Www.andrassystudierende.eu Vollversammlung 28. Oktober 2013 Studierendenschaft der Andrássy Universität.

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 Präsentation transkript:

Vollversammlung 28. Oktober 2013 Studierendenschaft der Andrássy Universität

Tagesordnung 1. Hochschulpolitik a. Vorstellung und Berichte der universitären Gremien (Senat, StuKo, FakRäte, Gleichstellungsrat) b. Vorstellung und Bericht des Vorsitzes c. Beschlussfassung über Änderung der Satzung der Studierendenschaft d. Beschlussfassung über Schließfachordnung e. Stipendien-"Task Force"/Academic Entrepreneurship 2. Wahlen der Studierendenvertretung

Tagesordnung 3. Anstehende Projekte a. Halloweenparty b. Weihnachtsfeier/Feuerzangenbowle c. ALAP d. Veranstaltungen im nächsten Jahr (Frühlingsball, Hofparty, Andrássyball) e. Kossutheria-Pläne f. Tanzkurs g. Studienfahrt von Studierenden für Studierende h. Sportkooperation mit NKE 4. Sonstiges

1. Hochschulpolitik a. Vorstellung und Berichte der universitären Gremien i. Senat ii. Studienkommission iii. Fakultätsräte: IB, MES, VSR iv. Gleichstellungsrat b. Vorstellung und Bericht des Vorsitzes

1. Hochschulpolitik c. Änderung der Satzung der Studierendenschaft Die Studierendenschaft möge beschließen, den folgenden neuen §8 mit dem TitelVertreterin/Vertreter der Studierenden der Soktorschule im Doktorenrat der Universität der Satzung der Studierendenschaft hinzuzufügen: §8 Vertreterin/Vertreter der Studierenden der Doktorschule im Doktorenrat der Universität 8.1 Der Vertreter/Die Vertreterin der Studierenden der Doktorschule wird von den Studierenden der Doktorschule direkt in geheimer Wahl gewählt. Eine elektronische Stimmabgabe ist möglich. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl zwischen den stimmbesten Kandidaten/Kandidatinnen. Der/Die zweitbeste Kandidatin ist der/die Ersatzbevollmächtigte. Die Studierendenschaft möge beschließen, den folgenden neuen §8 mit dem Titel Vertreterin/Vertreter der Studierenden der Soktorschule im Doktorenrat der Universität der Satzung der Studierendenschaft hinzuzufügen:

1. Hochschulpolitik 8.2 Der Vertreter/Die Vertreterin der Studierenden der Doktorschule darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität stehen. 8.3 Der Vertreter/Die Vertreterin der Studierenden der Doktorschule ist verpflichtet, a) an den Sitzungen des Doktorenrates sowie etwaigen Aufnahmegesprächen teilzunehmen und sich entsprechend vorzubereiten, b) ihr Mandat im Interesse der Studierenden der Doktorschule auszuüben, c) an den Sitzungen des Studierendenrates teilzunehmen, d) den Studierendenrat unverzüglich über die Vorgänge im Doktorenrat zu informieren, e) im Studierendenrat ihr Verhalten im Doktorenrat zu erläutern, f) sich der Anliegen einzelner und mehrerer Mitglieder anzunehmen, g) bei Abwesenheit den Ersatzbevollmächtigten/ die Ersatzbevollmächtigte sowie die Leitung der Doktorschule zu informieren und in die Themen einzuweisen und h) sofern der/ die Ersatzbevollmächtigte abwesend ist, ein Ersatzmitglied aus der Studierendenschaft zu benennen und die Leitung der Doktorschule zu informieren.

1. Hochschulpolitik c. Änderung der Satzung der Studierendenschaft Die Studierendenschaft möge beschließen, die folgenden Punkte der Satzung der Studierendenschaft wie zu verändern: 4.4 Der/Die Vorsitzende des Studierendenrates und sein/ihr Stellvertreter/seine/ihre Stellvertreterin dürfen weder dem Senat, noch der Studienkommission, noch einer Fakultätskonferenz der Universität angehören. Der/Die Vorsitzende darf die Funktion eines Ersatzmitgliedes gem. §5 Abs lit. h dieser Ordnung ausüben. Sie dürfen in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität stehen. 5.1 Die Vertreterinnen/Vertreter der Studierendenschaft sowie ihre Ersatzbevollmächtigten im Senat werden von allen Mitgliedern in einer einheitlichen Wahl direkt und geheim gewählt.

1. Hochschulpolitik a) Die jeweils stimmbesten Kandidaten/Kandidatinnen aus den drei Fakultäten und der Doktorschule bilden die Paritätsgruppe. Platz eins bis Platz vier wird innerhalb der Paritätsgruppe in Reihenfolge der Stimmenzahl vergeben. Aus den Reihen der zweitbesten Kandidaten/Kandidatinnen wird eine weitere Paritätsgruppe gebildet, die die Ersatzbevollmächtigen entsprechend ihrer Fakultätszugehörigkeit bzw. der Zugehörigkeit zur Doktorschule der ersten Paritätsgruppe umfasst. […] c) Freiwerdende Senatsplätze werden unter Berücksichtigung der Paritätsregelung aus der Gruppe der Ersatzbevollmächtigten in Reihenfolge der Stimmenzahl nachbesetzt. Falls die Parität nicht erfüllt werden kann, gilt die Reihenfolge der Stimmenzahl. […]

1. Hochschulpolitik 5.2 Die Vertreterinnen/Vertreter der Studierendenschaft im Senat sind verpflichtet, […] e) im Studierendenrat ihr Verhalten im Senat zu erläutern, f) sich der Anliegen einzelner und mehrerer Mitglieder anzunehmen, g) bei Abwesenheit den Ersatzbevollmächtigten/ die Ersatzbevollmächtigte sowie das Rektorat zu informieren und in die Themen einzuweisen und h) sofern der/ die Ersatzbevollmächtigte abwesend ist, ein Ersatzmitglied aus der Studierendenschaft zu benennen und das Rektorat zu informieren. 5.3 Die Ersatzbevollmächtigten und Ersatzmitglieder im Senat haben die gleichen Pflichten wie die Vertreterinnen/ Vertreter der Studierendenschaft im Senat, davon ausgenommen sind §5 Abs. 5.2 lit g-h der Satzung der Studierendenschaft.

1. Hochschulpolitik a. Beschlussfassung über Schließfachordnung Die Studierendenschaft möge beschließen, die folgende Nutzungsordnung für Schließfächer an der AUB zu erlassen: 1. Die Nutzung der Schließfächer ist Universitätsangehörigen und Gästen der Andrássy Universität Budapest vorbehalten. 2. Die Schließfächer sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Beschmutzung zu bewahren. 3. Die Schließfächer sollen ausschließlich kurzzeitig, maximal 24 Stunden am Stück, benutzt werden. 4. Bei einer langfristigen Belegung eines Schließfachs wird dieses geöffnet und geräumt. a. Die Räumung der Schließfächer erfolgt regelmäßig durch den Vorsitz der Studierendenschaft oder von ihnen beauftragten Personen. Der Vorsitz kündigt die Räumung im Vorfeld über die universitären -Verteiler an, um den Nutzern Zeit zum eigenständigen Freigeben der Schließfächer zu gewähren.

1. Hochschulpolitik b. Die Räumung erfolgt durch mindestens 2 Personen und wird protokolliert. c. Der Inhalt geräumter Schließfächer kann beim Vorsitz der Studierendenschaft (bis maximal einen Monat nach der Räumung) nach Vereinbarung abgeholt werden. Lebensmittel werden nicht aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Inhalte geräumter Schließfächer entsorgt. 5. Benutzer, die gegen diese Nutzungsordnung verstoßen, haften für alle sich daraus ergebenden Folgekosten und Schäden. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Räumung von Schließfächern gem. Ziff. 4 und für die sich daraus ergebenden Kosten für das Auswechseln des Schlosses. Gleiches gilt im Falle des Verlustes von Schlüsseln. 6. Die Nutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Andrássy Universität Budapest, einschließlich des Studierendenrates der Universität, haftet nicht für den Inhalt der Schließfächer oder die geräumten Schließfachinhalte. 7. Mit der Benutzung des Schließfachs erkennt der Nutzer die vorstehenden Bestimmungen als verbindlich an. 8. Diese Benutzerordnung tritt nach Zustimmung des Senats der Andrássy Universität Budapest in Kraft.

1. Hochschulpolitik e. Stipendien-"Task Force"/Academic Entrepreneurship

2. Wahlen am 19./

Alle Positionen stehen zur Wahl!: Vorsitz der Studierendenschaft (2), Senat (4), StuKO (5), FakRäte (3-4); Ausschuss für Chancengleichheit (2); Bibliothekskommission (1) Steckbriefe (Website, per ) bis ! Aushang in Kossutheria; Homepage ab Wahlhelfer gesucht! Keine Briefwahl möglich

3. Anstehende Projekte a. Halloweenparty b. Weihnachtsfeier/Feuerzangenbowle c. ALAP d. Veranstaltungen im nächsten Jahr (Frühlingsball, Hofparty, Andrássyball) e. Kossutheria-Pläne f. Tanzkurs g. Studienfahrt von Studierenden für Studierende h. Sportkooperation mit NKE

4. Sonstiges Fragen, Anregungen, Probleme?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!