Plaßschule - Schulpflegschaft

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 Präsentation transkript:

Plaßschule - Schulpflegschaft Herzlich Willkommen

Plaßschule - Schulpflegschaft Mitwirkung der Eltern in der Schule

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Mitwirkung in der Schule ist durch das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) geregelt umfasst Regelungen für die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und Lehrern beschreibt Rechte und Aufgaben, sowie Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern in der Schule legt die Gremien der Mitwirkung fest

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Schulkonferenz Schulpflegschaftsvertreter (6 Personen) Lehrervertreter (6 Personen) Schulpflegschaft Lehrerkonferenz Klassenpflegschafts- Vorsitzende (2 Pers.) Lehrer Eltern: Klassenpflegschaft

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Klassenpflegschaft: besteht aus allen Eltern der Schüler/-innen einer Klasse wählt Klassenpflegschaftsvorsitzenden und -vertreter zu Beginn eines jeden Schuljahres wählt Vertreter für die Klassenkonferenz dient dem Interessensaustausch der Eltern

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Klassenpflegschaft: ist an der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Klasse beteiligt Typische Beratungsgegenstände: Hausaufgaben und Klassenarbeiten Feste und Feiern Schulwanderungen und Schulfahrten Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Betreuung von Schülern vor und nach dem Unterricht Fragen des Lernklimas und der Disziplin in der Klasse Mitarbeit von Eltern

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Klassenpflegschaft: Die Pflegschaft kann über diese Arbeit auch unter sich beraten Beteiligung bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte deren Vorsitzende vertreten die Interessen der Eltern der Klasse in der Schulpflegschaft

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Schulpflegschaft: besteht aus allen Klassenpflegschafts-vorsitzenden, deren Vertretern, zusätzlich die Schulleitung und deren Stellvertreter wählt einen Schulpflegschaftsvorsitzenden und dessen Stellvertreter wählt die Elternvertreter für die Schulkonferenz und Fachkonferenzen vertritt die Interessen aller Eltern der Schule

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Schulpflegschaft: vertritt die Interessen aller Eltern der Schule bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit Antragsrecht für die Schulkonferenz Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der OGS

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Schulkonferenz: besteht zu gleichen Teilen aus den gewählten Eltern- und Lehrervertretern ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule hat weitreichende Entscheidungskompetenz berät über Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule die Schulleitung hat - ohne Stimmrecht - vermittelnde Funktion stellt Anträge an Schulträger und Schulaufsichtbehörde

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Schulkonferenz: Sie trifft z.B. Entscheidungen über: Schulprogramm Qualität der schulischen Arbeit Bewegliche Ferientage Ganztags- und Betreuungsangebote Organisation der Schuleingangsphase Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsmethoden Grundsätze über Aussagen in sog. Kopfnoten

-Mitwirkungsmöglichkeiten- Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Fachkonferenz: Beratung über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten, einschl. Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen Entscheidungen über Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit und zur Leistungsbewertung, sowie über Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lehrmitteln Teilnahme von zwei von der Schulpflegschaft gewählten Vertretern der Eltern mit beratender Stimme

Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Rechtliche Bedingungen Wahrung der Verschwiegenheit über Angelegenheiten, die einer vertraulichen Behandlung bedürfen Ehrenamtliche Tätigkeit der Eltern Jeder Auftrag und jede Weisung von Mitgliedern aus Mitwirkungsgremien ist rechtlich unverbindlich Angemessene Vertretung von Migrantenfamilien Recht auf Einberufung einer Elternversammlung

Plaßschule - Schulpflegschaft sagt Danke für Ihre Aufmerksamkeit