Abzugsposten u. Freigrenzen bei

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 Präsentation transkript:

Abzugsposten u. Freigrenzen bei Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererk Pauschale Betriebsausgabe 75,00 p. M. 900,00 p. J. Taggelder über 4 Stunden 26,40 p. Tag Taggelder bis 4 Stunden 13,20 p. Tag Einkommensteuerfreibetrag 730,00 p. J.

Freigrenzen für die Meldung der LL an das Finanzamt § 109a EStG – Freigrenze 450,00 einzelne Leistung § 109a EStG – Freigrenze 900,00 p. J. § 109a EStG – gilt nur für Vortragende / Ausbildner nicht für den „normalen“ Bergretter welcher nur km-Geld erhält

Meldepflicht § 109a EStG Finanzamt durch LL nur für Vortragende / Ausbildner z. B. Abhaltung Erste Hilfe Kurs Dauer: 3 Tage – à 200,00 600,00 KM 60 x 0,42 25,20 Gesamtüberweisung 625,20 Abzug pro Monat 75,00 Abzug pro Tag über 4 Stunden 26,40 x 3 Tage 79,20 Berechnungsergebnis 471,00 Meldepflichtgrenze bei einz. Leistungen 450,00 Somit Meldung an Finanzamt !

Meldepflicht § 109 Finanzamt durch LL nur für Vortragende / Ausbildner z. B. Abhaltung Einsatzleiterkurs Dauer: 2 Tage – à 200,00 400,00 KM 60 x 0,42 25,20 Gesamtüberweisung 425,20 Abzug pro Monat 75,00 Abzug pro Tag über 4 Stunden 26,40 52,80 Berechnungsergebnis 297,40 Meldepflichtgrenze bei einz. Leistungen 450,00 Somit keine Meldung an Finanzamt !

Meldepflicht § 109 Finanzamt z. B. Abhaltung 4 Einzelkurse pro Jahr Dauer: jeweils 2 Tage – à 200,00 1.600,00 KM 60 x 0,42 x 4 Kurse 100,80 Gesamtüberweisung 1.700,80 Abzug pro Monat à 75,00 x 12 900,00 Abzug pro Tag über 4 Stunden 26,40 x 4 105,60 Berechnungsergebnis 695,20 Meldepflichtgrenze pro Jahr 900,00 Somit keine Meldung an Finanzamt !

Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuer Vortrags- bzw. Ausbildungshonorare pro Jahr 1.800,00 Kilometergeld bleibt außer Ansatz 0,00 Abzugsposten: Abzug pro Monat à 75,00 x 12 900,00 Abzug 26,40 pro Tag wenn über 4 Stunden = 9 Tage 237,60 Zwischensumme: 662,40 Einkommensteuerfreibetrag p. J. 730,00 Somit keine Erklärung nötig !

Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuer Vortrags- bzw. Ausbildungshonorare pro Jahr 2.800,00 Kilometergeld bleibt außer Ansatz 0,00 Abzugsposten: Abzug pro Monat à 75,00 x 12 900,00 Abzug 26,40 pro Tag wenn über 4 Stunden = 14 Tage 369,60 Zwischensumme: 1.530,40 Einkommensteuerfreibetrag p. J. 730,00 Somit Erklärung nötig !

Sozialversicherungspflicht SV – Geringfügigkeitsgrenze 374,02 p. M. SV – Geringfügigkeitsgrenze 4.488,24 p. J. Zuwendung über 4.488,24 pro Jahr  Meldung bei Sozialversicherung !!