THW-Abrechnungsverordnung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Referat 17 – Kontrolle EU-Fonds Vorhabensprüfungen der Prüfbehörde im Rahmen der EU-Finanzkontrolle Informationsveranstaltung.
Advertisements

Erfahrungsbericht Susanne Düskau – Vorstandsmitglied Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V.
Lions Clubs International
Tarifvertrag Qualifizierung
Prozessoptimierung im Führerscheinwesen durch innovative Systeme
Themen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Anträge zur Sitzung.
Anfordererpräsentation der FGr. Beleuchtung
Feuerwehr Rohrbach Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Gliederung
Freier Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.
Wussten Sie schon? Das Tragen von Handschuhen verhindert die sichtbare Verschmutzung der Hände und es verringert die Keimlast. © ASH
Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
Erste Hilfe für den Bildungsplan
Kalibrierung der EDM-Geräte
Die WEG- und Mietneben-kostenabrechnung nach neuen BGH-Entscheidungen
Ist nach der Teilungserklärung jeder Wohnungseigentümer
Beratungslehrer – Aufgabenbereiche Auszug aus GEW-Jahrbuch (2007)
Fachtag zum Thema Zustimmung zur gesonderten Berechnung der durch öffentliche Förderung nicht vollständig gedeckten betriebs-notwendigen Investitionsaufwendungen.
Wie E-Health & ELGA unser Leben verändern APA E-Business-Community 25. Juli 2013 Susanne Herbek, ELGA GmbH.
Befreiung von Verboten der StVO
5 Jahre BehiG - 5 Jahre EBGB
Die Individualförderungen 2013: Referentin: Irene Sacherer.
Die neue VOB 2009.
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU)
#Selbstregulierung Dr. Carlo Piltz, 2013.
Rechtsschutz und Verbandsklage
ZÜCHTERTAGUNG RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ZÜCHTUNG UND DEM KAUF/VERKAUF VON HUNDEN Von RA Daniel Haeberli und lic. iur. Janine Hofmann Sonntag,
Sicherheitswachen Erstellt: Berthold Hubrich Stand: 15. Oktober 2001 Referent: Konrad Tonhauser Layout: Alexander Hölzl.
Betriebsversammlung Februar 2013 Herzlich willkommen!
REACH in der Druckfarbenindustrie: 7 Thesen zum Praxisstand und zur Umsetzungsfrist 2018 Stuttgart, 09. Dezember 2013 Andreas Tüschen.
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
Leitfaden für Pädagogen zur Einschulung
Begrüßung und Einführung Dr. Andreas Eckardt, Referatsleiter Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Das Praktikum im Studiengang WIW
Erfahrungsbericht aus den ersten Konsolidierungsverfahren Univ.Doz.Dr. Wolfgang List
Beate Ehlers, MI, Referat III/4, Referentin Gutachterausschüsse für Grundstücksbewertung, Berufsrecht ÖbVI September gemeinsame Dienstbesprechung.
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Bericht für die Generalversammlung des Auslandsösterreicher-Weltbundes
Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Körperbehinderte oder sinnesbehinderte Kinder ab der 5. Schulstufe
Was aber geschieht, wenn nicht nur der Auftragnehmer Ansprüche auf Vergütungsanpassung wegen Leistungsminderungen erhebt, sondern der Auftraggeber dem.
1 Diözesanrat Diözesankonferenz04. – 05. Mai in Siedlinghausen Kurse Starter-KIT01. – 07. April Einführungskurs März Basisausbildung02.
Bewertung.
Landespolizeikommando Salzburg BH Konferenz 2007.
Infotag für Wassergenossen- und -gemeinschaften
Mitteilungspflichten an die Kinder- und Jugendhilfe.
Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht
Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Aufbau der Rechtsordnung
6.3 Lernerfolgskontrolle: Kapitel 6
Öffentliches Wirtschaftsrecht I
1 Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe Sozialstaffel Stand:
Das neue elektronische Handelsregister in Deutschland
VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
Referent: Andreas Dissmann
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Winicker Norimed Medizinische Forschung GmbH
Wien, 17. Februar 2006 Wolfgang Steiner Die elektronische Verfahrens- führung nach dem AVG und dem ZustellG in der Praxis.
Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Ρ. ri x ecker.recht Tödliche Luftsicherheit Vorüberlegungen: Was ist die genaue Fragestellung? (K erhebt Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, zu fragen.
Genehmigungswettbewerb Eine aktuelle Analyse
Www. ermessung.Brandenburg.de 1/ Kirsten Harneid, MI Brandenburg Das Seminar Wasserrecht.
Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vom Gesetz zur Technischen Regel Manfred Scherbaum,
Erklärungen und Aufgaben.  Festgelegt durch Vereinbarung der Vertragsparteien  Mahngeschäft ▪ Lieferfrist vage vereinbart ▪ bis Ende Dezember ▪ in drei.
DGUV Vorschrift 2 Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Elbcampus D. Deitenbeck,
Bezirk Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt Edelmetallindustrie Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt vom
Kommunales Energie Management Landkreis Esslingen Energiebericht Referent: Claus Greiser.
THW-Abrechnungsverordnung
 Präsentation transkript:

THW-Abrechnungsverordnung 26.08.08 THW-Abrechnungsverordnung März 2013 Information für anfordernde Stellen www.thw.de

Abrechnungen von Hilfeleistungen des THW nach der neuen THW-AbrV Die THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV) ist seit dem 1. Februar 2013 in Kraft. Die Verordnung führt zu keiner Veränderung des fachlichen Leistungsspektrums des THW. Hilfeleistungen des THW im Rahmen der Amtshilfe werden nicht teurer. www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Flexiblere Kostenregelungen in Vereinbarungen möglich Ausschluss des THW-Erstattungsanspruchs bei Abtretung Gründe für einen teilweisen oder vollständigen Auslagen-und Kostenverzicht Abrechnung durch Bescheid www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Flexiblere Kostenregelungen in Vereinbarungen möglich Grundsätzlich rechnet das THW nach den festen Sätzen des Auslagen- und Kostenkataloges (Anlage zur THW-AbrV) ab. In Vereinbarungen können aber abweichende Regelungen zur Auslagen- und Kostenerstattung getroffen und z.B. ein Festpreis vereinbart werden. www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Ausschluss des THW-Erstattungsanspruchs bei Abtretung Das THW erhebt nach einer Hilfeleistung im Rahmen der Amtshilfe gegenüber der anfordernden Stelle, also Ihnen, keine Auslagen, soweit Sie Ihre Kostenerstattungsansprüche, die Sie gegenüber dem Begünstigten der Hilfeleistung haben, an das THW abtreten. www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Gründe für einen teilweisen oder vollständigen Auslagen- und Kostenverzicht In folgenden Fällen ist ein teilweiser oder vollständiger Verzicht durch das THW möglich: Besonderes Ausbildungsinteresse Kein Erstattungsanspruch der zuständigen Stelle Kein durchsetzbarer Erstattungsanspruch der zuständigen Stelle Billigkeit und öffentliches Interesse www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Abrechnung mit Bescheid Die THW-AbrV verpflichtet das THW dazu, auch gegenüber anfordernden Stellen, die typischerweise Behörden sind, grundsätzlich durch Bescheid abzurechnen. www.thw.de

Möglichkeit der Auslagen- und Kostenermittlung im Vorfeld der Hilfeleistung Bei planbaren Hilfeleistungen kann das THW im Vorfeld eine Auslagen- und Kostenermittlung durchführen. Die Auslagen- und Kostenermittlung ist kostenfrei und verpflichtet nicht dazu, das THW auch tatsächlich anzufordern. www.thw.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gerd Friedsam, Vizepräsident THW Ansprechpartner Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Adresse und Kontaktdaten www.thw.de