Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien Erbrecht

A. Deutsches Internationales Erbrecht (IPR ) I Ausgangsfall „durch die deutsche Brille“ gesehen Grundsatz: Staatsangehörigkeit entscheidend Grundsatz: Gesamter Nachlass eines Deutschen unterliegt deutschem Recht. Ausnahme: Immobilien in Belgien

A. Deutsches Internationales Erbrecht (IPR ) II Deutsche Immobilien deutsches Recht Belgische Immobilien belgisches Recht Beweglicher Nachlass (z. B. Barvermögen egal wo) deutsches Recht  Dissens mit belgischem Recht Rechtswahl für Deutsche? grundsätzlich nein

B. Grundzüge des deutschen Nachlassverfahrensrechts I Erbe werden – ja oder nein? „automatischer“ Anfall der Erbschaft Ausschlagung der Erbschaft Bei Ausschlagung Frist und Form beachten!

B. Grundzüge des deutschen Nachlassverfahrensrechts II Erbnachweis 1. Der Erbschein Antrag über (jeden) deutschen Notar oder vor zuständigem Nachlassgericht (Amtsgericht Wohnort des Verstorbenen oder in Auslandsfällen Amtsgericht in Berlin Schöneberg) Erbschein aufgrund eines handschriftlichen Testaments sog. Testamentseröffnung 2. Die notarielle Verfügung von Todes wegen 3. Anfallende Kosten  häufig: Kostenvorteile beim notariellen Testament

B. Grundzüge des deutschen Nachlassverfahrensrechts III Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen Gerichtliche Verwahrung von Testamenten Notarielle Verwahrung von Erbverträgen (ohne Kosten) Mitteilungssystem Sicherstellung der Auffindbarkeit

C. Erbschaftsteuern Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien Anrechnung im Ausland gezahlter Steuer nach § 21 ErbStG Vorsicht vor den minimalen Freibeträgen bei sog. beschränkter Steuerpflicht

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!