Urheberrecht Arbeitsmaterialien

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Urheberrecht Arbeitsmaterialien

Wichtige Begriffe Urheberrecht Urheberrecht Das Urheberrecht schützt schöpferische Leistungen (z. B. von Autorinnen und Autoren, Musikerinnen und Musikern, Fotografinnen und Fotografen). In Deutschland gibt es dafür das Urheberrechtsgesetz (UrhG).   Urheberinnen und Urheber Urheberinnen und Urheber sind Schöpferinnen und Schöpfer eines Werkes. Sie haben z. B. den Text für ein Buch oder das Drehbuch für einen Film geschrieben, die Musik komponiert, das Foto gemacht, ein Bild gemalt oder einen Comic gezeichnet. Auch wenn man das eigene Werk verkauft oder anderen zur Nutzung frei zur Verfügung stellt, bleibt man Urheberin oder Urheber. Werke Werke sind das, was Urheberinnen und Urheber selbst und einmalig geschaffen haben (z. B. Texte, Computerprogramme, Fotos, Filme, Musik, Zeichnungen, Pläne, Skizzen). Das Urheberrechtsgesetz nennt es persönliche geistige Schöpfungen. Vom Urheberrecht geschützt sind nur kulturell-schöpferische Werke und nicht gewerblich-kommerziell nutzbare Erfindungen (z. B. technische Verfahren oder Produkte  Schutz durch das Patentrecht). Es werden nicht nur kulturell-schöpferische Werke von Personen aus bestimmten Berufsgruppen geschützt, sondern auch Werke von Laien. Bei Werken muss eine Eigenleistung erkennbar sein, die sich vom Alltäglichen abhebt (sogenannte Schöpfungshöhe). Eine Idee ist noch kein Werk. Nutzerinnen und Nutzer Urheberinnen und Urheber können selbst entscheiden, ob und wie ihre Werke von anderen genutzt werden (z. B. gegen Bezahlung oder kostenfrei). Der Wille der Urheberin bzw. des Urhebers muss beachtet werden, um fremde Werke urheberrechtskonform zu nutzen. Urheberrechtsverletzung Wenn urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet werden (z. B. wenn ein fremder Text veröffentlicht wird, ohne ihn zu zitieren oder eine Rechteanfrage zu stellen), wird gegen das Urheberrecht verstoßen. Dann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Es drohen Geld- oder Gefängnisstrafen, auch bei Vergehen im Internet. Im Berufskontext begangen, kann eine Urheberrechtsverletzung außerdem arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (z. B. Abmahnung, bei schwerwiegenden Vergehen evtl. sogar Kündigung).