Ansprechpartner: Frau Reinert 05032/ Herr Hermens 05032/84-121

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 Präsentation transkript:

Ansprechpartner: Frau Reinert 05032/84-119 Herr Hermens 05032/84-121 Landtagswahl am 15.10.2017                                                                                                          Schulung der Wahlvorstände am 09.10.2017 in Neustadt a. Rbge. Ansprechpartner: Frau Reinert 05032/84-119 Herr Hermens 05032/84-121

HERZLICH WILLKOMMEN !!!! Wir begrüßen Sie herzlich zur heutigen Veranstaltung und bedanken uns für Ihre Mithilfe bei der Durchführung der Landtagswahl am 15.10.2017 Frau Maike Reinert 05032/84-119 Herr Michael Hermens 05032/84-121

Was wird am 15.10.2017 in Neustadt a. Rbge. gewählt? Gewählt wird der 18. Niedersächsische Landtag Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung..

Der Wahlvorstand….. ... in den 60 Wahlbezirken der Stadt Neustadt a. Rbge. besteht aus je einer Wahlvorsteherin/einem Wahlvorsteher, Stellvertreter/-in und bis zu sieben Beisitzern, ... kann gerne in zwei Schichten arbeiten, wobei mindestens drei Wahlhelfern incl. Wahlvorsteher/-in und der/dem Schriftführer/-in oder ihre Stellvertreter anwesend sein müssen, ... ist politisch absolut neutral (keine Buttons o.ä. oder politische Bemerkungen in Anwesenheit von Wählern), ... arbeitet öffentlich (auch bei der Auszählung), ... unterschreibt die Wahlniederschrift, d.h., jedes Mitglied unterzeichnet nach Ende der Auszählung die Niederschrift.

Sonntag, 15.10.2017 Tag der Landtagswahl Bevor Sie Ihr Wahllokal öffnen sind einige Vorbereitungen erforderlich! Ganz wichtig: Abholung der Wahlurne, Kabinen und Unterlagen am 14.10.2017 von 08.00-12.00 Uhr in Neustadt, ehem. Goetheschule (Zufahrt über die Gerhard-Hauptmann.Str)

- Sie hängen die Bekanntmachung und Musterstimmzettel aus Ihre Aufgaben als Wahlvorstand am Wahltag morgens vor 08:00 Uhr (Treffen um 07:30 Uhr wird empfohlen): Sie stellen die Tische zusammen und bauen die Wahlkabinen auf. Bitte achten Sie darauf, dass die Kabinen nicht einsehbar sind (auch nicht durch das/die Fenster!) Sie stellen die Wahlurne auf. Wichtig: Die Wahlurne muss so stehen, dass sie und somit auch das Einlegen der Stimmzettel vom Wahlvorstand ständig überblickt werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass die Wahlurne abgeschlossen ist. - Sie überprüfen die Wahlunterlagen nach Erhalt sofort auf Vollständigkeit (Niederschrift, Wählerverzeichnis, Stimmzettel, Schnellmeldungen, Zähllisten, Schreibmaterial usw.) - Sie hängen die Bekanntmachung und Musterstimmzettel aus - Sie überprüfen, ob das Wahllokal und die Zuwegung frei von politischer Werbung sind. Sollte dies nicht der Fall sein, sprechen Sie das weitere Vorgehen bitte umgehend mit der Wahlleitung ab!

Aufgaben des Wahlvorstandes: Aufgaben der Wahlvorsteherin/ des Wahlvorstehers: Bestellung des Schriftführers und dessen Stellvertreters, Verpflichtung der Mitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit, Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung, Leitung der Stimmenauszählung, Berichtigung des Wählerverzeichnisses, Abschluss der Niederschrift, Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Meldung des im Wahlbezirk festgestellten Wahlergebnisses Aufgaben des Wahlvorstandes: Überwachung der Wahlhandlung, Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers, Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen, Entscheidung über alle Anstände bei der Wahlhandlung und Stimmenzählung Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Ihre Aufgaben als Wahlvorstand am Wahltag morgens ab 08:00 Uhr: - Entgegennahme der Wahlbenachrichtigungskarte - auf Verlangen muss der Wähler einen Ausweis/Pass vorzeigen, - Kontrolle im Wählerverzeichnis: Briefwahl gemacht? - bei einem Briefwahlvermerk oder einem aus Neustadt a. Rbge. verzogenen und gesperrten Wählerr dürfen keine Wahlunterlagen ausgehändigt werden !!! - Bitte klären Sie Zweifelsfälle sofort telefonisch mit der Wahlleitung ab - Ausgabe des Stimmzettels - Vermerk über Stimmabgabe im Wählerverzeichnis - Achten Sie darauf, dass der Wahlberechtigte alleine, geheim und unbeeinflusst in der Wahlkabine wählt. Auch Kinder, die bereits erkennen (und weitererzählen) können, was der Wähler ankreuzt, dürfen nicht mit in die Wahlkabine

Der Wahlvorstand... Der Wahlvorstand... ...lässt jeden Wähler nur persönlich und alleine in der Wahlkabine wählen. Ausnahme: Eine Hilfsperson bei offensichtlicher körperlicher Behinderung. In diesem Fall muss die wählende Person vorher dem Wahlvorstand gegenüber anzeigen, dass sie Hilfe benötigt und wer als Hilfsperson tätig werden soll. ...lässt niemanden „als Vertreter“ wählen ! Das Wahlrecht kann nicht auf eine andere Person übertragen werden ! Vollmacht Hiermit erkläre ich, Marta Muster, geb. 06.06.1966, dass mein Mann Max Muster, geb. 05.05.1955, für mich wählen soll, da ich plötzlich krank geworden bin und das Bett nicht verlassen kann. Neustadt, a. Rbge., den 15.10.2017 Marta Muster Nicht zulässig !

Wer steht im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt a. Rbge? Wer darf wählen? Deutsche i.S.d. Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer steht im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt a. Rbge? Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten (ab 15.07.2017) in der Stadt Neustadt a. Rbge. eine Wohnung innehaben oder sonst ihren gewöhnlichen Aufenthalt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Stichtag zur Eintragung war der 04.09.2017 ! Nur wer an diesem Tag die o.g. Voraussetzungen erfüllte, wurde automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen – und steht dort unter der für diesen Tag gemeldeten Adresse. Umzüge innerhalb der Stadt blieben danach unberücksichtigt.

Häufige Fragen 1.) Wie verhalte ich mich bei (gravierenden) Störungen im Wahlraum? >> > Sie üben Sitzungsgewalt aus ( „Hausrecht“). Wenn es Probleme gibt, rufen Sie uns an. Im Notfall Polizei anrufen. 2.) Was ist, wenn Parteivertreter den Tag im Wahlraum verbringen möchten? >>> Die Wahlhandlung ist öffentlich. Solange die geheime Wahl nicht gestört wird, darf sich die Öffentlichkeit (auch Parteivertreter) im Wahlraum aufhalten. Wahlwerbung durch Parteiabzeichen ist jedoch unzulässig. 3.) Darf eine Wählerin/ein Wähler eine zweite/dritte Person mit ihn die Wahlkabine nehmen? >>> Nein! Ausnahme: Die Wählerin/der Wähler benötigt aus gesundheitlichen Gründen Hilfe (§ 57 Abs. 1 BWO). Dieses muss die Wählerin/ der Wähler jedoch vorab dem Wahlvorsteher mitteilen. 4.) Darf auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte gewählt werden? >>> Ja, sofern die Wählerin/der Wähler sich ausweist oder persönlich bekannt und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

18.00 Uhr – worauf ist zu achten, was ist zu tun? Jeder Wahlberechtigte, der rechtzeitig bis 18.00 Uhr den Wahlraum betreten hat, darf natürlich auch noch wählen – allerdings unverzüglich. Wer nach 18:00 Uhr den Wahlraum betritt, darf gerne bei der Auszählung zusehen, allerdings nicht mehr wählen. Dann kann es mit der Auszählung beginnen, zur der natürlich alle Mitglieder des Wahlvorstandes erscheinen müssen.

Genauigkeit geht vor Schnelligkeit Wie wird ausgezählt ? Verwenden Sie unbedingt die beigefügten Zähllisten! Genauigkeit geht vor Schnelligkeit Die Ergebnisse werden in die Wahlniederschrift und der Schnellmeldungen eingetragen!

1. Parteienstapel Erststimme= Zweitstimme Erststimme = Zweitstimme für dieselbe Partei Stimmzettel nach Parteien sortieren und zählen Spalte ZS I Die ermittelte Anzahl ist in Wahlniederschrift bei den Erststimmen unter ZS I in D1 – D21 Zweitstimmen unter ZS I in F1-F22 einzufügen. Die Anzahl ist identisch

2. Stapel für verschieden gekennzeichnete Stimmzettel und für Stimmzettel mit nur einer Stimme Erststimme ≠ Zweitstimme und Stimmzettel mit nur einer Stimme Spalte ZS II Zuerst die Zweitstimmen nach Parteien getrennt sortieren Einzelne Stapel zählen Ermittelte Anzahl kommt unter ZS II in Zeile F1-F22 Zweitstimme nicht abgegeben> Ermittelte Anzahl kommt unter ZS II in Zeile E Dann die Erststimmen nach Parteien sortieren Ermittelte Anzahl kommt unter ZS II in Zeile D1 – D21 Erststimme nicht abgegeben> Ermittelte Anzahl kommt unter ZS II in Zeile C

3. Stapel für ungekennzeichnete Stimmzettel Leere Stimmzettel (ungültige Stimmen) Werden geprüft und gezählt und anschließend für ungültig beschlossen Die ermittelte Anzahl kommt in die Wahlniederschrift in Spalte ZS I Erststimmen Zeile C Zweitstimmen Zeile E

4. Sonderstapel Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben Spalte ZS III Jeder Stimmzettel wird einzeln begutachtet und über die Gültigkeit der Stimmen abgestimmt Die so ermittelte Anzahl kommt dann je nach Beschluss: Gültige Erststimme unter ZS III in D1-D21 Ungültige Erststimme unter ZS III in Zeile C Gültige Zweitstimmen in F1-F22 Ungültige Zweitstimme unter ZS III in Zeile E

Telefonische Durchgabe des Ergebnisses Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt worden ist, meldet die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher das Ergebnis telefonisch der Wahlleitung. Wichtig: Zählen Sie langsam und sorgfältig, nutzen Sie unbedingt die Zähllisten und übertragen Sie die Ergebnisse sorgsam in die Schnellmeldungen! Nur die Mitteilung nach der Auszählung muss auf dem schnellsten Wege erfolgen! Dabei unbedingt ausschließlich folgende Telefonnummer verwenden: (05032)-84330

Plausibilitätsprüfung bei der Durchgabe des Ergebnisses 1. Die Erfasserin/der Erfasser im Stadtbüro bestätigt das Ergebnis nicht. Dann wird es noch einmal verglichen, möglicherweise liegt ein Übermittlungsfehler vor. Stimmt es immer noch nicht, liegt ein rechnerischer Fehler vor. Der Wahlvorstand muss es noch einmal überprüfen, ggf. die Stimmzettel neu nachzählen – und dann erneut anrufen, wenn ein korrektes Ergebnis vorliegt. oder 2. Das Ergebnis wird von dem Erfasser im Stadtbüro als korrekt bestätigt. Dann kann der Wahlvorstand mit dem Verpacken der Wahlunterlagen und dem Aufräumen beginnen. In jedem Fall legen Sie bitte erst dann auf, wenn Ihnen die Kollegin/der Kollege des Stadtbüros das Gesprächsende mitteilt.

Die letzten Aufgaben für den Wahlvorstand: Sofern das Wahlergebnis den Erfassern durchgegeben und bestätigt wurde, können Sie mit den letzten Aufgaben beginnen: 1. Alle Wahlhelfer unterschreiben die Wahlniederschrift ! 2. Die gültigen, die ungültigen und die teilweise gültigen Stimmzettel werden getrennt voneinander in die vorgesehenen Umschläge verpackt. Die gelbe Wahlmappe bitte bei der Abgabe der Unterlagen bereithalten!! Achten Sie bitte darauf, dass die Unterlagen vollständig sind. 3. Auch wenn Sie möglicherweise keine ungültigen o.ä. Stimmzettel für die Umschläge haben: Geben Sie die Umschläge bitte mit ab und vermerken Sie in einem solchen Fall auf dem Umschlag bei der Anzahl der enthaltenen Stimmzettel: „Null“ oder „keine“.

Abgabe der Wahlunterlagen am 15.10.2017: WICHTIG: Abgabestelle in der Kernstadt: Aula der ehemaligen Goetheschule, Zugang/Zufahrt über die Gerhard-Hauptmann-Str. !! Abgabestelle der Wahlunterlagen für die Wahlbezirke 1-15 und 23: 1 Esperke 2 Vesbeck 3 + 4 Helstorf 5 Stöckendrebber Wir erwarten Sie hier: 6 Niedernstöcken Grundschule Mandelsloh 7 Lutter 8 + 9 Mandelsloh 11 Welze 12 Evensen 13 Laderholz 14 Bevensen 15 Büren Wulfelade Wahlbezirk 10 existiert nicht mehr!

Abgabe der Wahlunterlagen für die Wahlbezirke 16-63: 16 Metel Wir erwarten Sie hier: 17 Scharrel Ehemalige Goetheschule, Aula 18 + 19 Otternhagen Zugang/Zufahrt über die 20 Basse /Averhoy Gerhard-Hauptmann-Str. 21 Suttorf 24 Mariensee 26 Empede 34 + 35 Schneeren 36 + 37 Mardorf Wahlbezirke 22 u. 25 existieren nicht mehr 27 Dudensen 28 + 29 Hagen Wir erwarten Sie hier: 30 Nöpke Grundschule Hagen, Am Stadion 31 Borstel 32 + 33 Eilvese Wir erwarten Sie hier: 38 - 56 Kernstadt Ehemalige Goetheschule, Aula 57 - 59 Poggenhagen Zugang/Zufahrt über 60 - 62 Bordenau Gerhard-Hautmann-Str. Kernstadt

In Zweifelsfällen bitte im Wahlbüro anrufen In Zweifelsfällen bitte im Wahlbüro anrufen. Auch während der Auszählung stehen Ihnen Ansprechpartner zur Verfügung Tel: (05032) 84-121 oder -119