GemeinWohlArbeit Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten Angelika Weber-Wittkopp BMAS, Referat IIb3
Kerngeschäft der ARGE/AAgAW Prüfung der Voraussetzungen Förderentscheidung und Bewilligung Koordinierung, Planung und Steuerung Zuweisung Mittelbewirtschaftung Maßnahmekontrolle, Ahndung von Leistungsstörungen
Aufgaben im Kerngeschäft – Prüfung der Voraussetzungen aussagekräftige Maßnahmebeschreibung, u. a. Maßnahmeziel, Einsatzorte, Finanzierung der Maßnahme
Aufgaben im Kerngeschäft – Förderentscheidung und Bewilligung Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen und Maßnahmekonzepte Begründung der Förderentscheidung Erstellen von Bewilligungsbescheiden im Rahmen des Antrags - Bewilligungsverfahrens Möglichkeit eines Vereinbarungsverfahrens
Aufgaben im Kerngeschäft – Koordinierung, Planung und Steuerung Möglichkeit der Einrichtung von Einzel- oder Gruppenmaßnahmen verschiedene Planungsmöglichkeiten wie Planungsgespräch, Maßnahmepool bewerberorientierte Maßnahmegestaltung
Aufgaben im Kerngeschäft- Zuweisung Eingliederungsvereinbarung Konkretes Angebot ist zu unterbreiten Ziele mit der Zuweisung sind zu erläutern schriftliche Form ist erforderlich
Aufgaben im Kerngeschäft – Mittelbewirtschaftung Mittelbewirtschaftung durch BA-Verfahren erforderlich
Aufgaben im Kerngeschäft – Maßnahmekontrolle, Ahndung Regelmäßige und anlassbezogene Maßnahmeprüfungen Bei Leistungsstörungen Prüfung von Konsequenzen
Unterstützungsmöglichkeiten Dienste Dritter zur Unterstützung können in Anspruch genommen werden. Übertragung des Kerngeschäftes oder Teile davon unter Abgabe der Verantwortung nicht möglich.
Auftragsklärung Vor Beginn der Maßnahme ist zwischen der ARGE/AAgAW und dem Träger zu klären, welches Ziel für den Teilnehmer oder der Teilnehmerin angestrebt wird und ob dieses Ziel durch die Maßnahme erreicht werden kann.
Schnittstellen bei Zuweisung Erste Kontaktaufnahme nach Zuweisung i. d. R. durch den Teilnehmer ggf. Einladungsschreiben durch Träger Erstgespräch durch den Träger, ggf. Rückkoppelung mit dem Grundsicherungs-träger Ggf. schriftliche Vereinbarung über Rechte und Pflichten zwischen Träger und Teilnehmer einschl. Einsatzplan
Schnittstelle während der Teilnahme verschiedene Abberufungsmöglichkeiten Erkenntnisse des Trägers, die eine Neuorientierung erfordert Einbeziehung in Vermittlungsaktivitäten der Grundsicherungsstelle Führung von Vermittlungs- und Beratungsgesprächen durch die ARGE/AAgAW
Schnittstelle nach Abschluss der Teilnahme Erstellung einer Teilnehmerbeurteilung ggf. Erstellung eines Ergebnisberichtes durch den Träger Hinweisauswertung durch die ARGE/AAgAW für weitere Eingliederungsstrategie