Case Management – Effizienz und Finanzierung IBAF, 07. Dezember 2009 Pflegestützpunkten und in der Pflegeberatung Landesverbände /-vertretungen der Pflegekassen Koordinierungsstelle der Pflegekassen für die Pflegestützpunkte Katja Claus, IKK Landesverband Nord
Reform der Pflegeversicherung (SGB XI) zum 01.08.2008: Landesverbände /-vertretungen der Pflegekassen SH Koordinierungsstelle Pflegestützpunkte Reform der Pflegeversicherung (SGB XI) zum 01.08.2008: Pflegekassen haben ab 01.01.2009 eine Pflegeberatung anzubieten (§ 7a SGB XI). Pflegekassen haben ab 01.01.2009 Pflegestützpunkte einzurichten, wenn die oberste Landesbehörde dies bestimmt (§92c SGB XI). Es ist sicherzustellen, dass eine Pflegeberatung im jeweiligen Pflege-Stützpunkt in Anspruch genommen werden kann (§ 7a (1) SGB XI). Ergebnis: In SH hat die oberste Landesbehörde zum 01.01.2009 die Einrichtung von Pflege-stützpunkten bestimmt. Ziel ist es, in jedem Kreis / jeder kreisfreien Stadt einen Pflegestützpunkt zu schaffen. Die Pflegekassen richten zudem jeweils eine eigene Pflegeberatung ein. Diese Pflegeberatung durch die Pflegekasse kann auf Wunsch des Versicherten im Pflegestützpunkt erfolgen. Grundsätzlich sind die Pflegeberater /-innen in SH jedoch nicht im Pflegestützpunkt, sondern bei der jeweiligen Pflegekasse angesiedelt.
Pflegestützpunkte (PSP) Landesverbände /-vertretungen der Pflegekassen SH Koordinierungsstelle Pflegestützpunkte Pflegestützpunkte (PSP) In SH gibt es derzeit acht PSP (siehe Graphik Seite 4). Diese wurden aus den bereits vorher bestehenden „trägerunabhängigen Beratungsstellen“ zum 01.01.2009 im laufenden Betrieb in PSP umgewidmet. Drei weitere PSP befinden sich in Vorbereitung: Kreis Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und Plön. Gemeinsame Träger der PSP sind die jeweilige Kommune und die Pflegekassen, die Personalhoheit liegt bei der Kommune. Gemeinsamer Landesrahmenvertrag und Konzept für alle PSP, individueller Stützpunktvertrag u. jährlicher Finanzierungsplan zwischen der jeweiligen Kommune und den Pflegekassen. Drittelfinanzierung (MASG, jeweilige Kommune, Pflegekasse), jährliche Gesamtkosten pro PSP ca. 190.000,- Euro,
PSP in Schleswig-Holstein, Stand 07.12.2009 Flensburg Niebüll Flensburg Nordfriesland Schleswig-Flensburg Schleswig Husum Eckernförde Kiel Heiligenhafen Heide Rendsburg Kiel Plön Rendsburg-Eckernförde Heide Plön Ostholstein Eutin Dithmarschen Neumünster Helgoland Neumünster Steinburg Itzehoe Bad Bramstedt Bad Segeberg Lübeck Elmshorn Norderstedt Pinneberg Segeberg bestehende PSP Pinneberg Bad Oldesloe Lübeck Norderstedt Mölln Pinneberg Großhansdorf Wedel Stormarn Mölln Reinbek Herzogtum Lauenburg Geesthacht
Landesverbände /-vertretungen der Pflegekassen SH Koordinierungsstelle Pflegestützpunkte Pflegeberatung (PB) Die Bedarfsplanung, Trägerschaft, Personalhoheit und Beratungskonzept für die Pflegeberatung liegt bei der jeweiligen Pflegekasse. Die PB wird durch die jeweilige Pflege- / Krankenkasse finanziert. Die Beratung ist für den Versicherten kostenlos. Der GKV-Spitzenverbandes hat eine Umsetzungsempfehlung für die Pflegeberatung erarbeitet. Berater /-innen sollten über folgende Qualifikation verfügen: Sozialversicherungsfachangestelle oder Sozialpädagogen oder Pflegefachkraft. Bis zum 30.06.2011 soll eine Zusatzqualifikation zum Pflegeberater erfolgen. Die Beratung erfolgt in der Pflegekasse, im häuslichen Umfeld des Versicherten, im Krankenhaus, im Pflegestützpunkt oder an einem anderen Ort, sofern erforderlich.
Regionales Care-Management Individuelles Case-Management Landesverbände /-vertretungen der Pflegekassen SH Koordinierungsstelle Pflegestützpunkte Aufgabenteilung (keine abschließende Aufzählung) Im Pflegestützpunkt In der Pflegeberatung Regionales Care-Management (für alle Bürgerinnen und Bürger) Individuelles Case-Management (für Versicherte bei voraussichtlichem SGB XI-Anspruch) Prävention / öffentliche Daseinsvorsorge Vollumfängliche Einzelfallberatung Beratung zu allgemeinen Fragen (Alter, Pflege, Unterstützung) Individuelle Hilfeplanerstellung Hilfeplanevaluierung Hilfeplananpassung Allgemeine Situationsklärung Individuelle Situationsklärung Wohnraumberatung Wohnraumanpassung Antragstellungen (Bsp. LAsD) Antragstellungen, z.B. SGB V,VI,XI,XII Psychosoziale Betreuung Beschwerdemanagement Krisenmanagement Öffentlichkeitsarbeit / Selbsthilfe / Ehrenamt - - -
Case-Management in der Pflegeberatung durch die Pflegekassen Landesverbände /-vertretungen der Pflegekassen SH Koordinierungsstelle Pflegestützpunkte Case-Management in der Pflegeberatung durch die Pflegekassen Hilfeplanprozess: Ressourcen erfassen, Plan erstellen, Netzwerk mobilisieren. Interprofessionalität (Kenntnisse über Grundpflege, Behandlungspflege, Gesprächsführung, Pädagogik, Leistungsrecht, Verwaltungsrecht u.v.m.) Effektivität: Wirksamkeitsgebot (Maßnahme muss geeignet sein) Effizienz: Wirtschaftlichkeitsgebot (Einsatz der Mittel muss angemessen sein) Neutralität Transparenz
Landesverbände /-vertretungen der Pflegekassen SH Koordinierungsstelle Pflegestützpunkte Probleme Mitarbeiter der bestehenden Pflegestützpunkte haben zuvor umfassend beraten und müssen nun den Versicherten für die Einzelfallhilfe an den Pflegeberater überleiten. Die PSP-Berater müssen sich neu orientieren und „loslassen“, Pflegekassen müssen sich neu aufstellen und „CM-Denken“ -entwickeln, Versicherte müssen „Vertrauen fassen“ zu dem Pflegeberater ihrer Pflegekasse. Akteure müssen neue Netzwerke aufbauen, Schnittstellen und Schnittmengen müssen definiert werden. (Bsp. Pflegeüberleitung aus dem Krankenhaus: Zusammenarbeit von Krankenhaus- Sozialdienst und Pflegeberater.)
Effektivität und Effizienz Landesverbände /-vertretungen der Pflegekassen SH Koordinierungsstelle Pflegestützpunkte Effektivität und Effizienz Beurteilung bei den Pflege- / Krankenkassen aktuell noch problematisch, da über verschiedenste Faktoren noch keine Zahlen vorliegen. Auswertung der Kommunen für die PSP liegt noch nicht vor. Insgesamt daher derzeit noch keine Beurteilung möglich.