließen sich noch für viele Bereiche fortführen. Ich möchte es an dieser Stelle nun belassen. Was ich bis jetzt referiert habe, ergibt sich aus der Sichtung der Literatur. Ich möchte euch jetzt vorstellen, wie die Situation in der betrieblichen Praxis aussieht und wie die ExpertInnen die Entwicklung einschätzen. Quelle: Berufsbildungsbericht 2007