Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrumente für Hochschulen Prof. Dr. Frank Ziegele CHE Centrum für Hochschulentwicklung Fachhochschule Osnabrück
Vorbemerkungen Fokus auf Zielvereinbarungen (ZV) als hochschulinternes Steuerungs- instrument (Ebene Leitung – FB) Erfahrungen aus CHE- Projekten (TUM, RUB, FHM, Uni Bremen, ...)
Vorbemerkungen Referenzpunkte: Umsetzung der Ideen des New Public Management, Praxistauglichkeit es geht also um Steuerung durch Verträge, Managementfragen
im Folgenden Beschreibung von Anforderungen, die bestimmen, ob ZV ein wirksames Steuerungsinstrument sein können (dabei Beispiele aufgegriffen)
Mindestanforderungen erfüllen, ZV muss methodische Mindestanforderungen erfüllen, um „Mehrwert“ zu erzeugen. Partnerschaft durch Gegenstrom (Phasen Busche!) Koppelung mit strategischer Planung Leistung-Gegenleistung in Beziehung Transparenz, schriftl. Fixierung, Unterschriften Verbindlichkeit, Prüfbarkeit Ergebnisorientierung
Anforderung 2 dezentrale vs. zentrale Ziele/Strategien ZV haben ein breites Anwendungsfeld. Es ist daher eine klare Priorität und Abstimmung in Bezug auf den Einsatzzweck nötig. Grundfunktionen Zielorien- tierung-Kultur-Autonomie- Finanzierung dezentrale vs. zentrale Ziele/Strategien verhandlungsbasiert vs. textbasiert Grundfinanzierung vs. Innovationsförderung
Anforderung 3 strukturierter Gegen- stromprozess ZV sollten auf bereits entwickelte und erprobte „Werkzeuge“ zurückgreifen. strukturierter Gegen- stromprozess Raster für ZV (formal, nicht inhaltlich) Zielebenen adäquate Integration Maßnahmen Belohnung Ziel- verfolgung/-erreichung Finanzierungstechniken
Anforderung 4 Komplementarität zur Finanzierungsformel ZV müssen in das hochschulinterne Management konsistent eingebunden sein. Komplementarität zur Finanzierungsformel Einordnung in Gesamt- konzepte (z.B. BSC) Schaffung Handlungs- orientierung, z.B. Evaluation Abstimmung auf Entwick- lungsstand (z.B. bzgl. strateg. Planung) organisatorische Voraus- setzungen (erw. HSL, Fak.- entwickler, Stellung Dekane) Controlling
Anforderung 5 Mindestentwicklungs- niveau Begleitmaßnahmen wie Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die Akzeptanz und Vertrauen in Bezug auf ZV sichern. Mindestentwicklungs- niveau Begleitmaßnahmen wie Workshops, interne Weiterbildung „package deals“ bei Einführung Spielregeln für den Prozess, keine Änderung
Anforderung 6 Zeitplanung, dichter Prozess symbolische Akte (z.B. Im ZV-Prozess ist „Prozess- management“ erforderlich, damit das Verfahren verlässlich und effizient abläuft. Zeitplanung, dichter Prozess hinreichend Zeit für Erarbei- tung in dezentralen Einheiten symbolische Akte (z.B. in den FB gehen) Hilfestellungen für dezentrale Einheiten Rückkoppelungs- schleife Entwürfe Gleichbehandlung
Anforderung 7 staatliche ZV: Konsistenz staatliche ZV: Ignorie- Bei der Gestaltung von ZV ist auf bestehende Rahmenbedingungen zu achten. staatliche ZV: Konsistenz staatliche ZV: Ignorie- ren, Gegenkonzept andere Kontrakte, Bindungen Fächerkulturen zulassen (z.B. bei Raster, Sprache)
Anforderung 8 individuelle ZV Berufungsverein- barungen In der Hochschule sollten über die Beziehung Leitung-FB/Fak. hinaus Einsatzmöglichkeiten für ZV erwogen werden. individuelle ZV Berufungsverein- barungen fachbereichsinterne Vereinbarungen ZV mit Studentenwerk horizontale ZV (andere FB/Fak., Werkstätten ...) externe Kooperations- vereinbarungen
Schlussbemerkungen Erfolg von Kontraktmanagement hängt vom „institutional design“ ab keine Einheitsmodelle/-empfehlungen, normative Entscheidungen unverzichtbar Entwicklungen auf Erfahrungen aufbauen, genügend vorhanden
Schlussbemerkungen Abstimmung/Integration zwingend, ZV nicht isoliert betrachten „harte“ und „weiche“ Gestaltungsfragen gleichermaßen wichtig
Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrumente für Hochschulen Prof. Dr. Frank Ziegele CHE Centrum für Hochschulentwicklung Fachhochschule Osnabrück