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Veröffentlicht von:Bathilde Karren Geändert vor über 10 Jahren
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Existenzsicherungsberatung für GlücksspielerInnen und Angehörige
Projektstart Dezember 2010
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MitarbeiterInnen Maga Monika Idlhammer-Rocha Maga Denise Schiffrer-Barac
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MitarbeiterInnen Maga Monika Idlhammer-Rocha Juristin Schuldnerberaterin Sachwalterin Maga Denise Schiffrer-Barac Drogenberatungsstelle des Landes Steiermark Rechtsberatung Psychosoziales Beratungszentrum Hartberg
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Zuweisung Abklärung durch BeraterIn bzw. TherapeutIn, ob KlientIn für XSB geeignet ist KlientInnen erhalten ausgefüllten Überweisungsbogen mit Telefonnummer KlientInnen melden sich telefonisch zur Beratung an ExistenzsicherungsberaterInnen werden per Mail von der Zuweisung informiert (Name KlientIn, überweisende Einrichtung)
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Kontaktaufnahme Erste Kontaktaufnahme mit KlientInnen durch zuständige Existenzsicherungsberaterin über telefonischen Rückruf Telefonische Erstberatung
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Telefonische Erstberatung
Persönliche Daten abstimmen Schwellenängste abbauen Akute Probleme abklären Einstimmung auf persönliches Gespräch Ev. bereits konkrete Arbeitsaufträge
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Erstberatung Klärung der Rahmenbedingungen: Kostenlose Beratung
Dauer der Beratungseinheiten (1 Stunde) Gemeinsame Besprechung und Erarbeitung der Beratungsschritte und -ziele Verbindlichkeit der Vereinbarungen Schriftliche Beratungsvereinbarung
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Beratungsvereinbarung
Schriftlich Verbindlich Wird KlientIn nach jedem Beratungsgespräch ausgehändigt
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Beratungsvereinbarung
Beratungsvereinbarung Erstgespräch: Aktuelle finanzielle und soziale Situation Gemeinsam formulierte Ziele Nächste(r) Schritt(e) Verbindliche Vereinbarung(en)
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Beratungsvereinbarung
Beratungsvereinbarung Folgegespräch: Vereinbarung(en) der letzten Beratung Veränderungen Vereinbarte(s) Ziel(e) erreicht neues Ziel wird formuliert Vereinbarte(s) Ziel(e) offen Verbleiben bei dieser Vereinbarung
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Existenzsicherungsberatung
Beratungsinhalte Persönliche soziale Situation Fixkostensituation Vernetzung bzw. Überweisung an andere Beratungsstellen (Wohnungssicherungsstelle, Sozialamt, etc.) „Gefährliche Schulden“: Fixkostenrückstände (z.B. Miete, Strom, Unterhalt), Strafen, Kontoüberziehung, etc.
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Existenzsicherungsberatung
Beratungsinhalte Geldmanagement Haushaltsplan Kontowechsel zur 2. Sparkasse Geldverwaltung über Konto 2. Sparkasse Perspektivenabklärung
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Existenzsicherungsberatung
Ziele: Stabile soziale und finanzielle Situation Keine Neuverschuldung Einhalten von Vereinbarungen Gezielter Einsatz von finanziellen Ressourcen
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Beratungsphasen Existenzsicherungsberatung
Existenzsicherungsphase positiv abgeschlossen Stabilisierungsphase Mindestdauer 6 Monate
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Stabilisierungsphase
Im Anschluss an Existenzsicherung Mindestverbleib 6 Monate Überprüfung der Vertragsfähigkeit Beratungsinhalte grundsätzlich auf formulierte Ziele beschränkt
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Beratungsinhalt: Regulierung
Erst im Anschluss an erfolgreiche Existenzsicherung und 6monatige Stabilisierungsphase Nur wenn finanzielle Ressourcen vorhanden Erhebungsphase Regulierungsphase
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Informationsaustausch
Zuweisungsformular – Rückmeldung, wenn KlientIn trotz Zuweisung nicht meldet (2 Monate) Gegenseitige Information bei Beratungs- bzw. Therapieabbruch Informationsmöglichkeit über laufende XSBeratung durch Beratungsvereinbarung Austauschmöglichkeit per Telefon oder Mail Regelmäßige Fallintervisionen zwischen Existenzsicherungsberaterinnen und Ansprechpersonen der zuweisenden Einrichtungen
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