„audit familiengerechte hochschule“ an der Fachhochschule Südwestfalen

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Modul 1: Vereinbarkeit von Familie, pflege und Beruf
 Präsentation transkript:

„audit familiengerechte hochschule“ an der Fachhochschule Südwestfalen Mit Nachhaltigkeit und Kontinuität zu einer besseren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie  Vorbereitende Workshops Sept.-Nov. 2012 Erarbeitung von Rahmenbedingungen, Handlungszielen und Maßnahmen  Festlegung der Zielvereinbarung: 14.03.2013  Zertifikats-Erteilung: 29.05.2013  Jährliche Berichterstattung (2014/2015) Kontinuierliche Dokumentation der Umsetzung  Re-Auditierung (2016) Prüfung der Umsetzungsergebnisse, weitere hochschulspezifische Ziele und Maßnahmen, Verstetigung des Themas Vereinbarkeit an der FH  Bestätigung des Zertifikats

Familiengerechte Hochschule: Handlungsfelder (Auszug) Erhöhung der Präsenz des Themas Familie an der Hochschule Zur Familie zählen alle Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder die miteinander verwandt sind (auch „angeheiratete“ Angehörige) Familienaufgaben sind Kindererziehung und Pflege von Angehörigen Bereitstellung kontinuierlicher und umfassender Informationsmöglichkeiten für alle Hochschulangehörigen (Homepage, Impuls, Facebook, Flyer „Studieren mit Kind“) Etablierung von Studierendencoaches Service für Familien Familienbüro als zentrale Anlaufstelle für Informationen, Ferienbetreuung, Familienfreundliche Strukturen (Wickeltische, Stillzimmer), Öffnung der Gesundheitsangebote für Familienangehörige Weitere Informationen auf: www.fh-swf.de/familienfreundlichehochschule

Pflege von Angehörigen Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt immer mehr an, bereits heute ist die Zahl der Pflegebedürftigen höher als die der Kinder unter 3 Jahren:

Pflegezeitgesetze Pflegezeitgesetz (seit 2008) = Recht Kurzfristige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Tage bei unerwartetem Eintritt einer Pflegesituation, ohne Vorankündigung und ggf. Lohnfortzahlung nach § 616 BGB Pflegezeit bis zu 6 Monate, Vorankündigung 10 Tage, keine Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz Familien-Pflegezeitgesetz (seit 2012) = Vereinbarung mit Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung Gehaltsaufstockung um die Hälfte des reduzierten Arbeitsentgelts während der Familienpflegezeit Maximale Dauer der Familienpflegezeit sind 24 Monate. Darauf folgt die Nachpflegezeit, in der die Lohnvorauszahlung abgegolten wird. Kündigungsschutz

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

Einige Fragen zum FPfZG Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Familienpflegezeit Ist mehrfache Familienpflegezeit möglich? Ja, jedoch erst nach dem Ende der Nachpflegephase. Aufstockung der Wochenstunden, um den Gehaltsvorschuss schneller nachzuarbeiten ist möglich, muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden Befristete Beschäftigte / Auszubildende Der Gehaltsvorschuss muss während der Laufzeit eines befristeten Arbeits-  oder Ausbildungsverhältnisses wieder abgegolten werden Rentenansprüche Rentenansprüche bleiben etwa auf dem Niveau der Vollbeschäftigung. Beschäftigte mit geringem Gehalt werden im Einzelfall sogar besser gestellt.

Unterstützungsmöglichkeiten Noch Fragen offen? Wenden Sie sich gerne an das Familienbüro Mitarbeit Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit Ihren Kollegen und Kolleginnen, gerne auch über uns. Anregungen und Ideen Austausch und Vernetzung mit anderen pflegenden Angehörigen Fachhochschule Südwestfalen Familienbüro Haldener Str. 182 58095 Hagen familienbuero@fh-swf.de