Ursprünglicher Biotoptyp:

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Ursprünglicher Biotoptyp: Beispiel Waldumbau in Auenbereichen Ursprünglicher Biotoptyp: Fichtenforst (WZF), Wertstufe 2 Hybridpappelforst, Wertstufe 3, Flächengröße: 5 ha, bzw. 1,2 ha Zielbiotope: „Erlen-Eschen-Auwald der Talniederungen (WET)“ sowie „Sonstige naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer, (SEZ)“ , Wertstufen 4, bzw. 5

Planskizze Entwicklung naturnaher Auenbereiche an der Böhme Vereinbarte Maßnahmen: Nördliches Flurstück: Entwicklung von Auwald (Erle, Eiche, Ulme) durch Naturverjüngung, bzw. Pflanzung. Erhalt von alten Eichen als „Habitatbäume“. Weitere forstliche Nutzung grundsätzlich möglich. Südliches Flurstück: Anlage von Feuchtbiotopen, naturnahe Entwicklung der Restfläche (Sukzession)

Ursprünglicher Biotoptyp: Beispiel Grünlandextensivierung Ursprünglicher Biotoptyp: Sonstiges feuchtes Intensivgrünland (GIF) Wertstufe 2. Flächengröße: ca. 3 ha Zielbiotoptyp: Artenarmes Extensivgrünland (GIE), Wertstufe 3. Vereinbarte Maßnahmen: Dauergrünland, Vernässung einer Teilfläche, kein Kunstdünger, keine Pestizide, Viehbesatz 1 GVE/ ha. Alternativ 1-schürige Mahd, frühester Mahdtermin Mitte Juli.

Ursprünglicher Biotoptyp: Sandacker( AS), Wertstufe 2. Beispiel Grünlandentwicklung aus Acker Ursprünglicher Biotoptyp: Sandacker( AS), Wertstufe 2. Flächengröße ca. 8 ha Zielbiotoptyp: Trockener Borstgrasrasen tieferer lagen (RNT), Wertstufe 5. Vereinbarte Maßnahmen: Umwandlung von Acker in Magerrasen, dauerhafte Erhaltung des Borstgrasrasens, Düngemittel- und Pestizidverzicht, 25 jährige Pflege.

Ursprüngliche Biotoptypen: Grünland, bzw. Acker, Wertstufe 2 Gehölzpflanzungen Ursprüngliche Biotoptypen: Grünland, bzw. Acker, Wertstufe 2 Zielbiotoptypen: Naturnahes Feldgehölz (HN), bzw. Obstwiese (HO) oder Laubwald Wertstufen 3-4 Vereinbarte Maßnahmen: Pflanzung und dauerhafte Erhaltung von Feldgehölzen, Obstwiesen, bzw. Laubwäldern. Zeitlich begrenzte Pflegevereinbarungen.

Umsetzungsschritte Vertragliche Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Naturschutzstiftung Heidekreis Eintragung der vereinbarten (dauerhaften) Maßnahmen, bzw. Ziele in das Baulastenverzeichnis des Heidekreises. Einmalige Entschädigungszahlung aus Ersatzgeldern des Heidekreises, bzw. der Naturschutzstiftung an den Grundstückseigentümer. Zahlung ist abhängig von Wertverlust (Verkehrswert) der Fläche nach Nutzungsänderung. Bei notwendigen Pflegemaßnahmen zusätzliche Vereinbarung zu Art, Umfang und finanzieller Entschädigung der Pflegemaßnahmen.