Novelle Gentechnikgesetz – Warum?

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 Präsentation transkript:

Novelle Gentechnikgesetz - Eckpunkte von Union und SPD Heike Moldenhauer

Novelle Gentechnikgesetz – Warum? GenTG I: seit 4. 2. 2005 in Kraft GenTG II: seit 22. 3. 2006 in Kraft Handlungsbedarf durch Koalitionsvertrag (11/ 2005): Förderung der Agro-Gentechnik in Forschung und Anwendung „Das Gentechnikrecht soll den Rahmen für die weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen setzen.“ 24. 11. 2006: Eckpunktepapier der Union veröffentlicht 29. 1. 2007: Stellungnahme der SPD zur angestrebten Novelle des Gentechnikgesetzes veröffentlicht

Haftung bei kommerziellem Anbau Gesamtschuldnerische, verschuldensunabhängige Haftung bleibt Union: Entschädigung für verunreinigte Ernten erst ab 0,9 Prozent SPD: Entschädigung auch unterhalb von 0,9 Prozent GVO-Gehalt von Ernten muss unterhalb von 0,5 Prozent bleiben, damit sichergestellt ist, den Kennzeichnungswert von 0,9 Prozent zu unterschreiten

Haftung bei experimentellen Freisetzungen Union: Entschädigung soll sich auf den unmittelbaren Nachbarn beschränken, d.h. nur auf die Ernte, nicht auf die Produkte, die daraus gewonnen werden SPD: für unmittelbare und mittelbare Schäden muss der Verursacher haften Union: Staat soll für Schäden aus Freisetzungen aufkommen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden SPD: Keine öffentlichen Mittel für Haftungsfälle Union: verunreinigte Ernteprodukte industriell oder thermisch nutzen SPD: verunreinigte Ernteprodukte müssen sicher vernichtet werden, das ist bei industrieller Verarbeitung oder Biogasanlagen nicht notwendig der Fall – deshalb: thermische Verwertung

Standortregister Union: Gemarkung statt Flurstück veröffentlichen Gentech-Anbauer müssen unmittelbaren Nachbarn informieren SPD: Standortregister in seiner jetzigen Form erhalten Informationspflicht des Gentech-Anbauers gegenüber seinen Nachbarn

Abstandsregelungen Ausschließlich für Mais Union: 50 m (BMBF), 150 m (BMELV) SPD: 300 m Union: Abstand nur, wenn Mais als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird Keine Abstände für Mais, der als nachwachsender Rohstoff verwendet wird Zulässigkeit privater Absprachen zur Reduktion der Abstände SPD: keine Differenzierung nach Anbauzweck Keine privaten Absprachen Beide Parteien sehen keine Abstände zu Naturschutzgebieten vor

SPD - Forschung Koexistenzforschung: Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette Förderung von smart breeding Vereinfachtes Verfahren soll beibehalten werden Freisetzungen: Datenbank mit allen freigesetzten Events (Linien) Monitoring muss für gesamte Kette inklusive Nachbarschaft und Lebensmittelkette präzisiert werden Kontrolle dreifacher Mindestabstand zur Freisetzungsfläche Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Evaluation der Effizienz öffentlich eingesetzter Mittel

SPD: Gute fachliche Praxis / Koexistenz Koexistenz ist keine Frage von Schwellenwerten, deshalb ist der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent keine Meßlatte Ziel: „unbeabsichtigtes Vorhandensein von GVO in anderen Produkten verhindern“ Einrichtung Gentechnikfreier Regionen auf regionaler Ebene Forderung nach Koexistenzmonitoring – Funktioniert Koexistenz? Durchführung von Tests in dreifachem Sicherheitsabstand durch GVO-Anwender Prüfen, ob Gentech-Rapsanbau verboten werden soll

SPD: EU-Recht modernisieren Saatgutgrenzwert: 0,1 Prozent Kennzeichnung tierischer Produkte Einrichtung Gentechnikfreier Regionen verbindlich Zulassungsverfahren transparenter gestalten Nachweismethoden von GVO verbessern: schnellere Entdeckung von in der EU nicht zugelassenen GVO

Weiteres Vorgehen von Union und SPD Verständigung auf: Prüfung: Positivkennzeichnung gentechnikfrei erzeugte Lebensmittel Fachtagung Sicherung gentechnikfreie Landwirtschaft und Koexistenz, darauf: Klärung Umgang mit Schäden unterhalb von 0,9 Prozent Klärung Umgang mit mittelbaren Schäden Klärung Umgang mit Kosten für gentechnikfreie Landwirtschaft (Tests, Trennung der Ernten, Lagerung, Verarbeitung) Eckpunkte in der Ressortabstimmung, unklar, wann sie ins Kabinett kommen