Zeitablauf 1994 – 2001Verschiedene Versuche der Klärung von Rechtsbegriffen 2001SPD-Initiative z. Änderung des KrW-/AbfG 2000UMK-Beschluss zu VO Dez. 20001.

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 Präsentation transkript:

Zeitablauf 1994 – 2001Verschiedene Versuche der Klärung von Rechtsbegriffen 2001SPD-Initiative z. Änderung des KrW-/AbfG 2000UMK-Beschluss zu VO Dez Bund-Länder-Gespräch (Problem- analyse) Jan. - Juli 2001Gespräche mit Ländern, Wirtschaft, Kommunen; verschiedene Entwürfe Sept. 2001Anhörung beteiligter Kreise

7. Nov. 2001Kabinettbeschluss Nov. / Dez Bundestagsbefassung Jan. – April 2002Bundesrat 15. Mai 2002Kabinettbeschluss Mai / Juni Bundestagsbefassung Juni 2002Verkündung 1. Januar 2003Inkrafttreten

Zu lösende Probleme Scheinverwertung Definition Hausmüll Andienung von Restmüll MVA als Verwertungsanlage Getrennthaltungs- pflichten Unterauslastung kommunaler Anlagen Getrennt anfallende Bauabfälle Baumischabfälle Geltung bei grenz- überschreitender Ver- bringung

Siedlungsabfälle 1. Juni 2005 Bedarf:26 Mio. Tonnen Vorbehandlungskapazität Bestand:14 Mio. Tonnen MVA 2 Mio. Tonnen MBA Lösung:Zusätzliche Kapazität oder: Mehr Getrennthaltung

GewerbeabfallVO AbfallAblagerungsVO BergversatzVO AltholzVO DeponieVO

Getrennthaltung Artikel 3 und 4 der EG-Abfall-Rahmen-RL - Schadlosigkeit (Art. 3 a) und 4) - Hohe Verwertungsquote / Hochwertigkeit (Art. 3 b)) Einzelfraktionen Gemische zur Vorbehandlung § 3 Abs. 2 Gemische zur Vorbehandlung § 3 Abs. 5, 1. Gemische zur energetischen Verwertung

Gewerbeabfälle Siedlungsabf. Best. Bauabf. Andere Prod.abf. Gewerbeabfälle Siedlungsabf. Best. Bauabf. Andere Prod.abf. Getrennt- haltung Getrennt- haltung Gemische Stoffl. Verw. Vorbehandlg. Energ. Verw. Kommune Papier Glas Kunstst. Metalle Holz Bioabfälle Papier Glas Kunstst. Metalle Holz Bioabfälle § 3,1 § 3,2§ 3,4,1.§ 3,4,2. Beseitigung/ Kleinmengen Beseitigung/ Kleinmengen § 3,5 f.

Gewerbeabfälle Siedlungsabf. Best. Bauabf. Andere Prod.abf. Gewerbeabfälle Siedlungsabf. Best. Bauabf. Andere Prod.abf. Getrennt- haltung Getrennt- haltung Gemische Stoffl. Verw. Vorbehandlg. Energ. Verw. Vorbehandlung Glas Kunstst. Metalle Beton Glas Kunstst. Metalle Beton § 8,1 § 8,2§ 8,4§ 8,3,2. Gemischt angefallen Gemischt angefallen § 8,6

Vorbehandlung § 3 Abs. 2 Papier u. Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle gemeinsam (auch mit anderen Abfällen nach § 4 Abs. 1) wenn: Aussortierung in weitgehend gleicher Menge und Reinheit (sortenrein) Für übrige Abfälle nach § 4, 1 gilt 85 % Verwertungsquote

Vorbehandlung § 3 Abs. 5, 1., § 4 und § 5 § 4: Gemisch vona) Papier und Pappe bisj) Keramik plusähnl. Abfälle aus and. Herkunftsber. (Anhang) § 5:Verwertungsquote: Q = (V – Vd - Vs) x 100 / (V + Be) Gefährl. Abf. sind gesondert zu entsorgen.

Energetische Verwertung § 6 Ohne Vorbehandlung Gemisch ohneGlas Metalle mineralische Abfälle biolog. abbaubare Abf. Mit Vorbehandlung- dito -

Beseitigung § 3 Abs. 6 techn. nicht möglich oder wirtsch. nicht zumutbar § 3 Abs. 7Wegen geringer Menge mit Hausmüll Überlassg. an ÖrE § 7- Getrennthaltung nicht verwerteter Restabfälle - mind. eine Restmülltonne - Größe nach komm. Satzung

Entscheidungsmuster Erzeuger/Besitzer Verwertungspflicht, soweit technisch möglich/wirtschaftlich zumutbar Getrennthaltung und/oder Gemisch zur Vorbehandlung und/oder Gemisch energ. Verwertungund/oder Beseitigung

Entwicklung Heute: Verwertung: ca. 50 % Restabfall: > 50 % unvorbeh. auf Deponie < 50 % Vorbehandlg. Künftig: Verwertung: steigend Restabfall: 0 % unvorbeh. Auf Deponie 100 % Vorbehandlung