Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters

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 Präsentation transkript:

Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg

Betriebliche Altersvorsorge I Grundsatzüberlegungen 1) Erfolgsfaktoren eines Unternehmens Unternehmenserfolg massiv von Qualität der Mannschaft abhängig Social Skills, Erfahrung (!) werden enorm unterschätzt Mangel an qualifizierten Fach- und Führungskräften Bindungsmittel der Abfertigung „alt“ besteht nicht mehr

Betriebliche Altersvorsorge 2) Motivierende Faktoren für Mitarbeiter Gutes Betriebsklima Entwicklungsmöglichkeiten Herausforderungen Gestaltungsfreiheit Gehaltsdotation Finanzielle Absicherung der Familie

Betriebliche Altersvorsorge 3) Funktionen der BAV Bindung des MA an das Unternehmen Finanzielle Absicherung des Familienumfeldes des MA Finanzielle Absicherung des Unternehmers Abmilderung der (staatlichen) Pensionslücke Politik reagiert ungenügend (Verwässerung Pensionsreform 2004, Hacklerregelung, Invaliditätspension)

Betriebliche Altersvorsorge 4) Conclusio Hauptüberlegung: Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen Zentrale Frage: Nützt die BAV der Zufriedenheit des MA und damit dem Erfolg des Unternehmens ? Steuerliche Überlegungen dienen ausschließlich zur Optimierung der BAV Steuerliche Überlegungen keinesfalls als Begründung für eine BAV verwenden

Betriebliche Altersvorsorge Direkte Leistungszusage Was soll die Pensionszusage leisten? Pensionsanspruch Begünstigter Abgestimmt auf den kontinuierlichen (!) Unternehmenserfolg und die geplante, langfristige (!) Unternehmensentwicklung Steuerliche Optimierung Berufsunfähigkeitsrente (Burn Out !) in der Pensionszusage ? Witwen-/Waisenpension in der Pensionszusage ?

Betriebliche Altersvorsorge IV Steuerliche Aspekte Zukunftsvorsorge gem § 3 Abs 1 Z 15 EStG Gesetzlich stark beschränkt wird kurz nach Einführung als Selbstverständlichkeit angesehen - geringer Motivationseffekt Sachliche Abgrenzung von Gruppen beachten (Unterscheide vom allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz!)

Betriebliche Altersvorsorge Steuerliche Knackpunkte Bemessungsgrundlage und Begrenzung Pension darf max. 80% des letzten (angemessenen) Aktivlohnes unter Berücksichtigung von Pensionskassenanwartschaft erreichen (§ 14 Abs 7 Z 5 EStG 1988) Betriebspension und gesetzliche Pension dürfen 100% des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen ! „Fremdvergleich“ bei nahe stehenden Personen beachten! Äußerst strenge Judikatur und Verwaltungspraxis

Betriebliche Altersvorsorge Dazu 2-stufiges Prüfungsverfahren: 1. Schritt: Ist Angemessenheit dem Grunde nach gegeben ? zB 78jähriger erhält Pensionszusage – Unangemessenheit dem Grunde nach ! zB Junge Studienabsolventin erhält 9 Monate nach Dienstbeginn Pensionszusage Pensionszusage kurz vor Pensionsantritt 2. Schritt: Ist Angemessenheit der Höhe nach gegeben ? Es darf zu keiner Besserstellung gegenüber Aktivzeit kommen Auch andere Unangemessenheitsgründe möglich (zB Missverhältnis Ausmaß Pensionszusage zu Eigenkapitalausstattung)

Betriebliche Altersvorsorge Konsequenz einer Unangemessenheit Dem Grunde nach: Betriebsausgaben (Rückstellung!) werden zur Gänze nicht anerkannt – keine KöSt-Ersparnis ! Der Höhe nach: Der unangemessene Teil der Rückstellung wird nicht anerkannt – für diesen Teil keine Köst-Ersparnis Gemeinsame Konsequenz: Es liegt eine Verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) vor – Vorschreibung von 25% KESt !

Betriebliche Altersvorsorge d) Beitragsorientierte Pensionszusage Grundsätzlich sagt Unternehmer die Bezahlung von bestimmten Prämien zu, es wird keine fixe Pensionsleistung versprochen Kalkulierbarkeit für Unternehmer gegeben Erstmals weitgehende Rechtssicherheit durch EStRl-Wartungserlass gegeben

Betriebliche Altersvorsorge Steuerliche Anerkennung laut EStRl gegeben, soweit garantierte Rentenleistung aus einer Rentenversicherung vorliegt Versicherungsmathematische Rückstellung darf sich nur auf garantierte Rentenleistung beziehen ! Kapitalversicherungen nur dann, falls Kapitalgarantie und Verrentungsbestimmungen vertraglich festgelegt Fraglich könnte Bewertung der Rückdeckungsversicherung sein, wenn Rückstellung nur noch auf garantierten Rentenwert abstellt Wesentlicher Unterschied zur leistungsorientierten PZ ist somit das Abstellen auf die garantierte Rentenleistung einer Rentenversicherung

Betriebliche Altersvorsorge Prämienmodell Durch die neuen EStRl bietet sich Prämienmodell an: Basisgehalt Bei Erreichen bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen wird Prämie in Form einer Einmalzahlung in die Rentenversicherung geleistet Lohnnebenkostenfrei! Kennzahlen müssen eindeutig und nachvollziehbar sein und von Mitarbeiter durch seien Leistung beeinflussbar sein ! (Motivationseffekt!)

Betriebliche Altersvorsorge e) Regelmäßiger Wartungsbedarf Persönliche Situation (insbesondere bei Familienbetrieben) Zinssätze/Renditeerwartungen Sterbetafeln Steuerliche Rahmenbedingungen (Bsp. Pensionsabfindung, beitragsorientierte Pensionszusage) ? Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen (Pensionsreform - Pensionsalter)

Betriebliche Altersvorsorge Kontakt: Dr. Heimo Czepl, MAS WP/StB/UB Czepl & Partner Steuer- und Unternehmensberatungs GmbH & Co KG Dr. Gaisbauerstr. 7 4560 Kirchdorf 07582/62043-0 office@czepl.at www.czepl.at