Informationen für die Eltern der Qualifikationsphase Gesamtschule Hungen Herzlich willkommen! Präsentation am 19.09.2012
Schulformübergreifende Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Gesamtschule Hungen Schulformübergreifende Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
Überblick Organisation der Qualifikationsphase Kursbelegung Einbringen von Kursen Landesabitur Informationen 31.03.2017 00:59
Unterrichtsorganisation 31.03.2017 00:59 Folie 4 Jeder Schüler besucht 2 fünfstündige Leistungskurse. D / E / Ku / PoWi / Ma / Bio / Ch / Sp (F / Ge / Ph / Info) 31.03.2017 00:59
Unterrichtsorganisation 31.03.2017 00:59 Folie 5 Unter den Leistungskursen muss entweder eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Als LK können nur Fächer gewählt werden, die in der gesamten Einführungsphase besucht und mit mind. 05 Punkten abgeschlossen wurden. 31.03.2017 00:59
Unterrichtsorganisation 31.03.2017 00:59 Folie 6 Die Grundkurse werden in der Regel dreistündig unterrichtet. Ausnahmen: vierstündig: D / Ma; Ita zweistündig: Ku / DS / Ek / evR / kR / Eth / Info / Sp Die Wahl der Grundkurse ergibt sich weitgehend aus der Belegungsverpflichtung: 31.03.2017 00:59
Belegungsverpflichtung 31.03.2017 00:59 Folie 7 Jeder Schüler muss folgende Kurse in den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase entweder als Grund- oder Leistungskurs besuchen. Keiner der verpflichtenden Kurse darf mit 00 Punkten abgeschlossen werden. 31.03.2017 00:59
Belegungsverpflichtung 31.03.2017 00:59 Folie 8 4 Kurse in Deutsch 4 Kurse in einer aus Sek. I fortgeführten Fremdsprache 2 Kurse in Kunst oder Musik oder DS 4 Kurse in Geschichte 2 Kurse in Politik und Wirtschaft 4 Kurse in Religion oder Ethik 4 Kurse in Mathematik 4 Kurse in einer Naturwissenschaft 4 Kurse in Sport 2 Kurse in einer weiteren Sprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik 31.03.2017 00:59
Einbringen von Kursen 31.03.2017 00:59 Folie 9 Nicht alle der verbindlich belegten Fächer fließen in die Berechnung des Abiturdurchschnitts ein. Die Noten der nachfolgend aufgeführten Kurse müssen „eingebracht“, d.h. bei der Zulassung zur Abiturprüfung berücksichtigt und zur Berechnung der Durchschnittsnote herangezogen werden, unabhängig davon, ob das Fach als Grund- oder Leistungskurs belegt wird: 31.03.2017 00:59
Einbringen von Kursen 4 Kurse in Deutsch 31.03.2017 00:59 Folie 10 4 Kurse in Deutsch 4 Kurse in einer aus Sek. I fortgeführten Fremdsprache 2 Kurse in Kunst oder Musik oder DS 6 Kurse aus dem Aufgabenfeld II, darunter: 2 Kurse in Geschichte (Q3 und Q4) 2 Kurse in Politik und Wirtschaft 4 Kurse in Mathematik 4 Kurse in einer Naturwissenschaft 2 Kurse in einer weiteren Sprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik Italienisch abhängig von der Fremdsprachenwahl in Sek. I 31.03.2017 00:59
Landesabitur Gesamtqualifikation: 31.03.2017 00:59 Folie 11 Gesamtqualifikation: Das Gesamtergebnis des Abiturs setzt sich zusammen aus dem Leistungskursbereich dem Grundkursbereich dem Prüfungsbereich 31.03.2017 00:59
Landesabitur Leistungskursbereich: 31.03.2017 00:59 Folie 12 Leistungskursbereich: Noten der beiden Leistungskurse Q1 bis Q4 in doppelter Wertung Max. 240 Punkte sind erreichbar, mind. 80 Punkte zum Bestehen des Abiturs nötig. Maximal 3 Kurse dürfen mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden. 31.03.2017 00:59
Landesabitur Grundkursbereich: 31.03.2017 00:59 Folie 13 Grundkursbereich: Noten aus 24 Grundkursen in einfacher Wertung Kurse der Prüfungsfächer (GK) Q1 bis Q4 Kurse der 2. Fremdsprache, falls diese erst in der Einführungsphase begonnen wurde (mind. Q3 und Q4) Kurse, die verpflichtend eingebracht werden müssen, sofern sie nicht LK sind Kurse nach Wahl des Schülers, darunter maximal 3 Sportkurse 31.03.2017 00:59
Landesabitur Grundkursbereich: 31.03.2017 00:59 Folie 14 Grundkursbereich: Noten aus 24 Grundkursen in einfacher Wertung Max. 360 Punkte sind erreichbar, mind. 120 Punkte zum Bestehen des Abiturs nötig. Maximal 6 Kurse dürfen mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden. 31.03.2017 00:59
Landesabitur Prüfungsbereich: 31.03.2017 00:59 Folie 15 Prüfungsbereich: Prüfungsnoten aus 5 Prüfungsfächern in vierfacher Wertung Max. 300 Punkte sind erreichbar, mind. 100 Punkte zum Bestehen des Abiturs nötig. Keine Prüfung darf mit 00 Punkten abgeschlossen werden (Möglichkeit einer Nachprüfung besteht). In mindestens 3 Prüfungen, darunter 1 LK, müssen mind. 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden. 31.03.2017 00:59
Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer: 31.03.2017 00:59 Folie 16 Wahl der Prüfungsfächer: 1. und 2. Prüfungsfach: Leistungskurse schriftliche Prüfung landesweit einheitliche Aufgaben mit vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten 3. Prüfungsfach: Grundkurs Sport und DS nicht wählbar 31.03.2017 00:59
Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer: 4. Prüfungsfach: Grundkurs 31.03.2017 00:59 Folie 17 Wahl der Prüfungsfächer: 4. Prüfungsfach: Grundkurs mündliche Prüfung Aufgaben werden vom Fachlehrer gestellt 5. Prüfungsfach: Grundkurs mündliche Prüfung oder Präsentation oder besondere Lernleistung Beratung durch die Fachlehrer 31.03.2017 00:59
Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer: Unter den 5 Prüfungsfächern muss 31.03.2017 00:59 Folie 18 Wahl der Prüfungsfächer: Unter den 5 Prüfungsfächern muss Deutsch Mathematik eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sein. Diese Fächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. 31.03.2017 00:59
Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer: 31.03.2017 00:59 Folie 19 Wahl der Prüfungsfächer: Die Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder umfassen: AF I: sprachlich – literarisch – künstlerisch D / E / F / L / Ita / Ru / Ku / Mu / DS AF II: gesellschaftswissenschaftlich Ge / PoWi / Ek / evR / kR / Eth AF III: mathematisch – naturwissenschaftlich – technisch Ma / Bio / Ch / Ph / Info Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet. 31.03.2017 00:59
Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer: 31.03.2017 00:59 Folie 20 Wahl der Prüfungsfächer: Die schriftlichen Prüfungsfächer müssen mindestens 2 Aufgabenfelder umfassen. Als Prüfungsfach können nur Fächer gewählt werden, die seit Beginn der Einführungsphase durchgängig belegt wurden. 31.03.2017 00:59
Information 31.03.2017 00:59 Folie 21 Die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler sind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres über wesentliche das Schulverhältnis betreffende Sachverhalte, insbesondere über Versetzungsgefährdungen und Nichtversetzungen (…) zu informieren, sofern die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler dem nicht widersprochen hat. Über den Widerspruch werden die Eltern von der Schule informiert. 31.03.2017 00:59
Information 31.03.2017 00:59 Folie 22 Wir stehen Ihnen für weitere Informationen und für die individuelle Schullaufbahnberatung gerne zur Verfügung! Fragen rund um Kursbelegung, Einbringen und Abitur Möglichkeiten, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben … 31.03.2017 00:59
Information Tutorinnen Leiterin der gymnasialen Oberstufe 12a: Karin Bischoff 12b: Susanne Rosch 12c: Ute Krug 12d: Agathe Venedey-Grenda Leiterin der gymnasialen Oberstufe Alexandra Kuret 31.03.2017 00:59
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