Die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) Dr. Josef Kandlhofer 20.11.2013
Warum ELGA? „Öffentliches Interesse“ an der Umsetzung von ELGA entsteht durch das fragmentierte Gesundheitssystem Organisations- und sektorenübergreifende Behandlungs- und Betreuungsprozesse, Beteiligung mehrerer Gesundheitsdienste Sicherung des organisationsübergreifenden Informationsflusses Aktuelles Wissen zum Patienten stärkt die Qualität von diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen und hebt die Prozess- und Ergebnisqualität im Behandlungsablauf Vor-Befunde und Medikation stehen „online“ zur Verfügung Vermeidung von Patientenbelastung durch Doppeluntersuchungen und Mehrfachverordnungen Patienten müssen ihre Gesundheitsinformationen nicht „verwalten“ ELGA-Standards für Dokumente: rasche Lesbarkeit, gezieltes Auffinden wesentlicher Informationen, direkte Übernahme
Information / Kommunikation heute …
Information / Kommunikation mit ELGA
Was ist ELGA? Ein modernes elektronisches Informationssystem, mit dessen Unterstützung: vorhandene Befunde und Verordnungen patientenbezogen gebündelt werden, die Gesundheitseinrichtungen über bestehende Netze (Healix, GIN/e-card etc.) miteinander verbunden werden, berechtigte Gesundheitsorganisationen auf Gesundheitsdaten zugreifen können und damit über einheitlich strukturierte Informationen verfügen, Patienten über ein ELGA-Portal auf ihre eigenen Gesundheitsdaten steuernd zugreifen können und durch ein Protokoll über die Zugriffe der Gesundheits- einrichtungen auf ihre Daten informiert sind sowie die Informationsschnittstellen im österreichischen Gesundheitssystem überbrückt werden
ELGA-Gesetz – Eckpunkte I Beschluss November 2012, in Kraft seit 1.1.2013 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 Patientenautonomie Differenzierte Opt-out-Möglichkeiten (Freiwilligkeit) Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten Einsicht in das Zugriffsprotokoll über ein ELGA-Bürgerportal Schaffung von Serviceeinrichtungen ELGA-Hotline (seit 1.7.2013 unter Tel: 050 124 4411 erreichbar) Widerspruchsstelle (ab Jänner 2014) Ombudsstelle
ELGA-Gesetz – Eckpunkte II „ELGA-GDA“ sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen Gesetzlich ausgenommen sind Ärzte mit behördlichen Aufgaben, Betriebsärzte/Arbeitsmediziner, Ärzte von Versicherungen Explizites Verwendungsverbot für bestimmte Personen und Institutionen wie Arbeitgeber, Personalvermittler u.ä. Gesonderte Regelung für „Doppelrolle“ Arbeitgeber/GDA Ohne „Identifikation des Bürgers“ (technischer Nachweis des Behandlungs-/Betreuungskontextes) kein Zugriff auf ELGA z.B. über „Stecken“ der e-card, Bürgerkarte, Aufnahme in Krankenhaus-IT
ELGA-Gesetz – Eckpunkte III Berechtigte GDA haben Zugriff für einen begrenzten Zeitraum 28 Tage Zugriff für behandelnden Arzt 2 Stunden für Apotheker Individuelle Steuerung durch den Patienten Verlängerung durch Patienten für den „Arzt des Vertrauens“ Der Zugriff kann dem GDA im Einzelfall verwehrt werden
ELGA-Gesetz – Eckpunkte IV Zeitlich gestaffelte Speicherpflicht für ausgewählte Dokumente durch bestimmte Fachrichtungen und Institutionen Entlassungsbrief aus dem Krankenhaus (ärztlich und pflegerisch), Laborbefund, Radiologiebefund Medikation Struktur und Format sind vorgeschrieben, Datenstrukturqualität im Zeitverlauf steigend Harmonisierung weiterer Dokumentenklassen in Arbeit, die in der Folge per Verordnung mit Übergangsfristen verbindlich gemacht werden
ELGA-Gesetz – Eckpunkte V Abruf der Dokumente unter Beachtung der Berufsgesetze (z.B. Sorgfaltspflicht entsprechend Ärztegesetz, Apothekenbetriebsordnung) und der Teilnehmerrechte Speicherdauer (der Verweise) in ELGA 10 Jahre für e-Befunde 1 Jahr für e-Medikation
ELGA-Gesetz – zeitliche Eckpunkte Bürger-Portal (V1 Teilnehmerrechte), Ombudsstelle, Widerspruchsstelle Bürger-Portal (V2), e-Medikation, e-Befund, KAKuG-Krankenanstalten, AUVA-Krankenanstalten, Pflege-Einrichtungen Vertrags-Ärzte, Gruppenpraxen, selbstständige Ambulatorien, Apotheken Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, medizinische Register, Private Krankenanstalten Verordnungs-ermächtigung für Testphasen zu beachten! ‘12 2013 2014 2015 2016 2017 Zeit
Architekturkomponenten Zusammenfassung Zentrale Komponenten Zentraler Patientenindex Gesundheitsdiensteanbieter-Index Berechtigungssystem Protokollierungssystem mit Fraud Detection Portal Dezentrale Datenspeicher (ELGA-Bereiche) Anbindung div. Register Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten Medizinische Register (Herzschrittmacherregister, Implantatregister) Anwendungen e-Medikation zukünftig auch (vorbehaltlich Beschlüsse): e-Impfpass e-Mutter-Kind-Pass etc.
ELGA in den nächsten 5 Jahren 01.01.2014 Opt-Out ermöglicht 01.01.2015 Fonds-KA, AUVA-KA, Pflegeeinr. angebunden, e-Med bereit 01.07.2016 Niedergelassener Vertragsbereich angebunden 01.01.2017 Private Kranken-anstalten angebunden 2013 2015 2014 2016 2017 Gesamtarchitektur Teilnahme- und Nutzungsbedingungen Weitere Rahmenbedingungen Portal V1 & Widerspruchsstelle
ELGA in den nächsten 5 Jahren 01.01.2014 Opt-Out ermöglicht 01.01.2015 Fonds-KA, AUVA-KA, Pflegeeinr. angebunden, e-Med bereit 01.07.2016 Niedergelassener Vertragsbereich angebunden 01.01.2017 Private Kranken-anstalten angebunden 2013 2015 2014 2016 2017 Zentrale Komponenten fertigstellen und freischalten e-Medikation fertigstellen Aufbau & Anbindung der ELGA-Bereiche Anbindung Fonds- und AUVA-Krankenanstalten Anbindung von Pflegeeinrichtungen
ELGA in den nächsten 5 Jahren 01.01.2014 Opt-Out ermöglicht 01.01.2015 Fonds-KA, AUVA-KA, Pflegeeinr. angebunden, e-Med bereit 01.07.2016 Niedergelassener Vertragsbereich angebunden 01.01.2017 Private Kranken-anstalten angebunden 2013 2015 2014 2016 2017 Vorbereitung und Rollout niedergelassene Vertragsärzte, Apotheken, selbstständige Ambulatorien
ELGA in den nächsten 5 Jahren 01.01.2014 Opt-Out ermöglicht 01.01.2015 Fonds-KA, AUVA-KA, Pflegeeinr. angebunden, e-Med bereit 01.07.2016 Niedergelassener Vertragsbereich angebunden 01.01.2017 Private Kranken-anstalten angebunden 2013 2015 2014 2016 2017 Vorbereitung und Rollout private Krankenanstalten
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Josef Kandlhofer 20. November 2013