Asyl und Gewährung vorübergehenden Schutzes Asylrecht Asyl und Gewährung vorübergehenden Schutzes
Asyl: individuelle Asylgewährung Bedeutung: nationaler Status mit Rechtswirkungen Gestaltungsentscheid individuell Voraussetzungen: Flüchtlingseigenschaft: Erfüllung der Voraussetzungen kein Ausschluss- und Beendigungsgrund Asylgesuch kein Asylausschlussgrund Rechtswirkungen: besondere Rechtsstellung nach AsylG insbes. Rückschiebungsverbot (Art. 5 AsylG, Art. 25 Abs. 2 BV) treten zu Rechtswirkungen gemäss FK hinzu
Kollektives Asyl Familienasyl (Art. 51 AsylG): Einbezug in Flüchtlingseigenschaft und ins Asyl (« abgeleitetes Asyl ») von: Ehegatten eingetragenen Partnern und Partnerinnen minderjährigen Kindern weiteren Angehörigen bei besonderen Gründen in Schweiz geborenen Kindern Schranken: Einreise aus dem Ausland nur, wenn Familie durch Flucht getrennt wurde nur Weitergabe des eigenen Status (vorläufige Aufnahme oder Asyl) Nichtweiterübertragung einer abgeleiteten Flüchtlingseigenschaft (« kein Einbezug in den Einbezug » ohne eigene Flüchtlingseigenschaft) Gruppenasyl (Art. 56 AsylG): kollektiver Bundesratsentscheid Einzelprüfung über Zugehörigkeit zur Gruppe
Asylausschluss und Notstand Asylausschluss (Art. 52-54 AsylG): Wirkung: keine Asylgewährung trotz Flüchtlingseigenschaft vorläufige Aufnahme als Flüchtling im materiellen Sinne Tatbestände: Drittstaatsvorbehalt Asylunwürdigkeit: verwerfliche Handlungen Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz subjektive Nachfluchtgründe Notstandsklausel (Art. 55 AsylG): generell-abstrakte Einschränkung bei grossen Flüchtlingsströ-men oder in Zeiten internationaler Spannungen durch Bundesrat Rechte nach FK bleiben gewahrt
Asylbeendigung Asylwiderruf (Art. 63 AsylG): durch behördlichen Entscheid Wirkung: nur Person, die Widerrufsgrund setzt Widerrufsgründe: Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nachträglich entstandene Asylunwürdigkeit Verletzung oder Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz besonders verwerfliche strafbare Handlung Erlöschen des Asyls (Art. 64 AsylG): Untergang ipso iure Erlöschensgründe: Verzicht längerer Aufenthalt in anderem Land vollzogene Ausweisung Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit
Ausweisung Art. 65 AsylG: Ausweisungsgründe: Wirkung: Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz schwerwiegende Verletzung der öffentlichen Ordnung (?) Wirkung: Vorbehalt des Non-Refoulement-Prinzips Erlöschensgrund bei Vollzug Widerrufsgrund, wenn nicht vollziehbar Folge: vorläufige Aufnahme oder Ausschaffung in Drittstaat
Gewährung vorübergehenden Schutzes Art. 4 und 66 ff. AsylG: Tatbestände: schwere allgemeine Gefährdung, insbes. Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete Sonderstatus kollektiver Gruppenschutz mit beschränkter Dauer für vorübergehende Sondersituationen Allgemeinverfügung des Bundesrates als Grundsatzentscheid Einzelfallprüfung über Zugehörigkeit zu geschützter Gruppe individuelles Asylverfahren daneben nicht ausgeschlossen, aber bis fünf Jahre sistiert Ausschluss, Widerruf und Erlöschen analog wie bei Asyl Aufhebung durch erneute Allgemeinverfügung des Bun-desrates
Wegweisung und Wegweisungshindernisse Art. 44 ff. AsylG: detaillierte Regelung grundsätzlich analog wie im AuG Vollzug durch Kantone teilweise langdauernde Aufenthalte in sehr prekärem Status Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsbewil-ligung an gut Integrierte nach fünf Jahren bei schwerwiegendem persönlichem Härtefall, aber kein Anspruch darauf (Art. 14 AsylG)