Novelle - Recycling-Baustoffverordnung

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 Präsentation transkript:

Novelle - Recycling-Baustoffverordnung Sitzung der ARBEITSGRUPPE BAURESTMASSEN am 22.11.2016

1. Inkrafttreten und Geltungsbereich Recycling-Baustoffverordnung in Kraft seit 01.01.2016 Novelle zur Recycling-Baustoffverordnung in Kraft seit 28.10.2016 Die Verordnung ist u.a. anzuwenden für… … jede Abbruchtätigkeiten, bei der Bau- und Abbruchabfälle anfallen, dazu zählen Teilabbruch, Umbau, Renovierung, Sanierung, Reparatur, Abbauarbeiten etc) 2

2. zentrale Änderungen aufgrund der Novelle Anhebung der Schwelle für schad- und störstofforientierenden Rückbau von derzeit 100 to auf zukünftig 750 to -> Erleichterung für kleine Bauvorhaben Erleichterung für Straßenbauvorhaben (Linienbauwerke und Verkehrsflächen) – keine Schad- und Störstoffstofferkundungen für Linienbauwerke und Verkehrsflächen Trennpflicht – „in jedem Fall sind Bodenaushubmaterial, mineralische Abfälle, Ausbauasphalt, Holzabfälle, Metallabfälle, Kunststoffabfälle und Siedlungsabfälle vor Ort voneinander zu trennen“

2. zentrale Änderungen aufgrund der Novelle Ausdehnung der zulässigen Einsatzbereiche : - keine Einschränkung mehr für Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-A - Verwendungsverbote nach wie vor für Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-B - im und unmittelbar über dem Grundwasser (NEU! Streichung des HGW100) - wasserrechtliche Bewilligung für den Einsatz des Recycling-Baustoffs möglich - Einbau unter gering durchlässigen, gebundenen Deckschicht Neufassung des Anhanges 6 – Aufzeichnungs- und Meldepflichten

3. Bautechnische Verwertung vor Ort - § 10 a NEU Mineralische Abfälle aus einem Abbruch (ausgenommen von Linienbauwerken), bei dem insgesamt nicht mehr als 750 t Abbruchabfälle anfallen, können ohne analytische Untersuchung … auf derselben Baustelle, auf der die Abfälle angefallen sind, bautechnisch verwertet werden, sofern durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreinigungen enthalten. Keine Einbau - im und unmittelbar über dem Grundwasser und - in Oberflächengewässern! alternatives Qualitätssicherungssystem?

3. Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen Deutliche Reduzierung diverser Parameter für die Analytik von Recycling-Baustoffen und Anpassung der Grenzwerte [   Qualitätsklasse Parameter Einheit U‑A U‑B Eluat bei L/S 10 pH-Wert 7,5 ) bis 12,5 ) el. Leitfähigkeit mS/m 150 2) ) 150 2) 3) Chrom ges. mg/kg TM 0,60 (0,30) 1,0x) Kupfer 1,0 (0,60) 2,0  Nickel 0,40  0,60 Vanadium 0,50 Ammonium-N 4,0 8,0 Chlorid 800 1 000 (800)  Nitrat-N 100  130 Nitrit-N 2,0 (1,0) Sulfat 2 500 6 000 (4000) TOC 100 200 Gesamtgehalt Blei 150 (100) 150/500 (100) 90/300 90/700  Kupfer 90/500 Nickel 60/100) 60 Quecksilber ) 0,70 Zink 450 KW-Index ) ∑16PAK (EPA) 12,0 20 Verunreinigung FL ) cm3/kg ≤ 4 (3) ≤ 5

FAQ´s zum ALSAG in der Baupraxis Sitzung der ARBEITSGRUPPE UMWELTMANAGEMENT am 10.03.2016

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Heinz Löderle www.projekt-partner.at