Welches Vorstudium haben Sie? Zulassung zum LL.M. Welches Vorstudium haben Sie? (vergleichbarer) wirtschaftswissen-schaftlicher Studiengang LL.B. 1. Juristisches Staatsexamen Keines von den drei Studiengängen
Selbstcheck Zulassung Master Wirtschaftsrecht – LL.M.
Zulassung zum LL.M. Vorstudium mit 180 ECTS Vorstudium mit 210 ECTS abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS noch nicht abgeschlossenes Studium mit insgesamt 180 ECTS noch nicht abgeschlossenes Studium mit insgesamt 210 ECTS vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Vorstudium mit 180 ECTS Vorstudium mit 210 ECTS abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS noch nicht abgeschlossenes Studium mit insgesamt 180 ECTS noch nicht abgeschlossenes Studium mit insgesamt 210 ECTS vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. abgelegtes 1. Juristisches Staatsexamen noch nicht abgelegtes 1. Juristische Staatsexamen vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden keine 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden keine 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein bereits abgeschlossenes Studium. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 2,4 PGE*/6,5 Pkt. im Staatsexamen schlechter als 2,4 im PGE*/6,5 Pkt. im Staatsexamen vorherige Seite * Prüfungsgesamtergebnis
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden keine 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 174 ECTS von 210ECTS bereits erreicht unter 174 ECTS von 210ECTS bereits erreicht vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: Sie haben bisher 195 - 209 ECTS von 210 ECTS erreicht Sie haben bisher 174 - 194 ECTS von 210 ECTS erreicht vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: Sie haben mind. 2,0 im PGE* Sie haben ein PGE* schlechter als 2,0 vorherige Seite * Prüfungsgesamtergebnis
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: Sie haben mind. 2,2 im PGE*. Sie haben ein PGE* schlechter als 2,2 vorherige Seite * Prüfungsgesamtergebnis
Zulassung zum LL.M. vorläufige Zulassung mit Auflage Abschluss bis Frist nachweisen Bei einem Vorstudium mit 180 ECTS gilt zusätzlich: Nachholung fehlender 30 ECTS Startseite
Sie erfüllen leider nicht die Voraussetzungen und es erfolgt eine: Zulassung zum LL.M. Sie erfüllen leider nicht die Voraussetzungen und es erfolgt eine: Ablehnung Hinweis zur Ablehnung bei noch nicht abgeschlossenem Studium: Wenn mind. 30 ECTS Recht nachgewiesen sind und das PGE* des Abschlusses mind. 2,4 beträgt, dann besteht die Möglichkeit auf formlosen Antrag zur nachträglichen Zulassung innerhalb 1 Monats nach Semesterbeginn. Startseite
Zulassung Zulassung zum LL.M. Sie erfüllen alle Voraussetzungen und es erfolgt eine: Zulassung Bei einem Vorstudium mit 180 ECTS gilt zusätzlich: Nachholung fehlender 30 ECTS Startseite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden keine 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 148 ECTS von 180 ECTS bereits erreicht unter 148 ECTS von 180 ECTS bereits erreicht vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: Sie haben bisher 165 - 179 ECTS von 180 ECTS erreicht Sie haben bisher 148 - 164 ECTS von 180 ECTS erreicht vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: Sie haben mind. 2,0 im PGE* Sie haben ein PGE* schlechter als 2,0 vorherige Seite * Prüfungsgesamtergebnis
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: Sie haben mind. 2,2 im PGE*. Sie haben ein PGE* schlechter als 2,2 vorherige Seite * Prüfungsgesamtergebnis