WEEE Black Box Europäisches Clearinghouse:

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 Präsentation transkript:

WEEE Black Box Europäisches Clearinghouse: 01.01.2013 WEEE Black Box Europäisches Clearinghouse: Verantwortlich für die Rückerstattung von Entsorgungskosten, welche bei deutschen Herstellern, als Vertragspartner der LARS GmbH, von entsorgungspflichtigen Lampen nach dem ElektroG bezahlt wurden. Dieses gilt nur für nachweislich getätigte Exportgeschäfte mit den betroffenen Lampen. Eine freiwillige Dienstleistung der Vertragspartner von LARS ! Thank you very much.... Ladies and gentlemen, Buenos dia Bom dia God morgen Good morning Guten Tag Or, like we say in munich: „Grias euch“ It`s a great pleasure to be here and i hope to start a real good project today! I`d like to introduce you CCR Logistics from Munich / Germany

In Verkehr Bringung / Berechnung der Entsorgungskostenpauschale LARS 1. 2. Meldung der monatlich in Verkehr gebrachten Lampenmengen und Netto-Gewichte je Marke durch den Hersteller an das LARS-WEEE Black Box Internet-portal (jeweils bis zum 10. des Folgemonats) Verrechnung der Entsorgungskostenpauschale abzüglich Skonto Hersteller

Nachweis der Bezahlung der Entsorgungskostenpauschale LARS 3. 4. Exporteure weisen nach, dass sie Lampen einer bestimmter Marke von einem bestimmten deutschen Hersteller bezogen haben und die Entsorgungskostenpauschale bezahlt wurde Exporteur und LARS schließen Nutzervertrag Exporteure (nur Hersteller-Direktkunde)

(nur Hersteller-Direktkunde) Prüfung der Dokumente LARS 6. Exporteur (nur Hersteller-Direktkunde) Prüfung, ob exportierte Lampen einer bestimmten Marke bei einem bestimmten Hersteller gekauft und die Pauschale bezahlt wurde Prüfung des Exportnachweises Prüfung der Empfangsbestätigung des Kunden bzw. der schriftlichen Bestätigung des Exporteurs 5. 5. Exportnachweis für exportierte Menge je Hersteller und Marke Kunde (Importeur) im EU-Ausland zur Trittbrettfahrerkontrolle Im nicht-EU-Ausland keine Nennung des Kunden erforderlich WEEE Black Box

Rückerstattung der Entsorgungskostenpauschale LARS 7. 8. Gutschrift Menge x Entsorgungskostenpauschale abzüglich 3% Skonto Abzüglich € 6,- pro Gutschrift Abzüglich € 2,50 pro zu prüfenden Dokument Freigabe WEEE Black Box Exporteur (nur Hersteller-Direktkunde)

Notwendige Dokumente Nachweis, dass exportierte Lampen bei einem bestimmten Hersteller mit einer bestimmten Marke gekauft wurden und die Entsorgungs- kostenpauschale bezahlt wurde. (PoP = proof of payment) Exportnachweis mit Angabe des Herstellers und der Marke und der Menge (PoE = proof of export) Kunde (nur im EU-Ausland) zur Trittbrettfahrerkontrolle Empfangsbestätigung des Empfängers per E-mail (nur EU-Ausland) oder schriftliche Bestätigung des Exporteurs über die Richtigkeit WP Testat bis zum 15.02. des Folgejahres, welches die Richtigkeit aller Exporte des Vorjahres pro Hersteller bestätigt. Das Testat muss den Anforderungen der EAR genügen

Ihre Ansprechpartner: Hans-Joachim Beuermann Geschäftsführer der LARS GmbH Tel +49 (0) 40 31112-188 Fax +49 (0) 40 31112-608 Mail beuermann@lars-recycling.de Thomas Mayerhöffer Prokurist der LARS GmbH Tel +49 (0) 40 61135-628 Fax +49 (0) 40 61135-110 Mail thomas.mayerhoeffer@lars-recycling.de