im betrieblichen Eingliederungsmanagement

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 Präsentation transkript:

im betrieblichen Eingliederungsmanagement 31.03.2017 Die Prozess-Schritte im betrieblichen Eingliederungsmanagement Thomas Lambert

SGB IX Gesetzesbegründung: „Durch die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten soll ein betriebliches Eingliederungsmanagement geschaffen werden, das durch geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis dauerhaft sichert.“

mit Zustimmung des Betroffenen Betriebliches Eingliederungsmanagement Betroffener 6 Wochen Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen innerhalb eines Jahres Arbeitgeber klärt mit Zustimmung des Betroffenen Ziel weitere Beteiligte SBV BR/PR/MAV Betriebsarzt Integrations- amt IFD Beseitigung Arbeitsunfähigkeit Vermeidung neuer Arbeitsunfähigkeit dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses

Betriebliches Eingliederungsmanagement Jedes Verfahren, das die zu beteiligenden Stellen, Ämter und Personen einbezieht, das keine vernünftigerweise in Betracht zu ziehende Anpassungs- und Änderungsmöglichkeiten ausschließt und in dem die von den Teilnehmern eingebrachten Vorschläge sachlich erörtert werden entspricht den gesetzlichen (Mindest-)Anforderungen an ein BEM. BAG Urteil, 2 AZR 400/08 v. 10.12.2009

BEM - Ablauf 6 Wochen AU Ursachen- Forschung Maßnahmen Abschluss    ~~~~~~~ 6 Wochen AU Ursachen- Forschung Maßnahmen ~~~~~~~ Raum für Ihre Notizen: Abschluss   

Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen Abfrage Personalinformationssystem regelmäßige Auswertung der Krankenstände Notwendige Daten werden der Ansprechperson weitergegeben Filter: Ist BEM sinnvoll? Info an BR/PR/MAV und SBV bei schwerbehinderten Mitarbeitern  durch Arbeitgeber/Personalverantwortlichen

Erstkontakt Aufmerksamkeit des Betriebes signalisieren Erste Infos über BEM/Praxis im Betrieb Bedeutung ihrer/seiner Bereitschaft zur Mitarbeit Hinweis auf Freiwilligkeit Vertrauensbasis aufbauen Schriftlich, mündlich oder persönlich Ansprechpartner wird benannt (Kümmerer) Hinweise auf Datenschutz

Erstkontakt Art des Umgangs mit Daten: Ein Fünftel der Betriebe weist nicht auf Freiwilligkeit hin Ein Drittel informiert nicht über Art, Umfang und Verwendung der Daten In einer Mehrzahl der Betriebe gibt es keine Regelung zur Aufbewahrung der Daten (Quelle: Studie der Universität Köln)

Das Erstgespräch - Info- und Analysegespräch Vertrauensbasis herstellen Infos über BEM Infos über Zweck des Gesprächs Bereitschaft zur Mitwirkung abklären Infos erhalten über Betriebliche Ursachen der Erkrankung Hauptsächliche Einschränkungen der Leistungsfähigkeit Verbleibende Leistungspotenziale Ziele, Lösungsideen und Perspektiven des Mitarbeiters Nächste Schritte vereinbaren

Bereitschaft zur Zustimmung Angst vor Arbeitsplatzverlust Fehlende Transparenz Kenntnisse zum BEM fehlen oder unzureichend Fehlende Regelungen zum Datenschutz Keine „Krankenrückkehrgespräche“, Art der Ansprache, gelungene Kommunikation Wertschätzende Vertrauenskultur (Unternehmensleitlinien, kooperativer Führungsstil, Klima des Vertrauens ...) BEM statt BAM!  Hoffnung auf Arbeitsplatzerhalt

Fallbesprechung - Maßnahme-/Lösungsgespräch Alle verfügbaren und notwendigen Infos zusammenstellen - Qualifikationen - Stärken - Medizinisches Leistungsprofil Maßnahmen planen (stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsversuch, Umschulung, Fortbildung, Arbeitsplatzausstattung …) Notwendige und im Betrieb vorhandene Ressourcen nutzbar machen Maßnahmeplan formulieren

Konkrete Maßnahmen Vereinbarung treffen, die von allen Beteiligten mitgetragen wird: Wer ist verantwortlich für Koordinierung und Kontrolle der Maßnahmen? Anforderungs-/Leistungsprofil wird erstellt Arbeitsplatzanpassung Technische Ausstattung Arbeitsbelastung/Arbeitszeit reduzieren Arbeitsversuch Umsetzung Medizinische/berufliche Reha, Integrationsamt …

Kooperationspartner intern Personalabteilung Betriebsrat/Personalrat/MAV Schwerbehindertenvertretung Arbeitsmedizinischer Dienst Arbeitssicherheit . . . Gleichstellungsbeauftragte Betriebs-Sozialdienst Suchtbeauftragte

Kooperationspartner extern Rentenversicherungsträger Berufsgenossenschaften Krankenkassen Integrationsamt Agentur für Arbeit Integrationsfachdienst Reha-Kliniken Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Hausarzt Gemeinsame Servicestelle

Umsetzung Begleitung des Mitarbeiters Notwendige Korrekturen werden vorgenommen Schwierigkeiten rechtzeitig erkennen und beseitigen Ergebnis feststellen: erfolgreich oder nicht; ggf. weitere Optionen

Auswertung Systematische Dokumentation des Prozesses Bewertung des Einzelfalls nach Abschluss der Maßnahme Regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Beteiligten Befragung der betroffenen Mitarbeiter zum Ergebnis und Prozess Erfassung der Krankheitszeiten nach der Durchführung von BEM Verbesserung oder Beschleunigung des Prozesses Ziel: klare Ergebnisse

Kennzeichen guter BEM-Betriebe Informieren Ihre Beschäftigten regelmäßig über BEM Wohlwollender Kontakt nach 6 Wochen Aufklärung der Mitarbeiter über Freiwilligkeit Aufklärung über Datenschutz Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Bieten zahlreiche Maßnahmen zum BEM an

Wichtige Regelungen in Betriebsvereinbarung Zum Verfahrensablauf Zuweisung von Verantwortlichkeiten Mitwirkungspflichten der Beschäftigten Gewährleistung des Datenschutzes Ergebniskontrolle und Fallauswertung Dokumentation

Zielvereinbarung Voraussetzung für den Erfolg S spezifisch M messbar A anspruchsvoll R realistisch T terminiert

Leistungen des Integrationsamtes 31.03.2017 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Integrationsamt - Leistungen des Integrationsamtes

Aufgaben Integrationsamt Rechtsgrundlage: § 102 Abs. 1 SGB IX Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Kündigungsschutz

Weitere Aufgaben Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement Förderung von Integrationsprojekten Integrationsfachdienste Mitwirken bei Integrationsvereinbarung Schulungen und Inhouse-Veranstaltungen

Ausgleichsabgabe Betriebe ab 20 Beschäftigte 5 % Pflichtplätze 115,00 € (< 5 % bis 3%) 200,00 € (< 3 % bis 2 %) 290,00 € (< 2 %) je unbesetztem Arbeitsplatz

Begleitende Hilfe als

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Rechtsgrundlage: § 102 Abs. 2 SGB IX Sicherung der soziale Stellung Beschäftigung auf geeigneten Arbeitsplatzen mit Entwicklungsmöglichkeiten Wettbewerbsfähigkeit

Fachberatung ... ... durch unsere Expertinnen und Experten vor Ort: Koordinierung Finanzielle Fragen Schulungen Konfliktlösung

Technischer Beratungsdienst (TBD) Empfehlung von Arbeitshilfen und behinderungsgerechten Maschinen Planung und Begleitung von Umbauten behinderungsgerechte Organisation des Arbeitsablaufes Suche nach alternativen Arbeitsplätzen fachtechnische Stellungnahmen

Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz

Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz

Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz

Integrationsfachdienst Vermittlung Vorbereitung von geeigneten schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Integrationsfachdienst Begleitung am Arbeitsplatz Information von Vorgesetzten und Kollegen Problemlösung Krisenintervention

Finanzielle Leistungen Allgemeine Leistungsvoraussetzungen: Schwerbehinderteneigenschaft/Gleichstellung unbefristetes Arbeitsverhältnis/befristetes Arbeitsverhältnis über 8 Wochen Dauer mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit tarifliche oder ortsübliche Entlohnung des schwerbehinderten Mitarbeiters 15 Wochenstunden - Ausnahme: Behinderungsbedingt weniger

Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Rechtsgrundlage: § 26 SchwbAV Zuschüsse und/oder Darlehen für technische Arbeitshilfen behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte Förderung bis 100 %, je nach Lage des Einzelfalles i.d.R Zuschuss (kein Darlehen)

Lohnkostenzuschuss Rechtsgrundlage: § 27 SchwbAV Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dass … sbM ohne fremde Hilfe arbeiten kann sbM seinem Arbeitsentgelt entsprechende Arbeitsleistung erbringen kann Max. 500 € -Höhe der Minderleistung -Entlohnung/Einkommen -Pflichtquote -Alters-/Tarifsicherung 35

Lohnkostenzuschuss ... ... bei Minderleistung Arbeitsleistung wird behinderungsbedingt nicht mehr in vollem Umfang erbracht ab Minderleistung von mindestens 30 % auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich Max. 500 € -Höhe der Minderleistung -Entlohnung/Einkommen -Pflichtquote -Alters-/Tarifsicherung 36

Lohnkostenzuschuss ... ... für Betreuung wenn besondere Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte notwendig ist ab Betreuungsaufwand > 0,5 Stunden pro Tag auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich Max. 500 € -Höhe der Minderleistung -Entlohnung/Einkommen -Pflichtquote -Alters-/Tarifsicherung 37

Lohnkostenzuschuss ... Höchstbeträge bei Minderleistung bis zu 400,00 € monatlich bei personeller Unterstützung (außergewöhnlicher Betreuungsaufwand) bis zu 480,00 € monatlich maximal 40 % des Bruttojahreseinkommens (einschließlich AG-Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung) - bei Altersteilzeit natürlich auch nur Auszahlung eines anteiligen Zuschusses

Leistungen an schwerbehinderte Menschen für technische Arbeitshilfen (§ 19 SchwbAV) zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV)  nur für Beamte und Selbstständige zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (§ 22 SchwbAV)  nur bei berufsbezogener Notwendigkeit  nur für Beamte uns Selbstständige

Leistungen an schwerbehinderte Menschen Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 24 SchwbAV)  Förderung behinderungsgerecht gestalteter Fortbildungsmaßnahmen (keine Umschulung!) in besonderen Lebenslagen (§ 25 SchwbAV) Arbeitsassistenz (§ 17 Abs.1a SchwbAV) zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz (§ 21 SchwbAV)

Haben Sie einen Blick für Probleme im Betrieb !!!

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kvjs.de www. integrationsaemter.de Suchen Sie Ihren zuständigen Integrationsfachdienst: www.ifd-bw.de