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INTERREG III B CADESES Projekt „C2ENET – Central Europe Environmental Net“ 20. bis 21. Oktober 2005 Abfallwirtschaft in Österreich Leopold Zahrer Sektion.

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1 INTERREG III B CADESES Projekt „C2ENET – Central Europe Environmental Net“ 20. bis 21. Oktober Abfallwirtschaft in Österreich Leopold Zahrer Sektion für Stoffstromwirtschaft, Umwelttechnik und Abfallmanagement

2 Inhalt Abfallstrategie – Nachhaltigkeit (Leitprinzip)
Meilenstein: Vorbehandlung vor Ablagerung (DeponieVO) Altlastensanierungsbeitrag Klimarelevanz der Abfallwirtschaft Restabfallbehandlung Weitere Maßnahmen - Produktbezogene Maßnahmen - Systemische Maßnahmen Ausblick

3 Abfallstrategie Leitprinzip ist Nachhaltigkeit
-umfassende Ressourcenschonung -Erhöhung der Materialeffizienz – Bewirtschaftung -Reduktion von Emissionen -Vorsorgeprinzip EU-Abfallstrategie Ziele AWG 2002 Grundsätze Abfall-Vermeidung- und Verwertung

4 Meilenstein 1.1.2004 Vorbehandlung vor Ablagerung (Vorsorgeprinzip)
Wichtiger Schritt zur Nachhaltigkeit Weniger und nachsorgefreie Deponien heißt: Schutz der Umwelt Ressourcenschonung Weniger Gewässerbelastung Weniger Treibhausgase Getrennte Sammlung ist nicht Selbstzweck

5 Restabfallbehandlung seit dem 1.1.2004
Unbehandelte Restabfälle dürfen seit dem auf Deponien nicht mehr abgelagert werden

6 DeponieVO 1996 Stand der Technik für die Ablagerung von Abfällen betreffend Standort, Deponiebauwerk, Qualität der Abfälle und Kontrolle Reduktion organischer Anteile (max. 5 % TOC ) als wesentlicher Aspekt für die Umsetzung grundlegender abfallwirtschaftlicher und umweltpolitischer Ziele (nachsorgefreie Deponie, Klimaschutz) ausgenommen MB behandelte Abfälle (6000 kJ/kg, Atmungsaktivität, Gasbildungspotential) Umsetzung für Neuanlagen ab 1997, für Altanlagen in Teilschritten bis (mit Ausnahmen bis 2009) Novelle zur Umsetzung der Ratsentscheidung (Abfallannahme in Vorbereitung)

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8 Vergleich gemeldeter Abfallmengen von Massenabfalldeponien
2003 und 2004 Deponie Behandlungsanlage 2003 (t) 2004 (t) Diff. in % A Verbrennung 7.030 - 93 B 7.218 - 96 C 2.026 - 98 D 24.530 522 E MBA 50.648 - 81 F 53.129 - 89 G 58.509 21.500 - 63 H MBA verbessert 80.258 - 42

9 EU – Deponierichtlinie (1999/31/EG)
Vorgaben zur Reduktion biogener Anteile

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11 Altlastensanierungsgesetz
Regelt u.a. die Finanzierung von Erfassung, Bewertung und Sicherung/Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten durch die Einhebung eines Altlastenbeitrages im Wesentlichen auf die Deponierung von Abfällen Ab 1997 als Lenkungsinstrument zur Umsetzung der DeponieVO ausgebaut Einnahmen im Jahr 2003 (letztes Jahr vor DeponieVO-Umsetzung): rund 98 Mio. € Verbreiterung der Beitragsgrundlage auf die Abfallverbrennung ab 2006

12 Altlastenbeitrag als Lenkungsinstrument
Beitragssätze für unbehandelten Siedlungsabfall *) Durch Verordnung der Landeshauptleute kann für einzelne Anlagen die Umsetzung der DeponieVO (max. 5 % TOC) bis längstens ausgesetzt werden  mit einem Altlastenbeitrag von 65 bzw. 87 €/t kostenmäßig unattraktiv €/t 10,90 14,50 29 43,60 *) *)

13 Altlastensanierungsbeitrag
Beitragssätze für an den Stand der Technik angepasste Deponien Sekundärabfälle Reststoffdeponien Massenabfalldeponien (z.B MVA-Schlacken) (z.B. MBA-Rückstände) €/t 10,90 14,50 18 €/t 14,50 21,80 26 Abfallverbrennung €/t 7

14 Die Klimarelevanz der Abfallwirtschaft
Hackl, Mauschitz; Wien 1999

15 Hackl, Mauschitz; Wien 1999

16 Vorbehandlung / Stand der Technik
Abfallverbrennungsverordnung Müllverbrennungsanlagen (therm. Beseitigung) Mitverbrennungsanlagen (thermische Verwertung) MBA-Richtlinie Ziel der MB-Behandlung: Reduzierung der biol. abbaubaren Anteile des Volumen des Wassergehalt der Atmungsaktivität Verbesserung des Auslaugverhaltens des Setzungsverhaltens

17 Müllverbrennungsanlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen Wirbelschichtanlagen zur Verbrennung von heizwertreichen Abfällen

18 Müllverbrennungsanlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen Wirbelschichtanlagen zur Verbrennung von heizwertreichen Abfällen

19 Anlagen zur mechanisch-biologischen Vorbehandlung von Abfällen

20 Anlagen zur mechanisch-biologischen Vorbehandlung von Abfällen

21 Weitere Maßnahmen Produktregelungen -Altfahrzeuge -EAG -Verpackung

22 Weitere Maßnahmen Systemoptimierung -Elektronisches Datenmanagement
- Abgrenzung bzw. Definition von rohstofflicher- und thermischer (energetischer) Verwertung bzw Beseitigung (AbfallrahmenRiLi) - Qualitätsanforderungen an Sekundärenergieträger Abfallendekriterien für einzelne Abfallströme Behandlungspflichten - Umsetzung von Stoffflussanalysen - Abfallverzeichnis, EWC - Abfallnachweis und Abfallbilanz - Abfallstatistik - Annahmekriterien für Deponien (Ratsentscheidung, CEN- Vorgaben) - Kontrollen

23 Von der Abfallwirtschaft zur Stoffflusswirtschaft
Ausblick Von der Abfallwirtschaft zur Stoffflusswirtschaft Abfallwirtschaft

24 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT !
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 1010 Wien, Stubenbastei 5


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